Auch Verlagshäuser müssen die Pressefreiheit garantieren
Sozialdemokratischer InformationsbriefPeter Eichstädt:Auch Verlagshäuser müssen die Pressefreiheit garantierenZum „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der medienpolitische Spre- cher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen und Be- schlagnahmen in Redaktionen. Es bedeutet eine Stärkung der Pressefreiheit, die ein Grundpfeiler der Demokratie ist. Das Urteil gibt Journalisten Rechtssicherheit für kriti- sche und unabhängige Berichterstattung. Denn für diese ist in vielen Fällen die Ano- nymität und der Schutz von Informanten unabdingbar.Auf der anderen Seite muss aber auch in den Verlagshäusern und Redaktionen selbst kritische und unabhängige Berichterstattung z. B. durch Redaktionsstatute sicherge- stellt werden. Dazu gehört, dass nicht durch Umorganisation und Auslagerung Journa- listen in ihrer Arbeit eingeschränkt bzw. kritische Köpfe „ausgetauscht“ werden. Me- dienunternehmer haben eine gesellschaftliche Verantwortung; deshalb darf die Rendi- te nicht an erster Stelle stehen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD