Heiner Garg: "Atomministerin bleibt hilflos."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL VorsitzenderNr. 252/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender VorsitzenderKiel, Donnerstag, 6. September 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLRecht/AtomaufsichtHeiner Garg: „Atomministerin bleibt hilflos.“ Zur heutigen Sitzung des Sozialausschusses sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die Ministerin ist mit der Atomaufsicht überfordert. Rechtliche Grundlagen scheinen nicht ausreichend bekannt zu sein. Das wurde in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses erneut bestätigt.Tatsache ist, dass die am 28.06.2007 in der Kraftwerkswarte des KKW Krümmel tätigen Mitarbeiter spätestens am 12.07.2007 dem Sozialministerium bekannt waren. Das Sozialministerium hat um 16:04 Uhr eine handschriftliche Abschrift aus dem Schichtbuch erhalten. Dies hat das Ministerium in einer Presseerklärung vom 28.07.2007 selber bestätigt.Nicht bekannt war im Ministerium zu diesem Zeitpunkt, welcher der Mitarbeiter eine Atemschutzmaske getragen hat. Deshalb wurde der Staatsanwaltschaft „nachrichtlich“ durch Fax mitgeteilt, dass die Namen „des beim Störfall am 28.06.2007 zum Einsatz gekommenen Schichtleiters sowie Reaktorfahrers“ von Seiten Vattenfalls dem Ministerium bekannt gegeben worden sind.Da das Ministerium in Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft gehandelt haben will, stellt sich für mich die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage es die Namen nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat? Stände es nicht im Ermessen der Ermittlungsbehörde, die dann bekannten Personen direkt zu befragen? Immerhin war der Reaktorfahrer, der eine Gasmaske getragen hatte, besser geschützt als seine Kollegen.Das Sozialministerium begründet die Weigerung, alle Namen der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, damit, dass es diese personenbezogenen Daten nicht ohne Einverständnis des Kraftwerkbetreibers weitergeben durfte.Als Rechtsgrundlage für diese Weigerung wird § 19 Atomgesetz i.V. mit § 139 b GewO genannt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Hier heißt es aber ausdrücklich:§ 139 b Abs. 1 GewO: (…) „Die amtlich zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse der ihrer Besichtigung und Prüfung unterliegenden Anlagen dürfen sie nur zur Verfolgung von Gesetzwidrigkeiten und zur Erfüllung von gesetzlich geregelten Aufgaben zum Schutz der Umwelt den dafür zuständigen Behörden offenbaren“. (…)Im Übrigen regelt § 139b GewO Auskünfte an die für den Arbeitsschutz zuständigen BehördenWorin liegt also das Problem?Die Staatsanwaltschaft ist eine solche Behörde. Es ging immerhin um den Vorwurf einer Körperverletzung.Darüber hinaus kann die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (§ 160 StPO) von allen öffentlichen Behörden Auskunft verlangen (§ 161 StPO).Dabei kann die Staatsanwaltschaft behördliche Auskünfte grundsätzlich unmittelbar einholen, selbst, wenn die geforderten Nachrichten erst noch durch (zumutbare) Materialsammlung oder Beobachtung dienstlicher Vorgänge gewonnen werden müssen. Die Behörden sind der Staatsanwaltschaft gegenüber zur Auskunft rechtlich verpflichtet. (Lutz Meyer-Goßner, Beckscher Kurzkommentar zur StPO, 50. Aufl., München 2007, RdNr. 1a).Das Vorgehen der Atomaufsicht ist für mich eine reine PR-Aktion. Das hilflose Abwiegeln der Ministerin und ihres Staatssekretärs hinterlassen bei mir den üblen Nachgeschmack, dass es sich bei der Durchsuchung um eine reine PR-Aktion gehandelt hat“, so Garg abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/