Heiner Garg: Umfassender Nichtraucherschutz ja - aber keine Hetzjagd auf Raucher - FDP-Landtagsfraktion bringt Gesetzentwurf ein - Diskussion versachlichen -
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 128/2007 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 27. April 2007 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLGesundheit/Rauchen/NichtraucherschutzHeiner Garg: Umfassender Nichtraucherschutz ja – aber keine Hetzjagd auf Raucher - FDP-Landtagsfraktion bringt Gesetzentwurf ein – Diskussion versachlichen -Die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat zur nächsten Tagung des Landtages einen Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG), Drucksache 16/1363 eingebracht. Hierzu sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Heiner Garg:„Ziel unseres Gesetzentwurfes ist ein umfassender Schutz aller Nichtraucher in allen öffentlichen Bereichen. Die Gesundheitsgefahren des Rauchens für Raucher und Passivraucher sind unbestritten. Diejenigen, die sich bewusst gegen das Rauchen entschieden haben, müssen vor dieser Gesundheitsgefahr geschützt werden.Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt deshalb ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen, Gerichtsgebäuden, Krankenhäusern, Heimen, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sporteinrichtungen und Theatern sicher. Das gilt grundsätzlich auch für Gaststätten und Diskotheken.Allerdings handelt es sich bei den Angeboten von Gaststätten und Diskotheken gerade nicht um öffentliche Dienstleistungen, sondern um private Angebote an die Öffentlichkeit. Eine Gaststätte oder Diskothek ist keine Institution, die gezwungener Maßen aufgesucht werden muss, wie z. B. das Ordnungsamt oder ein Krankenhaus. Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei, dieses private Angebot wahrzunehmen. Aus diesem Grund handelt es sich auch nicht um einen öffentlichen Raum. Sowohl Nichtraucher und Raucher als auch die Betreiber von Gaststätten und Diskotheken sollen sich für ein Angebot entscheiden können. Eine solche Wahlmöglichkeit wird durch die Kennzeichnungspflicht als „Rauchergaststätte“ oder „Raucherdiskothek“ mit diesem Gesetzentwurf sicher gestellt“, so Garg.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 „Die Diskussion um ein Rauchverbot hat mittlerweile fast missionarische Züge angenommen. Es wird ein Feldzug gegen diejenigen geführt, die sich in den Augen der Mehrheit nicht politisch korrekt verhalten. Mit Tabak fängt es an. Das gleiche wird sich bei Alkohol wiederholen und dann auf weitere Felder im Bereich der Ernährung, des Spiel- und Freizeitverhaltens ausgedehnt.Mehr und mehr steigt die Bereitschaft, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Gleichzeitig sinkt die Toleranz gegenüber Verhaltens- weisen, die von einer wie auch immer und von wem auch immer gesetzten Norm abweichen. Eine aufgeschlossene, lebendige Gesellschaft muss aber damit leben können, dass Menschen wider besseren Wissens Dinge tun, selbst, wenn diese ihm im Einzelfall nicht förderlich wären.Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Sachlichkeit“, so Garg abschließend.Der Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NiRSG) steht im Netz zum Herunterladen bereit, unter:http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl16/drucks/1300/drucksache-16- 1363.pdfChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/