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13.09.07
12:02 Uhr
CDU

Susanne Herold zum TOP 2: Die CDU lässt sich nicht zum Buhmann machen

Bildungspolitik
Nr. 333/07 vom 13. September 2007
Susanne Herold zum TOP 2: Die CDU lässt sich nicht zum Buhmann machen
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Die Mitglieder der CDU/ SPD-Koalition haben den Antrag der FDP im Bildungsausschuss abgelehnt und damit, wie auch schon bei der Verabschiedung des Schulgesetzes, Geschlossenheit gezeigt. Die Große Koalition hat somit bewiesen, dass sie die Kraft und die Verantwortung besitzt, auch unpopuläre Maßnahmen gemeinsam durchzusetzen. Und deshalb ist es wenig hilfreich, dass Sie, Herr Stegner, im Lande verbreiten, dass die SPD dieser Maßnahme nur zugestimmt habe, weil ansonsten das „go“ für das Schulgesetz von Seiten der CDU verweigert worden wäre.
Das, meine Damen und Herren, ist schlichtweg falsch!
Und es wirkt auch nur allzu unglaubwürdig und Sie tun sich selbst sicherlich keinen Gefallen damit, wenn einige Vertreter der SPD Landtagsfraktion hier geschlossen im Plenum der Elternbeteiligung zustimmen und dann vor Ort offen dagegen wettern, um die CDU zum Buhmann machen. So kann das nicht gehen! Und so werden wir das nicht akzeptieren. Um es noch einmal richtig zustellen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 1. Die Koalitionsfraktionen waren immer einig, dass eine Elternbeteiligung in Höhe eines Drittels zur Kompensation des Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich kommen sollte. 2. Strittig war allein, ob der Landesgesetzgeber diese Regelung treffen sollte, was schließlich so ins Schulgesetz aufgenommen wurde. 3. Die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten wurde nicht mit dem Schulgesetz, sondern im Zusammenhang mit den Studiengebühren im Koalitionsausschuss verhandelt.
Der aktuelle Stand der Umsetzung der neuen schulgesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung der Kreise besagt, dass in zehn von elf Kreisen die entsprechenden Satzungen bereits verabschiedet wurden. 1. Sieben der elf Kreise haben bereits vor der neuen Regelung im Schulgesetz einen Eigenanteil zur Schülerbeförderung erhoben. Übrigens teilweise mehr als über den jetzt festgelegten Satz von 30 % 2. Lediglich vier Kreise, nämlich Plön, Nordfriesland, Steinburg und Dithmarschen, müssen demnach die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten einführen. 3. Die Eltern in vier kreisfreien Städten müssen weiterhin teure Monatskarten für ihre Kinder lösen. 4. In fünf Kreisen: Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg- Eckernförde Steinburg und Stormarn wird lediglich eine Elternbeteiligung für das erste Kind erhoben, alle weiteren Kinder fahren somit eigenbeteiligungsfrei.
Die Satzungsbeschlüsse machen deutlich, dass die Kreise verantwortungsvoll gehandelt haben und die so genannte Härtefallregelung im Sinne der Eltern in ihren Satzungen umgesetzt haben. Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus dem Norden verdeutlichen. Im Kreis Schleswig-Flensburg wird die Eigenbeteiligung der Eltern für das erste Kind fortan 120 € im Jahr betragen. Für jedes weitere Kind fallen 30 € (25 %) an. Somit ergibt sich für eine Familie mit drei Kindern ein Aufwand von 180,00 € pro Jahr. Also: 15 € pro Monat für 3 Kinder. Und noch präziser: 5 € im Monat pro Kind. Wohnte diese Familie hingegen in Flensburg, so müsste monatlich für jedes Kind eine Fahrkarte für 30 € gezahlt werden. Hier läge die Belastung also deutlich höher, nämlich bei 90 € im Monat, sprich 1.080 € im Jahr. Damit ist der Vorwurf, der ländliche Raum würde in dieser Frage benachteiligt, wenig zielführend.
Fakt ist und bleibt, dass auch in Zukunft der größte „Batzen“, nämlich 70 %, von der öffentlichen Hand getragen wird. Fakt ist auch, dass die Landeselterbeiräte der Elterbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten unter der Garantie, dass die Fahrkarten auch in

Seite 2/3 der Freizeit Gültigkeit haben, zustimmen.
Aus Sicht der CDU gibt es keinen Änderungsbedarf und deshalb schließen wir uns der Empfehlung des Bildungsausschusses an, den vorliegenden Antrag der FDP abzulehnen.



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