Anke Spoorendonk zu TOP 32 - Antrag der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung
PresseinformationKiel, den 9.5.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 32 Antrag der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung Drs. 16/1348Formal gesehen soll der Landtag heute nur die Beschlussempfehlung des Innen- undRechtsausschusses zur Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne derenZustimmung bestätigen. Der Wissenschaftliche Dienst hat bestätigt, dass die formalenVoraussetzungen der Volksinitiative gegeben sind. So hat die Volksinitiative allein inDittmarschen mit 32000 Unterschriften das Quorum von mindestens 20.000 stimmberechtigtenPersonen leicht übersprungen.Auch die inhaltliche Zielsetzung der Volksinitiative ist nach Ansicht des WissenschaftlichenDienstes und des Innen- und Rechtsausschusses verfassungskonform. Denn es geht der Initiativedarum, dass Paragraph 15, Abs. 1 der Kreisordnung dahingehend geändert wird, dassGebietsänderungen nur zulässig sind, wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind. Bedenken,dass sich der Gesetzgeber mit dieser Regelung unzulässigerweise selbst binden könnte, bestehennicht. Alles in allem bedeutet dies also, dass die Volksinitiative gegen die Zusammenlegung vonKreisen ohne deren Zustimmung zulässig ist. 2So weit so gut. Das interessante ist natürlich, was passiert jetzt mit dieser Initiative. Der Landtaghat vier Monate Zeit, diese Gesetzesänderung der Volksinitiative zuzustimmen oder abzulehnen.Es ist ja kein Geheimnis, dass der SSW die Volksinitiative aktiv unterstützt hat und wir natürlichauch inhaltlich zu den Vorschlägen stehen.Wir lehnen die Planungen der Landesregierung zur Kreisreform weiterhin ab und sind auch derMeinung, dass es allenfalls um freiwillige Zusammenschlüsse von Kreisen und kreisfreien Städtengehen kann. Solange nicht endlich klar ist, welche Aufgaben zukünftig von welcher öffentlichenEbene gelöst werden sollen, macht die Diskussion über Neuschneidungen der Kreise keinen Sinnund ist sogar kontraproduktiv für die kommunale Demokratie vor Ort Der Widerstand gegen dieKreisreform seitens der CDU-Basis - nicht zuletzt in Dittmarschen oder in Nordfriesland oder jetztauch von der SPD in Neumünster - zeigt, dass die Landesregierung weiterhin auf dem Holzweg ist.Eine Umfrage zeigt auch, dass über 60 % der Schleswig-Holsteiner gegen Kreisreformpläne derLandesregierung sind.Von daher würde der SSW einen entsprechenden Gesetzentwurf nach den Vorschlägen derVolksinitiative unterstützen. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Große Koalition den Antragder Volksinitiative ablehnen wird. Dann müssten die Initiatoren für einen Volksentscheid gut100000 Unterschriften im ganzen Land sammeln, was sicherlich nicht unrealistisch ist und wasdiese auch schon angekündigt haben. Der Antrag zur Durchführung eines Volksbegehrens mussinnerhalb von vier Monaten nach Bekanntmachung des ablehnenden Beschlusses des Landtageserfolgen.Sollte das Volksbegehren erfolgreich und zulässig sein, muss der Landtagspräsident innerhalb von9 Monaten einen Abstimmungstag zur Durchführung des Volksentscheides bestimmen. Wirmüssen uns diesen zeitlichen Ablauf vor Augen halten, weil es ja nicht unwesentlich ist, wann einmöglicher Volksentscheid zu dieser wichtigen Frage durchgeführt werden kann. Aus Sicht desSSW gibt es da zwei wichtige Aspekte. Zum einen darf ein Volksentscheid natürlich nicht erst so 3spät angesetzt werden, dass der Landtag womöglich schon per Gesetz über neue Kreisgrenzenentschieden hat. Das wäre für den demokratischen Prozess hier im Lande und für das Instrumentder Volksbefragung fatal.Zum anderen wäre es aus unserer Sicht äußerst vernünftig, wenn die Wählerinnen und Wählergleichzeitig mit den Kommunalwahlen im Mai nächsten Jahre die Gelegenheit bekommenwürden, auch über diese Volksinitiative abzustimmen. Denn es ist ja schon merkwürdig, dass wirim nächsten Jahr Kommunal- und Kreistagswahlen durchführen und wir gar nicht wissen, wielange es einige Kreise noch geben wird.Der SSW plädiert also dafür, dass der Landtag seinen Spielraum beim zeitlichen Ablauf undVerfahren so nutzt, dass wir am 25. Mai 2008 auch über einen möglichen Volksentscheid in dieserFrage abstimmen.