Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 21.11.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Drs. 16/1675Maßgebliche Grundlage der Novellierung der Landesbauordnung ist die Musterbauordnung, dievon den Bauministern der Länder 2002 verabschiedet wurde, um die Bauordnung bundesweitanzugleichen und um Verfahren zu deregulieren, zu beschleunigen und zu vereinfachen.Unter Berücksichtigung dieser Musterbauordnung und im Rahmen der Verwaltungsreform hateine unabhängige Sachverständigenkommission die geltende Landesbauordnung unter die Lupegenommen und die Bauvorschriften auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Das Ergebnis liegt nunvor. Und ich meine, dass der Innenminister mit Recht behaupten kann, dass der Entwurf für dieLandesbauordnung schlanker und lesbarer geworden ist.Angesichts der kurzen Redezeit möchte ich nur auf einige Aspekte des Gesetzentwurfs eingehen.Kernstück des Entwurfs sind die genehmigungsfreien und verfahrensfreien Vorhaben.Soll heißen, dass künftig auf die Baugenehmigung verzichtetet werden kann, beispielsweise wenndas Gebäude nicht höher als sieben Meter ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein gültiger B-Planund die Einhaltung der dort festgeschriebenen Vorgaben. Der Bauherr ist somit nur nochverpflichtet, seiner Gemeinde sein Bauvorhaben mitzuteilen. Die Gemeinde hat dann vier Wochen 2Widerspruchsrecht und sofern davon nicht Gebrauch gemacht wird und der Bauherr sich an dieVorgaben hält, kann er mit dem Vorhaben beginnen.Auf den ersten Blick wirkt das Genehmigungsfreistellungsverfahren äußerst attraktiv. Die Frage,die sich jedoch stellt, ist: können unsere Gemeinden diese Arbeit leisten? Und wer kontrolliert, obdie Vorgaben des B-Planes eingehalten werden?Die gleiche Frage stellt sich bei Vorhaben, die künftig verfahrensfrei gestellt werden. Hierbeibenötigt der Bauherr nicht einmal mehr die Genehmigung der Gemeinde, noch muss er sie vorheranzeigen – er hat lediglich die einschlägigen Vorschriften zu beachten.Viele der unter §63 aufgeführten Vorhaben sind bereits heute genehmigungs- und anzeigenfreieVorhaben. Hinsichtlich bisher nicht erfasster verfahrensfreier Vorhaben wurde der Entwurf durchdie entsprechenden Vorhaben nach der Musterbauordnung 2002 ergänzt und dementsprechendsachlich neu gegliedert – auch das hat dazu beigetragen, die Landesbauordnung übersichtlicherzu machen.Der SSW begrüßt die Bestrebungen, Verfahren zu vereinfachen oder sie sogar frei zu stellen.Aber diese Art der Entbürokratisierung hat auch eine andere Seite. So könnte ich mir vorstellen,dass Nachbarschaftsstreitigkeiten oder -Konflikte häufiger zu verzeichnen sein werden und dassdie Gemeinden in erster Instanz als Schiedsrichter herangezogen werden, um zu beurteilen, obAbstände oder Höhen auch wirklich eingehalten wurden. Im Ausschuss werden wir sicherlichGelegenheit haben, uns über bisherige Erfahrungen zu informieren hinsichtlich derGenehmigungsfreistellung und verfahrensfreier Vorhaben.Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs bezieht sich auf den Brandschutz. Auch hier ist dieHandschrift der Musterbauordnung zu erkennen. Demnach wird es eine Neugliederung inGebäudeklassen geben und unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse über das Brandverhalten vonBauteilen und Baustoffen werden Sicherheitsvorschriften konsequent umgesetzt. 3Begrüßen möchte ich ausdrücklich, dass Rauchmelder weiterhin im Gesetz vorhanden sind und eshier keine Deregulierung gibt. Alles andere wäre ein Rückschritt gewesen.Bedauerlich ist aus Sicht des SSW jedoch die Tatsache, dass in der LandesbauordnungStreichungen hinsichtlich der Energieeinsparung vorgenommen wurden. Der Hinweis, denEnergiebedarf gering und sparsam und vor allem umweltschonend zu halten ist leiderrausgeflogen. Natürlich ist uns klar, dass den Bundesländern freigestellt ist, ob dieDurchführungsbestimmungen in die Bauordnung eingebunden werden oder in entsprechendeVerordnungen eingeführt werden. Doch angesichts der aktuellen Klimadiskussionen bin ich derMeinung, dass es einer modernen Bauordnung gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn dieserPunkt nicht nur geblieben, sondern ausgebaut worden wäre. Hier hat die Landesregierung dieChance verpasst, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einem Gusszu gestalten.