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11.07.07
15:24 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: Kinderschutz nicht nur formulieren, sondern praktizieren

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 11.07.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 6 - Änderung der Landesverfassung / Staatsziel Kinderschutz (Drucksache 16/1291 und 16/1490)

Klaus-Peter Puls:

Kinderschutz nicht nur formulieren, sondern praktizieren!

Wir verankern heute den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen als Staatsziel in der Landesverfassung. Staatsziele sind landespolitische Leuchttürme: Sie sind Leitlinien für die Entscheidungsgremien nicht nur des Landes, sondern auch der Kreise, Städte und Gemeinden, keine einklagbaren Rechte, aber doch verbindliche Richtschnur und objektive Selbstverpflichtung für uns Politikerinnen und Politiker, wenn es um konkrete Gesetze und Verordnungen, Beschlüsse oder Erlasse geht.

Angesichts vorhandener Kinderarmut mitten in unserer Wohlstandsgesellschaft, ange- sichts immer wieder aufgedeckter Fälle der Vernachlässigung elterlicher Fürsorge- pflichten bis hin zur Kindesmisshandlung und zum Kindesmissbrauch, angesichts zu- nehmender Jugendgewalt und Aggression und anhaltender Jugendkriminalität insbe- sondere an sozialen Brennpunkten, angesichts intensiver Bedrohung immer jüngerer Kinder und Jugendlicher durch Drogen und Alkohol und offenbar zunehmende Alko- holexzesse freue ich mich, dass wir heute nicht nur mit der erforderlichen verfas- sungsändernden Zweidrittel-Mehrheit, sondern mit hundertprozentiger Zustimmung aller fünf Fraktionen des Landtages ein Zeichen setzen für den Kinder- und Jugend- schutz in Schleswig-Holstein.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Es ist folgerichtig – und, wie ich finde, ein Beleg für die Ernsthaftigkeit unseres Anlie- gens -, dass wir gleichzeitig heute als Koalitionsfraktionen von CDU und SPD ein um- fassendes Landes-Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein auf den parlamentarischen Weg ge- bracht haben, ein Gesetz, das die Rechte und Pflichten für das Wohl von Kindern und Jugendlichen verantwortlicher Institutionen und Personen auf Landes- und kommuna- ler Ebene erfasst und für die Praxis konkretisiert und präzisiert.

Genau das ist der Sinn eines verfassungsrechtlichen Staatsziels: Es geht darum, das Staats-Ziel durch konkrete Gesetzgebung und Verwaltung in gesellschaftliche Realität umzusetzen.

Das gilt auch für andere Regelungsbereiche und unabhängig davon, ob wir als Lan- desgesetzgeber oder Landesregierung unmittelbar zuständig sind oder nicht: • Wir können z. B. die Familienpolitik des Bundes über unsere Landesregie- rung im Bundesrat unterstützen, wenn und so weit die Politik des Bundes zur Verbesserung der familiären, sozialen und wirtschaftlichen Situation unserer Kinder und Jugendlichen beiträgt. • Wir können und sollten landesseitig alle bundespolitischen Maßnahmen unter- stützen, die geeignet sind, Jugendgewalt und Jugendkriminalität einzu- dämmen. • Wir müssen auch – und vielleicht sogar verstärkt – alle landesinternen Maß- nahmen zur Umsetzung von kinder- und jugendschützenden und - fördernden Gesetzen des Bundes oder des Landes ergreifen, insbesondere, wenn es darum geht, die Durchführung und den Vollzug unserer hehren gesetz- lichen Aufträge durch konkrete Kontrollen „vor Ort“ – in den Elternhäusern, auf den Schulhöfen, in den Gaststätten und an den sozialen Brennpunkten – orga- nisatorisch und finanziell zu gewährleisten. -3-



• Dabei muss nicht alles von Landes- oder Kommunalbehörden und -institutionen selbst und allein getan werden: Es kann auch die Unterstützung gesellschaft- licher Initiativen sein, wie z. B. die des Projekts „Armut: Schau nicht weg!“, ei- ner vom Deutschen Jugendrotkreuz gegründeten Initiative zur Bekämpfung von Kinderarmut, über die heute Lobenswertes und Förderungswürdiges in der schleswig-holsteinischen Landeszeitung zu lesen ist.

Kinder- und Jugendschutz ist Daueraufgabe. Uns der Herausforderung mit besonde- rem Gewicht und in besonderer Weise zu stellen, mahnt uns das heute formulierte Staatsziel: Lassen Sie uns alle gemeinsam mit allen verfügbaren Mitteln und Möglich- keiten wirksam für den Schutz und die Förderung unserer Kinder und Jugendli- chen in Schleswig-Holstein sorgen.