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13.09.07
10:33 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 14: Angebotsvielfalt und Strukturen im Bereich der Pflege verbessern

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 13.09.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14 – Pflege muss sich am Menschen orientieren – Möglichkeiten auf Landesebene ausgestal- ten (Drucksache 16/1499)

Jutta Schümann:

Angebotsvielfalt und Strukturen im Bereich der Pflege verbessern

Man sollte in einem vorgegebenen Finanzrahmen größtmögliches versuchen und errei- chen, erläutert Jutta Schümann und führt die zurzeit in Vorbereitung befindlichen neuen Gesetze - die Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes auf Bundesebene und das Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – an. Sie fordert, bei aller notwendigen Kontrolle immer auch den Schutz der Privatsphäre und der Individualität von Menschen zu berücksichtigen. Im folgenden führt sie aus, welche Veränderungen und Verbesse- rungen durch die neuen Gesetze zu erwarten sind. Dies würde zu einem qualitativ bes- seren Angebot führen.



Die Rede im Wortlaut: Solidarität ist keine Frage des Geldes. Solidarität ist eine Frage politisch gewollter Ziele, sozialer Normen und Teil unserer demokratischen Kultur. Pflege ist ebenfalls Teil unse- rer sozialen Kultur, die sensibel ist für die Verwundbarkeit und Hilflosigkeit von Men- schen. Pflegebedürftigkeit, mit der Menschen alleine gelassen werden, ist deshalb in unserem System nicht akzeptabel, ja es ist eigentlich ein Skandal.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Pflege ist mehr als Geld und Sachleistung. Menschenwürdige Pflege ist Lebensquali- tät und, wenn man das dann vor Ort sieht, häufig sogar Teil des persönlichen Glücks und der persönlichen Zufriedenheit. Einflussmöglichkeiten zum Ausbau und zur Weiter- entwicklung liegen dabei nicht allein im finanziellen oder leistungsrechtlichen Bereich, sondern ebenso auf der Ebene gesellschaftlicher Ziele und Werte.

Die zurzeit in Vorbereitung befindlichen neuen Gesetze - zum einen die Weiterentwick- lung des Pflegeversicherungsgesetzes, zum anderen die Erarbeitung des Pflegege- setzbuches Schleswig-Holstein auf Landesebene - müssen sich an diesem gesamtge- sellschaftlichen Konzept ausrichten. Dabei wissen wir, dass wir, obwohl wünschenswert, uns nicht alle möglichen Angebote leisten können und wir können Qualität nicht in Ein- richtungen hinein kontrollieren. Das bedeutet auch, dass wir in einem vorgegebenen Fi- nanzrahmen größtmögliches versuchen und erreichen sollten.

Das bedeutet auch, dass wir bei aller notwendigen Kontrolle immer auch den Schutz der Privatsphäre und der Individualität von Menschen berücksichtigen müssen. Je mehr Kontrollen, umso mehr Bürokratie und je differenzierter Pflegestandards und klein- teiliger Pflegestandards, umso detaillierter die Abläufe und umso umfassender bei Kon- trollen eine notwendige Dokumentation. Dokumentationen von Pflegekräften, die wir ei- gentlich zugunsten der reine Pflegezeit reduzieren möchten.

Wir müssen also gewissermaßen einen Spagat bei der Gestaltung der Gesetze berück- sichtigen. Einen solchen Spagat müssen auch Dienstleistungsanbieter sowohl im statio- nären als auch im ambulanten Bereich berücksichtigen, einen solchen Spagat müssen die Kostenträger bei ihren Finanzierungsentscheidungen in den Blick nehmen.

Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssyste- me in Deutschland und die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Das -3-



können wir herauslesen, wenn wir uns den ersten Referentenentwurf, der in den letzten Tagen vorgelegt worden ist, ansehen. Es ist beileibe nicht so, wie aus dem Antrag der Grünen zu lesen ist, dass in Berlin die Koalition sich lediglich auf Finanzierungsfragen und isolierte Einzelmaßnahmen beschränkt. Natürlich ist es immer auch in einer großen Koalition schwierig, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu verständigen, aber ich glaube, das jetzt vorgelegte Paket bietet sehr viel Positives, z. B: - eine Leistungsverbesserung für Demenzkranke, - eine schrittweise Anhebung der seit Jahren festgeschriebenen Leistungsbeiträge, - eine stärkere Flexibilisierung der Leistungsgewährung, um auf die individuellen Be- dürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen besser einzugehen, - stärkere Anreize für Rehabilitation, - Einrichtung von Pflegestützpunkten mit dem Ziel einer integrierten Versorgung - die Etablierung eines individuellen Fallmanagements - und die Einrichtung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige.

Dieses sind wichtige Neuerungen, die sich natürlich dann auch bundeseinheitlich aus- wirken und somit auch in unsere Landesgesetzgebung als neue Möglichkeiten der Fi- nanzierung und Schwerpunktsetzung einfließen werden.

Auch das geplante und in der Erarbeitung befindliche Pflegegesetzbuch Schleswig- Holstein mit seinen drei Büchern, dem „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz“ – das ist der erste Arbeitstitel -, zweiter Arbeitstitel „Pflegeinfrastrukturgesetz“ und dritter Arbeits- titel „Ausbildungsgesetz“ wird auch für die Versorgung hier im Land neue Möglichkeiten und neue Impulse bieten. Insbesondere geht es darum, z.B. den Verbraucherschutz zu stärken, Schutzbedürfnisse neu zu definieren, auszutarieren und auch die Teilhabe zu sichern. -4-



Das Pflegeinfrastrukturgesetz ist die Nachfolge zum bisherigen Landespflegegesetz. Zielrichtung wird sein, die Angebotsvielfalt und Strukturen im Bereich der Pflege zu verbessern und zu verändern. Ich möchte da ein paar Beispiele nennen: - Ausbau der ambulanten Versorgung - neue Wohnformen, integrierte Wohnformen und Betreuungsformen, - individuelle Betreuung.

Das dritte, das Ausbildungsgesetz, muss sich ausrichten und muss sowohl die Bundes- altenpflege und die Ausbildung in der Altenpflegehilfe noch mal kritisch überprüfen, aber auch dann die zuständigen weiteren Berufe im Bereich der Pflege und der Pflege von Älteren genauer in den Blick nehmen und ggf. neu überarbeiten.

Es ist vieles in Vorbereitung. Das Bundespflegeversicherungsgesetz liegt uns als Refe- rentenentwurf vor. Das Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein ist in Erarbeitung und wir werden sicherlich bis zum Ende dieses Jahres und insbesondere im nächsten Jahr mit vielen Beteiligten das Gespräch und den Dialog suchen, mit dem Ministerium und auch mit vielen Akteuren im Lande. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Interesse der Men- schen in diesem Lande, die Pflege und Betreuung benötigen, und das sind nicht nur äl- tere Menschen, sondern auch sehr viele jüngere, verbesserte qualitative Angebote schaffen. Vielen Dank.