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10.05.07
12:43 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung des Schulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 10.5.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Änderung des Schulgesetzes Drs. 16/1338


Die Diskussion um den 30-igen % Anteil der Eltern an den Schülerbeförderungskosten ist
bezeichnend für den Zustand dieser Großen Koalition. Noch im Februar 2007 beschließen CDU
und SPD gemeinsam mit dem Schulgesetz, dass die Eltern in Zukunft 30% der Kosten für
Beförderung ihrer Kinder selbst bezahlen sollen. SSW, Grüne und FDP lehnten damals diese
Benachteiligung der Eltern im ländlichen Raum ab.


Vor allem, dass die Belastung der Eltern als Kompensation für den Eingriff des Landes in den
kommunalen Finanzausgleich gilt, ist schon ein starkes Stück. Das Land nimmt den Kommunen
Millionen von Euro weg und die Zeche müssen zu einem Großteil ausgerechnet die Familien auf
dem Land zahlen. Das ist aus Sicht des SSW eine schwerwiegende politische Fehlentscheidung!


Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass nach dem Landtagsbeschluss vor Ort in den Kreisen
eine intensive und zum Teil empörte Diskussion über diese zusätzliche finanzielle Belastung der 2
Familien begann. Denn dieser Beschluss passt so gar nicht zusammen mit den hehren politischen
Sonntagsreden über eine kinderfreundliche Gesellschaft und bessere Rahmenbedingungen für
Familien mit Kindern hier in Schleswig-Holstein.


Denn, auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen: Für einige Eltern ist eine Erhöhung der
Schülerbeförderungskosten pro Kind - zum Beispiel von 60 • auf 180 • pro Jahr - nur sehr schwer
finanziell zu verkraften. Diejenigen Kritiker, die meinen, dass damit praktisch die Schulgeldfreiheit
aufgehoben wird, haben ja nicht ganz Unrecht.


Nachdem sich schon die ostholsteinische SPD gegen die Erhöhung der Elternbeteiligung
ausgesprochen hat, beschloss dann auch der SPD-Landesparteitag, dass diese Entscheidung
rückgängig gemacht werden sollte. Das hat nun zu der bizarren Situation geführt, dass sogar die
CDU-geführten Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nicht zuletzt auf Druck der
kreisinternen Opposition erst einmal die Umsetzung dieses Teiles des Schulgesetzes
zurückgestellt haben.


Nun starren also viele Eltern und Kommunalpolitiker gespannt auf Kiel, um zu sehen, ob der
Landtag sich dazu durchringt, das Schulgesetz wieder zu ändern. Es wäre zwar eigentlich ein
politischer Treppenwitz, ein Gesetz - noch bevor es in Kraft getreten ist - wieder zu ändern, aber
im diesem Fall würde der SSW dies ausdrücklich befürworten.


Deshalb begrüßen wir auch den Gesetzentwurf der FDP, der ja den Landesparteitagsbeschluss der
SPD zeitnah umsetzt. Ich befürchte allerdings, dass wir genau wie bei der Diskussion um die
Rücknahme der Kürzung bei den Landesbediensteten wieder ein Waterloo des SPD-
Landesvorsitzenden Stegner erleben werden. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat ja
schon der SPD-Forderung öffentlich eine Absage erteilt und die aktuellen Aussagen der
Regierungsfraktionen lassen eine Zustimmung zur Änderung des Schulgesetzes wohl als 3
unwahrscheinlich erscheinen. Typisch für diese Große Koalition wird also erst den Menschen
Hoffnung gemacht, um sie dann wieder zu enttäuschen.


Deshalb appelliere ich an die Koalitionsabgeordneten –insbesondere die Kolleginnen und Kollegen
von der CDU - geben Sie sich einen Ruck. Hören Sie sich die Argumente der betroffenen Eltern und
Ihrer eigenen kommunalen Basis an und machen Sie diese Fehlentscheidung wieder rückgängig.
Die notwendige Haushaltskonsolidierung des Landes darf weder zu Lasten der Kommunen noch
auf Kosten der Eltern im ländlichen Raum geführt werden. Stimmen Sie also der vorgeschlagenen
Änderung des Schulgesetzes zu.