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16.05.07
10:52 Uhr
SSW

Die Bildungsministerin muss die neue Kindertagesstätten-Verordnung überarbeiten

Pressemitteilung Nr. 081/2007
Kiel, den 16.05.2007

Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383



Die Bildungsministerin muss die neue Kita-Verordnung überarbeiten
Der SSW fordert die Bildungsministerin auf, ihren Entwurf für eine Neue Kindertagesstätten-Verordnung zu überarbeiten. „Eine Senkung der Personalschlüssel für Kitas passt überhaupt nicht zu den heutigen Sonntagsreden über gute Kleinkindbetreuung und frühkindliche Bildung“, warnt der sozialpolitische Sprecher des SSW, Lars Harms, nach einem Gespräch mit Elternvertretern.

„Der Entwurf des Bildungsministeriums für die neue Kita-Verordnung sieht vor, dass nur 1,5 Fachkräfte zwölf Über-Drei-Jährige oder vier Kleinkinder betreuen sollen. Erst ab fünf Kleinkindern sind zwei Pädagogen vorgesehen, dies sind 2 Kinder mehr als bislang. Die Qualität der Arbeit wird also weiter verringert, während die Anforderungen an das Personal und die Träger steigen. Das kann nicht gut gehen. Alle Parteien haben unterstützt, dass im Kindertagesstätten-Gesetz des Landes neue Bildungsziele verankert werden. Deshalb muss die Landes- regierung auch in der entsprechenden Verordnung gewährleisten, dass hierfür genug Personal zur Verfügung steht. Ansonsten bleibt die ganze Debatte um Qualität und Bildung in den Tagesstätten heiße Luft.“ 2


Diese Haltung wird von dem 2. Vorsitzenden der Landeselternver- tretung, Andy Brandscheid und dem 2. Vorsitzenden der Kreiseltern- schaft Flensburg, Jens-Søren Jess, unterstützt, die zudem bessere Einflussmöglichkeiten der Eltern auf Entscheidungen der Kita-Träger anmahnen.

„Wir sind uns darin einig, dass die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung über die Verordnung genutzt werden muss, um die Bildungsministerin von diesem Holzweg abzubringen“, so der sechsfache Vater Lars Harms.


Die neue KiTa-Verordnung befindet sich zurzeit in der Verbandsanhörung und wurde von der LAG der freien Wohlfahrtsverbände ebenfalls stark kritisiert. Bisher sieht die Verordnung vor, dass ab 3 Kleinkindern bzw. 10 Über-3-Jährigen zwei pädagogische Fachkräfte vorhanden sein müssen.