Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
13.09.07
11:28 Uhr
SPD

Günter Neugebauer zu TOP 11: Inkrafttreten des Staatsvertrages nicht

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 13.09.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell

Inkrafttreten des Staatsvertrages nicht gefährden

In der Aussprache zu TOP 11 der Landtagstagung (Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland) führte der SPD- Abgeordnete Günter Neugebauer u. a. aus:

Auch wenn wir uns heute mit der 1. Lesung des Glücksspiel-Staatsvertrags dem Ende einer 18-monatigen Diskussion nach dem Urteil des BVG vom 28. 3. 2006 nähern - ich bin sicher, die Auseinandersetzungen werden weitergehen. Dafür gibt es zwei Gründe:

1. Das Moratorium oder besser die Befristung auf 4 Jahre, um Zeit und Er- fahrungen zu sammeln.

2. Der Widerstand der kommerziellen Anbieter, auch aus Schleswig- Holstein.

Dafür geht es den vielen privaten Wett-Anbietern um zu viel Geld. Millionen ha- ben sie bereits in den zurückliegenden Monaten für ihren Widerstand gegen das staatliche Lotteriemonopol ausgegeben.

Die Aggressivität des Vorgehens und die Materialschlachten lassen erkennen, worauf wir uns einstellen müssten, wenn Deutschland in doppelter Hinsicht zur Spielwiese aller privaten europäischen Wettanbieter werden würde: Nicht die



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



mögliche Spielsuchtgefährdung der Nutzer, sondern die Gewinnsucht der Anbie- ter stünde im Vordergrund.

Dem hat der vorliegende Entwurf für einen Staatsvertrag erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben. Das begrüßen wir Sozialdemokraten. Damit haben sich die Vorstellungen der SPD durchgesetzt, damit hat auch unser Koalitionspartner den Anschluss an die Diskussion in den CDU/ CSU-geführten Bundesländer ge- funden. Nie waren wir mit Herrn Stoiber so einig.

Unser Eintreten für ein staatliches Glücksspielmonopol hat mehrere Gründe: • Spielsuchtprävention • Kanalisierung des Spielbetriebs • Abwehr der Begleitkriminalität • Sicherstellung eines verlässlichen Steueraufkommens zur Förderung des Gemeinwohls und des Sports.

Nicht grundlos hat sich z. B. der Landessportverband für den Erhalt des Lotte- riemonopols eingesetzt.


Der Staatsvertrag ist aus unserer Sicht EU-konform. Die Kommission hat nicht das Recht Deutschlands in Frage gestellt, Glücksspielaktivitäten aufgrund des Allgemeinwohls, wie des Verbraucherschutzes, des Jugendschutzes und der Bekämpfung von Spielsucht zu beschränken. Die Mitgliedsstaaten sind frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glückspiele festzulegen und das ange- strebte Schutzniveau zu bestimmen.


Im übrigen: Wir müssen in Deutschland nicht gleich verschnupft sein, wenn ein EU-Kommissar hustet. Soviel Selbstbewusstsein, nationale Anliegen in Überein- -3-



stimmung mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes selbst zu regeln, muss sein.


Ein letztes Wort zum jetzt wohl überholten Vorschlag aus der CDU-Fraktion zur Begrenzung des staatlichen Monopols auf den Lotto-Spielbetrieb: Das war nicht überzeugend. Bei Sportwetten ist die Spielsucht ungleich höher ausgeprägt als beim Lotto. Dann wäre auch ein staatliches Monopol beim Lotto nicht zu rechtfer- tigen.


Im Gegenteil: Die Zulassung privater Sportwetten per Staatsvertrag wäre das Einfallstor, um auch beim wesentlich ungefährlicheren Lotto das bestehende Monopol des Lotto-Staatsvertrags vor dem BVG zu kippen. Vielleicht war das ja auch die Absicht!


Wir sind für eine zügige Ausschussberatung, um das Inkrafttreten des Staatsver- trags nicht zu gefährden.


Mündliche und schriftliche Stellungnahmen aller Beteiligten füllen dicke Akten- bände. Anlass für eine umfängliche mündliche oder schriftliche Anhörung sehen wir nicht.