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22.02.07
15:12 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Der Ministerpräsident hat die Interessen des Landes auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Nr. 064/2007 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. Februar 2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Sperrfrist: Redebeginn Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Gesundheit/Gesundheitsreform
Heiner Garg: „Der Ministerpräsident hat die Interessen des Landes auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert“ In seinem Redebeitrag zu TOP 25 (Anträge auf Anrufung des Vermittlungs- ausschusses des Deutschen Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz – GKV-WSG) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Die Gesundheitsreform ist beschlossene Sache. Zwei Wochen nach der Abstimmung im Bundestag wurde mit den Stimmen Schleswig-Holsteins die Gesundheitsreform am 16. Februar verabschiedet. Die Reform kann damit zum 1. April in Kraft treten – falls Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet. Damit wurde eine Reform beschlossen, die bereits vor dem in Kraft treten nachgebessert werden muss. Eine solche Reform hätte im Vermittlungsausschuss des Bundesrates aufgehalten werden können. Diese Chance hat Schleswig-Holstein verpasst.
Denn durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätten weitere negative Folgen auf Patienten, Leistungserbringer, Kostenträger und auch von den mittelständischen Pharmaherstellern in Schleswig-Holstein abgewendet werden können.
Es ist nicht so, dass es dazu keine Möglichkeit gegeben hätte. Der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein hat die sich bietende Gelegenheit genutzt. Minister Austermann hat die Interessen des Landes vertreten und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates drei Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eingebracht. Der Wirtschaftsminister hat sich an das Versprechen der Landesregierung gebunden gefühlt, Schaden vom Land abzuwenden. Er hat die Auswirkungen des Gesetzes auf den Wettbewerb, die Entwicklung der Lohnkosten und auf die mittelständische Wirtschaft in Schleswig- Holstein gesehen.
Minister Austermann hat als Mitglied der Landesregierung das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ für nicht zukunftsfähig gehalten. Der Rest des Kabinetts nicht.
Gesundheitsministerin Trauernicht war entweder nicht Willens oder in der Lage, einzugreifen. Sie fühlte sich offensichtlich nicht an ihr eigenes Versprechen gebunden, ihren Einfluss „bis zum letzten Atemzug“ geltend zu machen. Weder als Beteiligte an den Verhandlungen auf Bundesebene noch als zuständige Ministerin im Bundesrat. Sie hielt die Zustimmung Schleswig-Holsteins letztlich sogar für „alternativlos“. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Irrt sich der Wirtschaftsminister, wenn er davon ausgeht, dass der Bundestagsbeschluss die zuvor geäußerten Bedenken des Landes nur unwesentlich berücksichtigt? Immerhin hat Schleswig-Holstein zuvor Änderungsanträge zur Gesundheitsreform im Unterausschuss Gesundheit des Bundesrates eingebracht, die weitestgehend nicht berücksichtigt worden sind.
Anstatt die inhaltliche Position des Wirtschaftsministers zu stärken, ist ihm Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in den Rücken gefallen. Die Anträge des Wirtschaftsministers wurden von der Landesregierung nicht unterstützt. Stattdessen hat der Ministerpräsident die Interessen des Landes auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert.
Jetzt geht es darum, das fragwürdige Verhalten des Ministerpräsidenten aufzuklären. Darauf hat die Öffentlichkeit ein Recht.
Anstatt sich inhaltlich mit den Vorbehalten des Ministers auseinander zu setzen, wird er im Wege der Koalitionsraison ruhig gestellt. Wirtschaftsminister Austermann ist mit dem Versuch gescheitert, die Interessen des Landes zu wahren – weil Ministerpräsident Carstensen erfolgreich nur seine eigenen wahrte. Anders lässt sich die Erklärung des Ministerpräsidenten nicht erklären, wenn er die Zustimmung des Landes damit begründet, dass die zuvor formulierten politischen Ziele weitgehend erfüllt seien.
Die Entscheidung, die Gesundheitsreform im Bundesrat durchzuwinken, trägt deshalb ein Stück weit zur Politikverdrossenheit der Menschen bei.“
Die Anträge des Wirtschaftsministers Austermann im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beschreiben, welche negativen Auswirkungen die Gesundheitsreform auf Schleswig-Holstein kann:
1. Antrag: Ohne eine grundlegende Überarbeitung des GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetzes wird eine zukunftsichernde Neuordnung des Gesundheitswesens nicht erreicht. Denn das weiterhin bestehende Umlageverfahren und damit die Koppelung der Arbeitskosten mit den Gesundheitskosten, der medizinische und medizinisch- technische Fortschritt und der demografische Wandel – das alles sind Faktoren, die mit der Reform gerade nicht gelöst worden sind und auch künftig Unternehmen und Versicherte belasten.
2. Antrag: Streichung des Zwangsrabattes in § 130 a Abs. 3 b GKV-WSG. Ohne die Streichung dieser Regelung werden bereits in kurzer Zeit die Hersteller von patentfreien und wirkstoffgleichen Arzneimitteln in Schleswig-Holstein mit dem Rücken zur Wand stehen. Denn diese Regelung greift massiv in den Wettbewerb ein. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Pharmaunternehmen – von denen es 21 allein in Schleswig- Holstein mit rund 7.800 Beschäftigten gibt – konnten die bisherigen Preisabschläge durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) und durch das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) kaum auffangen. Was jetzt durch die Reform zusätzlich an Rabatten verlangt wird, führt zu einem massiven Verlust an Arbeitsplätzen und Know-How in Schleswig-Holstein.
3. Antrag: Vollständige Streichung des Sanierungsbeitrages der Krankenhäuser. Ohne diese Streichung werden wir sehr bald in Schleswig-Holstein vor einer anderen Versorgungslandschaft stehen – besonders in der Fläche. Denn der Sanierungsbeitrag gefährdet die wirtschaftliche Existenz unser Krankenhäuser und unserer Universitätskliniken. Da hilft auch keine Protokollerklärung der Gesundheitsministerin, dass man den Sanierungsbeitrag als „politisch ungerecht“ hält – hier hätte gehandelt werden müssen. Unter dieser Prämisse ist es auch irrelevant, ob die Belastungen niedriger ausfallen, als ursprünglich geplant. Stattdessen wurden die Krankenhäuser in runden Plauderstunden hingehalten.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/