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07.06.07
12:24 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Denkmalschutz ohne Rechtsschutz ist staatliche Willkür"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 181/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 7. Juni 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Kulturpolitik / Denkmalschutzgesetz
Ekkehard Klug: „Denkmalschutz ohne Rechtsschutz ist staatliche Willkür“ In der Landtagsdebatte zu TOP 3 (1. Lesung des Gesetzentwurfs der Grünen zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes) erklärte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die Änderungsvorschläge der Grünen zum Denkmalschutzgesetz werden von uns in wesentlichen Punkten abgelehnt.
Es ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, dass sich Eigentümer danach nicht mehr vor Gericht gegen die Eintragung ihrer Immobilien in die Denkmalliste zur Wehr setzen können.
Durch das von den Grünen vorgesehene Listenverfahren wird die bei dem bislang üblichen Registrierungsverfahren bestehende Möglichkeit, die eigenen Interessen vor Gericht durchzufechten, außer Kraft gesetzt. Der in unserem Rechtsstaat für alle Bürger bei ihn betreffenden Verwaltungsakten offene Rechtsweg wird von den Grünen auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme reduziert.
Ohne Rechtsschutz wird Denkmalschutz zu staatlicher Willkür.
Es geht hier schließlich um erhebliche Eingriffe in berechtigte Belange der betroffenen Eigentümer. Die Eigentümer könnten ihre Interessen künftig erst dann einklagen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt z.B. gegen die Verweigerung einer Baugenehmigung vorgehen wollen, die auf der vorherigen Eintragung in die Denkmalliste beruht.
Es ist aus unserer Sicht auch kein Argument für den Vorschlag der Grünen, dass sich die professionellen Denkmalschützer eine Änderung im Sinne dieses Vorschlages wünschen. Natürlich ist die Auseinandersetzung mit Klagen, wie sie das bisherige Registrierungsverfahren in einem bestimmten Umfang nach sich zieht, für die Fachbehörde zeit- und arbeitsaufwändig. Es gibt sicher auch Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ andere Behörden, die sich in ihrem Bereich solchen Aufwand und Ärger durch eine Beschneidung der bürgerlichen Einspruchsrechte von der Hand schaffen wollen. In einer rechtsstaatlichen Ordnung kann das aber kein Kriterium sein.
Eine Politik, die immer nur auf die Wünsche der jeweiligen Fachbehörde eingeht und dann entsprechend die jeweiligen Gesetze zuschneidet, reduziert sich selbst auf die Rolle des Erfüllungsgehilfen der Verwaltung. Eine solche Politik braucht sich nicht mehr über ständig schwindende Akzeptanz bei den Bürgern zu beklagen. Sie ist selbst schuld an dieser Entwicklung.
Im Übrigen gibt es bei den Grünen in Sachen Denkmalschutz erstaunliche Pendelbewegungen zwischen unterschiedlichen Extremen. Vor sieben Jahren überraschte die damalige grüne Kulturpolitikerin und Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer die interessierte Öffentlichkeit mit dem Vorschlag zu einer Radikalreform des Denkmalschutzes. Danach sollte sich der öffentliche Denkmalschutz auf Bauten in staatlichem Eigentum beschränken. Private Gebäude sollten hingegen ohne irgendwelche Denkmalschutzauflagen den Eigentümern überlassen bleiben. Dieses Irrlichtern der Grünen zwischen einer weitgehenden Abschaffung des staatlichen Denkmalschutzes (Vollmer) und einer deutlichen Ausweitung staatlicher Denkmalschutzbefugnisse (wie beim hiesigen Gesetzentwurf) ist schon erstaunlich.
Der zweite Punkt, den wir am Gesetzentwurf der Grünen ebenfalls kritisieren, betrifft die vom Antragsteller befürwortete Abschaffung der Sonderstellung Lübecks im schleswig-holsteinischen Denkmalschutz. Das ist – zugegebenermaßen - ein von außen etwas eigenartig erscheinender Sonderfall, aber es gibt trotzdem gute Gründe dafür, es so zu belassen. Lübecks Aufwendungen für den Denkmalschutz sind heute etwa genauso groß wie die des Landes. Würde die Sonderstellung der Hansestadt abgeschafft, wäre jedenfalls auf Dauer fraglich, ob das Land für alte Hansestadt Lübeck auf Dauer jenes Engagement für den Denkmalschutz aufrechterhielte, das dort heute geleistet wird.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/