Heiner Garg: "Vorwurf illegaler Organspenden am UKSH lückenlos aufklären!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL VorsitzenderNr. 238/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender VorsitzenderKiel, Freitag, den 24. August 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLOrgantransplantation/UKSHHeiner Garg: „Vorwurf illegaler Organspenden am UKSH lückenlos aufklären!“ „Die in einem Beitrag des ARD-Magazins „Monitor vom 23. August 2007 erhobenen Vorwürfe des Verstoßes gegen das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) sind lückenlos aufzuklären.Insbesondere dem Vorwurf, dass angeblich Patienten, die außerhalb des Eurotransplant-Raumes leben und damit grundsätzlich keine Organe von Hirntoten aus dem Eurotransplant-Raum empfangen dürfen, unter dem Vorwand eine Lebendspende zu empfangen sich in das UKSH, Campus Kiel, begeben und letztlich an bestehenden Wartelisten vorbei ein Organ eines hirntoten Spenders erhalten, muss nachgegangen werden.Ebenso sind die im Bericht genannten Diskrepanzen bei den Geldbeträgen bei Transplantationen bei Patienten aus dem arabischen Raum aufzuklären.Der weltweit exzellente Ruf des UKSH darf durch diese behaupteten Ungereimtheiten nicht aufs Spiel gesetzt werden, deshalb fordere ich die lückenlose Aufklärung.Hierzu habe ich einen schriftlichen Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen der kommenden Sitzungen des Wirtschafts- und des Sozialausschusses eingereicht“, so Garg abschließend.Anlage: FragenkatalogChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Verdacht illegaler Organtransplantationen am UKSH, Campus KielDas ARD-Magazin „Monitor“ berichtete am 23.08.2007 (http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml), dass Patienten aus Saudi-Arabien am UKSH Kiel bei Lebertransplantationen in mindestens 2 Fällen Organe erhalten haben sollen, die nach den Bestimmungen von Eurotransplant für Wartelisten-Patienten innerhalb des Eurotransplant-Raumes vorgesehen sind. Patienten außerhalb des Eutrotransplant-Raumes erhalten diese Organe nur in besonderen Ausnahmefällen.Nach Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ waren Patienten aus Saudi-Arabien ursprünglich für sogenannte Lebendspenden nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Transplantationsgesetz vorgesehen. Demnach sind Lebendspenden von Organen nur innerhalb eines engen Personenkreises möglich (Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte „oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“). In mindestens 2 Fällen wurden keine Lebendspenden durchgeführt. Die Patienten haben stattdessen Fremdorgane eines hirntoten Spenders über Eurotransplant erhalten.Aufgrund der Berichterstattung vom 23.08.2007 prüft die Staatsanwaltschaft Kiel ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz sowie wegen Bestechung eingeleitet werden muss.Vor diesem Hintergrund sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Patienten waren in 2006 und 2007 am UKSH Kiel für eine sogenannte Lebendspende von Organen angemeldet (Bitte nach Kalenderjahren und Organen aufschlüsseln)? 2. Bei wie vielen Patienten wurden am UKSH Kiel in 2006 und 2007 sogenannte Lebendspenden von Organen durchgeführt (Bitte nach Kalenderjahren und Organen aufschlüsseln)? 3. Wie viele der Patienten stammten außerhalb des Eurotransplant-Raumes (Bitte nach Nationalität/Herkunft aufschlüsseln)? 4. Im Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ werden Summen von 1 bis 3 Mio. Euro für eine Lebertransplantation am UKSH Kiel genannt, während Vertreter des UKSH von 130.000 Euro sprechen. Wie lässt sich die Diskrepanz der in dem Bericht genannten Summen erklären? 5. Ist bei allen Patienten eine gutachterliche Stellungnahme nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Transplantationsgesetz i.V.m. der Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz vom 02.12.1999 erfolgt? Falls nein, warum nicht? 6. Bei wie vielen Patienten außerhalb des Eurotransplant-Raumes wurde entgegen der ursprünglich vorgesehenen Lebendspende ein durch Eurotransplant vermitteltes Fremdorgan in den Jahren 2006 und 2007 eines hirntoten Spenders verpflanzt (Bitte nach Kalenderjahren, Organen und Nationalität/Herkunft der Patienten aufschlüsseln)? 7. Wem obliegt dabei die Entscheidung, dass Patienten außerhalb des Eurotransplant-Raumes gegenüber Patienten auf Wartelisten bevorzugt behandelt werden und wird diese Entscheidung überprüft? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ a. Falls nein, warum nicht? b. Falls die Entscheidung überprüft wird, wer nimmt diese vor und wie wird eine solche Entscheidung dokumentiert?8. Nach welchen Richtlinien werden die Kriterien „Dringlichkeit“, „Warteliste“ und der Umstand, dass der Patient außerhalb des Eurotransplant-Raumes stammt, gewichtet? Falls es keine Richtlinien dafür gibt, warum nicht?9. Wie werden „besondere Ausnahmefälle“ definiert und überprüft?10. Wem obliegt die Entscheidung, dass ein solcher „besonderer Ausnahmefall“ vorliegt?11. Nach welchen Kriterien wird überprüft, ob bei einer Lebendspende eines Organs der Spender dem Empfänger aufgrund besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahesteht (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Transplantationsgesetz) und werden diese erfragt und dokumentiert?12. Welche Kriterien sind bei der Beurteilung maßgeblich?13. Wem obliegt die Entscheidung, dass der Spender diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt?14. Wird diese Entscheidung überprüft und falls ja, wer nimmt diese vor und wie wird diese Überprüfung dokumentiert?15. Wie kann aus Sicht der Landesregierung sicher gestellt werden, dass an Patienten die außerhalb des Eurotransplant-Raumes leben innerhalb des Eurotransplant-Raumes lediglich Lebendspenden durchgeführt werden?16. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Geeignetheit eines Spenders der außerhalb des Eurotransplant-Raumes lebt bereits im Heimatland festgestellt werden muss? a. Falls ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten? b. Falls nein, warum nicht?17. Welche Geschäftsbeziehung bestehen zwischen dem UKSH und der Firma German MIS in Hamburg und welchem Zweck dienen diese Beziehungen? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/