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13.09.07
17:22 Uhr
CDU

Susanne Herold zu TOP 10: Wir werden alles daran setzen, zu einer gerechten Lösung für die Privatschulen zu kommen

Bildungspolitik
Nr. 337/07 vom 13. September 2007
Susanne Herold zu TOP 10: Wir werden alles daran setzen, zu einer gerechten Lösung für die Privatschulen zu kommen
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass sie sich im Bildungsbereich zusehends zu einem verlässlichen Koalitionspartner der CDU entwickeln! In der letzten Plenarsitzung waren es die „gebundenen Ganztagsschulen“ die sie plötzlich für ihre Politik entdeckt haben heute sind es die Schulen in freier Trägerschaft für deren Gleichstellung sie sich einsetzen.
Das merkwürdige ist nur, dass sie zu Zeiten ihrer Regierungsbeteiligung die Start- und Entwicklungschancen der freien Schulen in unserem Lande eher blockiert haben. Geradezu paradox ist es, wenn sie sich in der Begründung ihres Antrages auf den Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 2004 beziehen. Zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren von Bündnis90/Die Grünen, hatten Sie das Heft des Handelns mit in der Hand.
Und was haben sie getan? Nichts!
Die CDU Fraktion hat bereits im Jahre 2002 die Verkürzung der Wartezeit bei Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft bis zum Einsetzen der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 staatlichen Bezuschussung von 4 auf 2 Jahre gefordert. Und es war ihre damals noch an der Regierung beteiligte Fraktion, die sich diesem Vorschlag, der Verkürzung auf zwei Jahre, verschloss und somit dafür Sorge getragen hat, dass Schleswig-Holstein das Land mit dem niedrigsten Anteil von Schulen in freier Trägerschaft und mit den höchsten Hürden für deren Gründung oder Erweiterung ist.
Im neuen SchG hat sich die CDU mit der Verkürzung der Wartefrist für neu zu gründende Schulen in freier Trägerschaft auf 2 Jahre stark gemacht und durchgesetzt. Und an dieser Stelle ein Wort an unseren Koalitionspartner: „Sie müssen uns nicht zum Jagen tragen, wir haben unsere Positionen gegenüber den Privatschulen bei den Beratungen zum Schulgesetz klar und deutlich formuliert. Leider wurden wir nicht erhört.“
Die Vertreter der Waldorfschulen haben eine Petition eingereicht, um im neuen Schulgesetz für eine „Besserstellung“ ihrer Einrichtungen zu kämpfen. Ihre Forderungen finden Sie alle im vorliegenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen wieder.
Wenn die Initiatoren von einer „Besserstellung“ sprechen, dann muss man klarstellen, dass es vorrangig darum geht, überhaupt zunächst einmal den „Status Quo“ der Förderungsmodalitäten wieder herzustellen. Bis zum Jahre 1989 war die Bezuschussung mit 85 % auf Basis des Vorjahres zufrieden stellend geregelt. Danach wurde der Bemessungssatz der Finanzhilfe von 85 auf 80 % gekürzt und in den Folgenjahren wurden die Bezuschussungskriterien weiter verschlechtert, indem unter anderem die Berechnungen bezogen auf das Basisjahr 2001 festgelegt wurden.
Die Privatschullandschaft in Schleswig-Holstein, weist mit 3,3 % die niedrigste Schülerzahl im ganzen Bundesgebiet auf. Hier tragen wir die rote Laterne vor uns her. Ein Zustand der nach Auffassung der CDU-Fraktion untragbar ist. Wir sehen pädagogisch, schulpolitisch und auch gesellschaftlich einen Bedarf an weiteren differenzierten Angeboten im Schulbereich. Schulen freier Träger bereichern unsere Schullandschaft und eröffnen neue pädagogische Wege. Und das alles, meine Damen und Herren, mit engagierten Pädagogen, die wesentlich schlechter entlohnt werden als ihre Kollegen an öffentlichen Schulen. Und das alles mit engagierten Eltern, auf die neben ihren Schulgeldzahlungen, erhebliche weitere finanzielle Belastungen hinzukommen.
Für die CDU ist es wichtig, dass wir für die privaten Schulen in Schleswig-Holstein zukünftig wieder Perspektiven aufbauen. Die Hinweise

Seite 2/3 des Landesrechnungshofes nehmen wir dabei sehr ernst. Er stellt fest, dass es keinen sachlichen Grund für die unterschiedliche Berechnung der Schülerkostensätze gibt. Wir werden alles daran setzen, um zu einer gerechten Lösung zu kommen. Des Weiteren werden wir einen eigenen Gesetzentwurf für Schulen in freier Trägerschaft in Schleswig-Holstein einbringen. Damit wollen und werden wir der Bedeutung und dem Stellenwert privater Schulen, auch in unserem Land Rechnung tragen.
Zwecks weiterer Beratungen beantrage ich für die CDU Fraktion die Überweisung in den Bildungsausschuss.



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