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21.03.07
12:21 Uhr
CDU

Manfred Ritzek zu TOP 32: REACH-Chemikalienverordnung dient Menschen, Umwelt und Wirtschaft

Nr. 118/07 21. März 2007



PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Europapolitik Manfred Ritzek zu TOP 32: REACH-Chemikalienverordnung dient Menschen, Umwelt und Wirtschaft
Das europäische Gesetzespaket REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Es ist eines der ambitioniertesten umweltpolitischen Rechtssetzungsvorhaben in der Geschichte der EU. Es wurde am 18. Dezember 2006 vom EU-Umweltministerrat beschlossen. REACH hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger der EU künftig besser vor potentiellen gefährlichen chemischen Substanzen in Alltagsgegenständen und in der Umwelt zu schützen. Hersteller oder Händler müssen nachweisen, dass eine chemische Substanz für Gesundheit und Umwelt sicher ist. Sofern es Gefährdungspotentiale gibt, kann der Einsatz von der neu gegründeten Evaluierungsagentur in Helsinki eingeschränkt werden. Für besonderes gefährliche Stoffe brauchen Firmen eine gesonderte Zulassung. Im Bericht der Landesregierung sind Wirtschaftszweige mit Verwendung von Chemikalien aufgelistet. Viele davon gibt es auch in Schleswig-Holstein, so z. B. die Wirtschaftszweige Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe, Maschinenbau, chemische Industrie, Baugewerbe, Energie- und Wasserversorgung und viele mehr. Mit REACH müssen erstmals ca. 30.000 Chemikalien - von insgesamt 100.000 auf dem EU-Markt - geprüft werden, die alle bereits vor dem Jahre 1981 ohne Zulassungsverfahren auf den Markt gekommen sind. Das sind 90 % aller in Europa verwendeten Chemikalien. Die Registrierung gilt für produzierte oder gehandelte Jahresmengen ab einer Tonne. Für alle Produkte, die nach dem Jahre 1981 neu entwickelt wurden und auf den Markt gekommen sind, existiert seit dem Jahre 1981 eine Anmeldepflicht. Es gibt mit REACH keine Trennung mehr zwischen „Altstoffen“ und „Neustoffen“. Und die heute auf dem Markt existierenden Produkte sind vornehmlich Altstoffe. Es wurde also mit REACH eine gravierende Sicherheitslücke bei der Produktverwendung geschlossen. Der Bericht der Landesregierung beschreibt meiner Meinung nach sehr gut das gesamte Prozedere der Registrierung: Dazu gehören z. B. - Zeitliche Registrierungsabstufungen bis zum Jahre 2018, - Mengenabstufungen und die unterschiedliche Behandlung bei diesen Mengen mit Basisregistrierungen und vollständigen Datensätzen - Beschreibung der Aufgabe der neu geschaffenen Chemikalienagentur in Helsinki als Registrierungsstelle - Aufbau von Registrierungs-Konsortien zur Kostensenkung - Kostenschätzungen zur Erstellung der Datenblätter und deren Bewertung und Vieles mehr. Wie ist Schleswig-Holstein betroffen? Von der gesamten Anzahl Betriebe in Schleswig-Holstein, das sind etwa 150.000, gehören rund 17.000 Unternehmen und Betriebe zum verarbeitenden Gewerbe, von denen die allermeisten als so genannte „Downstream User“ keine chemische Umwandlung der Produkte bei der Herstellung von Erzeugnissen vornehmen. Nur eine geringe Zahl von etwa 30 Betrieben dieser Downstream User und etwa 12 weitere Produktionsunternehmen sind für ihre Stoffe registrierungspflichtig. Etwa 160 Stoffe fallen für schleswig-holsteinische Unternehmen unter die Registrierungspflicht, davon ist für ca. 18 besonders kritische Stoffe ein Zulassungsverfahren erforderlich. Für die anderen gilt die normale Registrierungspflicht. Bei den Kosten gibt es unterschiedliche Angaben. Natürlich werden diese betriebswirtschaftlich oft als zu hoch geschätzt. Aber - sowohl die Verteilung der Kosten auf die nächsten 10 Jahre bis zum Registrierungsstichtag, - als auch die bereits vorhandenen Datenblätter in Unternehmen, - die Möglichkeit der Kosteneinsparung durch die Bildung von Registrierungs- Konsortien, - der Wegfall der Verwendung von kritischen Produkten in der Wertschöpfungskette und viele andere Faktoren relativieren die finanziellen Belastungen. Kein betroffener Wirtschaftszweig – so heißt es auch in dem Bericht der Landesregierung – wird mit der neuen, modifizierten Regelung finanziell überfordert.

REACH findet Anwendung in allen Staaten der Europäischen Union. Damit werden über viele Stoffe bessere Kenntnisse hinsichtlich möglicher gefährlicher Eigenschaften verfügbar sein. Die bessere Informationslage über Chemikalien und die entsprechenden Konsequenzen bezüglich des Einsatzes oder Nichteinsatzes werden zu geringeren Gesundheits- und Umweltschäden und auch geringeren Kosten in den Betrieben führen. Zusätzlich hat die chemische Industrie die Chance, neue gefahrlose Produkte zu entwickeln und ihre weltweit gute Position weiter auszubauen, indem sie mit dem Qualitätsmerkmal „Chemikaliensicherheit“ ein Markenzeichen anbieten kann. „Die REACH-Verordnung in der endgültigen Fassung wird von der Landesregierung begrüßt“, so ein Zitat aus dem Bericht. Dem schließe ich mich im Namen der CDU- Fraktion uneingeschränkt an. Sie dient den Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft.