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11.07.07
15:37 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 5a+b: Tariftreuegesetz: Guter Kompromiss für Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau

Wirtschaftspolitik
Nr. 269/07 vom 11. Juli 2007
Johannes Callsen zu TOP 5a+b: Tariftreuegesetz: Guter Kompromiss für Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Tariftreueregelungen werden in den einzelnen Bundesländern sowie in der Wirtschaft durchaus unterschiedlich bewertet. Während einige Bundesländer Tariftreuegesetze haben, und auch einzelne betroffene Wirtschaftsbranchen dafür sind, hat erst kürzlich ein Gutachten in Nordrhein-Westfalen auch die Kehrseite solcher vergabefremder Kriterien deutlich gemacht. Neben ordnungspolitischen Bedenken und einem Mehr an Bürokratie können auch die Kosten für öffentliche Aufträge ansteigen. Dabei sollte doch eigentlich das Kriterium „Wirtschaftlichkeit“ für die staatlichen Auftraggeber im Vordergrund stehen.
Vor diesem Hintergrund ist auch die lange aktuelle Diskussion um das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein zu sehen. Ausgangspunkt war bekanntermaßen die Ausschreibung des Busverkehrs im Kreis Stormarn, wo ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem günstigeren Lohntarif zunächst den Zuschlag erhielt. Schnell war daher von Dumpinglöhnen die Rede, obwohl auch der Gehaltstarif aus Mecklenburg-Vorpommern von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt worden war und der mecklenburgische Busunternehmer damit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 tariftreu angeboten hat. Dies zeigt, zu welchen Verwerfungen im Wettbewerb Tariftreueregelungen führen können.
Wir haben uns als CDU-Landtagsfraktion daher sehr ausführlich und grundsätzlich mit dieser Thematik beschäftigt und im Ergebnis trotz mancher Bedenken einer Erweiterung des Tariftreuegesetzes um den Bus-ÖPNV zugestimmt. Dabei haben wir insbesondere die Wettbewerbssituation von rund 150 überwiegend mittelständischen Busunternehmen in Schleswig-Holstein und etwa 5.000 Busfahrerinnen und Busfahrern berücksichtigt. Neben den Kreisen als Aufgabenträger des Bus-ÖPNV hatten sich auch die Verbände der mittelständischen Busunternehmen und die Gewerkschaften für Tariftreueregelungen ausgesprochen und hierfür nachvollziehbare Argumente vorgetragen, ebenso wie die Verbände aus der Bau- und der Abfallwirtschaft. Diese Hinweise aus der umfangreichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses haben wir zu einem großen Teil in unsere Entscheidungsfindung aufgenommen und in unseren Änderungsantrag zum Tariftreuegesetz eingearbeitet.
Dafür sprach auch, dass Hamburg für den Bus-ÖPNV Tariftreueregelungen verabschiedet hat und wir mit Blick auf den länderübergreifenden Bus-Verkehr im Hamburger Umland gleiche Voraussetzungen schaffen.
Der Forderung des SSW, den repräsentativen Tarifvertrag zugrunde zu legen, konnten wir allerdings nicht zustimmen. Dies hätte bedeutet, dass der Staat sich als Schiedsrichter über „bessere“ und „schlechtere“ Tarifverträge aufspielt. Dies kann nicht Sinn der Sache sein, wenn wir die Tarifautonomie ernst nehmen wollen. Und es hätte auch bedeutet, dass mit mehr Bürokratie-Aufwand durchgezählt werden müsste, welcher Tarifvertrag für die meisten Busfahrer in einer Region gilt.
Eine Ausweitung des Tariftreuegesetzes auf sämtliche Dienstleistungen schien uns ebenso unangebracht, wie auf die Forschungsschiffe, zumal für diese sich die Rechtslage anders darstellt.
Die Ausweitung auf den Bus-ÖPNV trägt der besonderen Situation in dieser Branche Rechnung, weil es hier nicht nur um die Sicherung von Arbeitsplätzen geht, sondern auch um Arbeitsplätze, für die ein hohes Maß an Verantwortung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist. Das neue Tariftreuegesetz gibt den Aufgabenträgern jetzt die Möglichkeit, Aufträge im Bus-ÖPNV zukünftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens einen am Ort der Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zahlen.



Seite 2/4 Diese Möglichkeit hatte gerade der Landkreistag gefordert und damit deutlich gemacht, dass die Kreise als Aufgabenträger des Bus-ÖPNV Tariftreueregelungen wünschen. Die Frage der Konnexität dürfte sich daher nicht stellen. Wir haben im Gesetzentwurf auch unter diesem Gesichtspunkt klargestellt, dass den Aufgabenträgern hiermit eine Rechtsgrundlage gegeben wird, auf der sie freiwillig das Tariftreuegesetz für anwendbar erklären können.
Die Laufzeit des Tariftreuegesetzes wollen wir bis zum 31. Dezember 2010 verlängern, um dann eine Evaluierung vornehmen und auf bundespolitische Entwicklungen im Bereich Dienstleistungsrichtlinie und Entsendegesetz reagieren zu können.
Bis dahin dürfte auch klar sein, wie die Europäische Union Tariftreueregelungen bewertet. Die EU-Kommission hatte bekanntlich Ende 2004 gegenüber der rot-grünen Bundesregierung rechtliche Bedenken geäußert, und auch der Europäische Gerichtshof wird sich hiermit noch befassen, weil Tariftreueregelungen möglicherweise grenzüberschreitende Dienstleistungen behindern.
Die Studie aus Nordrhein-Westfalen kommt unter anderem zum Ergebnis, dass Tariftreuegesetze bei öffentlichen Aufträgen für zusätzliche Bürokratie sorgen. Wenn dies so ist, so sollte es unser Ziel sein, an anderer Stelle im engen Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe zu Bürokratie-Entlastungen zu kommen. Wir haben uns daher mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, durch höhere Wertgrenzen und Beschäftigtenzahlen in der Landesbeschaffungsordnung bürokratische Verpflichtungen bei öffentlichen Ausschreibungen angemessen abzubauen. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig erst ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro bzw. ab 51 Mitarbeitern die Erstellung eines betrieblichen Frauenförderplanes notwendig sein wird. Hierdurch werden gerade geringere Bau- und Lieferaufträge entlastet, kleine und mittelständische Betriebe, die einen Auftrag vom Land Schleswig-Holstein haben wollen, haben weniger bürokratische Auflagen zu erfüllen. Für die CDU ist dies ein konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau in Schleswig-Holstein. Wir sind davon überzeugt, dass gerade die kleinen und mittleren Betriebe von sich heraus ein hohes Maß an Frauenförderung in ihren Unternehmen betreiben. Dies hat nicht zuletzt der Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ des Wirtschaftsministeriums mit einer Vielzahl von guten Beispielen gezeigt.
Der Kompromiss ist beiden Fraktionen nicht leicht gefallen. Ich bin aber der Überzeugung, dass wir hiermit als Regierungskoalition ein klares Signal der Handlungsfähigkeit gesetzt haben. Und ich danke meinem Kollegen Bernd Schröder ausdrücklich für die konstruktiven und guten Gespräche, die zu

Seite 3/4 diesem Ergebnis geführt haben. Das sind keine Sandkastenspiele, liebe Kollegen von SSW, sondern verantwortungsvolle Kompromisse, die in der Demokratie möglich sein müssen. Wir als CDU haben uns hierbei deutlich bewegt und sind bereit, im Interesse der mittelständischen Unternehmen und der dort Beschäftigen über ideologische Grenzen hinweg Lösungen zu finden. Damit stärken wir die Wettbewerbssituation unserer Wirtschaft und bauen gleichzeitig ein Stück Bürokratie ab. Dies ist es, was die Menschen in Schleswig-Holstein von uns erwarten: Stärkung unserer Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen. Und deswegen ist dies eine gute Entscheidung. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.



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