Heiner Garg: Kommunen von Arbeit entlasten - keine neuen Abgaben für die Bürger
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 099/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. März 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Kommunalabgabengesetz/ FremdenverkehrsabgabeHeiner Garg: Kommunen von Arbeit entlasten - keine neuen Abgaben für die Bürger In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Änderung des Kommunalabgaben- gesetzes) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Eigentlich ist unsere heutige Debatte nichts weiter als die Fortsetzung der gestrigen Diskussion um die Kompensation des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich. Denn ohne den Eingriff der Landesregierung in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich würden wir diese heutige Debatte gar nicht führen.Dabei war mit Kompensation für den Eingriff in den Finanzausgleich seinerzeit – zumindest bei den Mitgliedern der CDU - etwas völlig anderes gemeint.Das Land sollte Aufgaben streichen, Standards herabsetzen und damit den Kommunen die Möglichkeit geben, Ausgaben, die sie heute zwingend tätigen müssen, zu sparen. Diese Landesregierung geht allerdings einen völlig anderen Weg.Anstatt den Aufgabenaufwand auf kommunaler Ebene konsequent zu senken, eröffnet sie den Kommunen neue Möglichkeiten zum Abkassieren ihrer Bürger und nun auch weiterer Gäste. Nichts anderes wird mit diesem Gesetz verfolgt.Aber worum handelt es sich bei der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe? Die Kurabgabe richtet sich an Ortsfremde, die dafür eine Abgabe zahlen, dass sie die im Erhebungsgebiet vorgehaltenen Kur- und Erholungseinrichtungen oder –Veranstaltungen nutzen.Die Fremdenverkehrsabgabe richtet sich hingegen sowohl an Ortsfremde, als auch an die Einheimischen, die durch die geschäftliche Teilnahme am Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile generieren. Ortsfremde, die sich zum einen im Urlaub in einem Kurort aufhalten aber zugleich dort auch geschäftlich tätig sind, weil sie beispielsweise selbst Ferienwohnungen vermieten, werden doppelt belastet. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Formal besteht zwar nach dem Kommunalabgabenrecht keine Pflicht zur Erhebung der Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe, sondern nur ein Recht, dies zu tun. Es gibt aber sehr wohl die Verpflichtung aus Paragraph 76 der Gemeindeordnung. Die Gemeinden sind gehalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, bevor es zulässig ist, einen Kredit aufzunehmen.Tatsächlich heißt das bei der Finanzlage der Kommunen, dass sie quasi gezwungen sind, diese Abgaben zu erheben. Sie haben also keine Wahl.Abhilfe könnte hier nur der Landesgesetzgeber schaffen. Nun kann man ja bereits über Sinn und Zweck dieser Abgaben trefflich streiten. Denn zum einen dienen sie dazu, dass die Kommunen die zumeist auch in kommunaler Hand befindlichen Erholungseinrichtungen finanzieren können. Zum anderen stellen sie aber auch eine Belastung der Urlaubsgäste und insbesondere der Ferienwohnungsanbieter dar, die teilweise diese Einrichtungen gar nicht in Anspruch nehmen, sich aber nicht gegen diese Abgabe wehren können.Die Landesregierung will es künftig ermöglichen, die Fremdenverkehrs- abgabe in der gesamten Ortschaft zu erheben, auch wenn nur ein Ortsteil die Voraussetzungen für eine Kur- oder Fremdenverkehrsort erfüllt. Das ist ein echter Systembruch, den wir nicht mittragen werden.Ich nenne hier einmal das Beispiel Lübeck. Dort ist Travemünde als Seeheilbad anerkannt. Künftig soll die Fremdenverkehrsabgabe aber auch in allen anderen Stadtteilen von Lübeck erhoben werden. Es wird also auch der Geschäftsreisende betroffen sein, der in einem Lübecker Vorort ein günstiges Zimmer gebucht hat, aber auch der Vermieter, der dieses Zimmer anbietet. Nur noch einmal zur Erinnerung: Zwischen Lübeck-Innenstadt und Travemünde liegen ca. 20 Kilometer.Wer also in Lübeck günstige Fremdenzimmer anbietet oder aber diese mietet, der will keinen Vorteil durch die im 20 Kilometer entfernten Travemünde angebotenen Erholungseinrichtungen erlangen oder anbieten.Wenn man aber die Finanzsituation der Hansestadt Lübeck sieht, die ja durch den Eingriff der Landesregierung in den kommunalen Finanzausgleich noch verschärft wird, dann wird Lübeck überhaupt keine andere Wahl haben, als die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe im gesamten Stadtgebiet zu erheben.Die Große Koalition sollte endlich damit aufhören, immer neue Phantasien zu entwickeln, wie sie den Bürgerinnen und Bürgern das ohnehin schon immer weniger vorhandene Geld aus der Tasche ziehen kann.Sinn macht es hingegen, endlich die kommunale Ebene von Aufgaben und gesetzlichen Standards zu entlasten. Wir warten immer noch gespannt auf die konkreten Vorhaben aus dem Hause Schlie.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/