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22.02.07
11:57 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 2a+b: Basis für transparente und bürgerfreundliche Umweltpolitik

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.02.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 2a + b – Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen + Informa- tionsfreiheitsgesetz (Drucksachen 16/82, 16/722 + 16/1162neu)

Thomas Rother:

Basis für transparente und bürgerfreundliche Umweltpolitik

Nach der Vorlage des SSW-Gesetzentwurfes und des Gesetzentwurfes der Landesre- gierung für ein neues Informationsfreiheitsgesetz, die beide den Zugang zu Umweltin- formationen und zu allgemeinen Informationen der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein neu regeln wollten, ist nach einem umfangreichen Anhörungs- verfahren und nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU- Kommission in Bezug auf die Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie nun aus meiner Sicht folgendes festzustellen:

1. Der Ansatz zur Veränderung des Gesetzes und zur Zusammenfassung beider Re- gelungen hat sich so nicht bewährt. 2. Es ist daher sinnvoll, ein eigenes Umweltinformationsrecht zu beschließen und ich bitte den Landtag um Zustimmung zu dem hier vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD. 3. Die öffentliche Diskussion um die Gesetzentwürfe hat den hohen Stellenwert der Informationsfreiheit in unserem Land deutlich gemacht.

Die EU-Umweltinformationsrichtlinie fordert ganz eindeutig den Zugang zu Umweltin- formationen nicht nur bei öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit, sondern auch bei privatrechtlichem Handeln von Behörden oder privaten Trägern öffentlicher Aufgaben. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Aus unserer Sicht muss die Auskunftspflicht von Privaten, die öffentliche Aufgaben ganz oder teilweise wahrnehmen, auch für andere Informationen bestehen bleiben. Privatrechtliche Organisationsformen der „Öffentlichen Hand“ dürfen nicht dazu führen, dass diese besonderen „Privaten“ sich der Informationspflicht entziehen.

Der Neuregelungsvorschlag der Landesregierung im verfahrensrechtlichen Teil des Gesetzes war im Vergleich zum bisher geltenden IFG übersichtlicher, das müssen wir später einmal – ohne ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission für den Umweltbereich im Nacken - ändern.

Es ist jetzt nicht - wie es die Bündnisgrünen in ihrer Presseerklärung vom 31. Januar 2007 behaupten – eine „Chance für mehr Bürgerfreundlichkeit“ vertan worden, son- dern mit unserem Änderungsantrag ist eben den Anliegen der Bürgerrechts- und Umweltschutzorganisationen Rechnung getragen worden, allerdings ohne beste- hende Wettbewerbsnachteile für öffentliche Unternehmen noch zu vergrößern. Aus dieser Position ergibt sich unser Änderungsantrag, mit welchem die EU- Umweltinformationsrichtlinie in ein eigenes Landesgesetz gebracht und in Bezug auf die bisherige Gesetzeslage alles so gelassen wird.

Wir lehnen gleichzeitig den Gesetzentwurf des SSW ab, weil er die erforderliche Klar- heit bei den Begriffsbestimmungen leider nicht schafft – da waren wir vor fast genau zwei Jahren noch in anderer politischer Konstellation schon ein gutes Stück weiter. Und wir sind auch nicht wie der SSW in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2007 frei nach Lenin behauptete „Zwei Schritte zurück und einen vor“ gegangen. Denn schon der Regierungsentwurf war ein deutlicher Schritt nach vorn mit der besonde- ren Aufnahme der Umweltinformationen in das Gesetz. Daher gibt es aus meiner Sicht heute nichts zu bejammern, sondern es ist ein guter Tag für die Informationsfrei- heit und gleichzeitig für den Schutz der Umwelt. -3-



Von Seiten der Europäischen Union ist in den vergangenen Jahren viel dafür getan worden, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Nichtre- gierungsorganisationen im Umweltbereich Schritt für Schritt auszubauen. Dem folgen wir jetzt mit der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie, die in den Anforderun- gen der Aarhus-Konvention von 1998 begründet ist, in Landesrecht. Mit der Aarhus- Konvention wurden erstmals auf völkerrechtlicher Basis das Recht einer jeden Person auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeiten zum Schutz der Umwelt veran- kert.

Denn ohne den Zugang zu zuverlässigen Informationen haben Bürgerinnen und Bür- ger nicht die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild über die Umweltbelange in ihrem Um- feld zu machen und sich dann auch aktiv für den Schutz der Umwelt einzusetzen. Der unkomplizierte Zugang zu umweltrelevanten Daten bildet daher eine unverzichtba- re Basis für eine transparente und bürgerfreundliche Umweltpolitik und erhöht damit auch die Akzeptanz dieser Politik. Das ist auch ein Weg, um ein stärkeres Verantwor- tungsbewusstsein im täglichen Handeln der informationspflichtigen Stellen zu erzeu- gen. Es ist auch sinnvoll, dass alle Behörden und auch alle Privaten, die öffentliche Zuständigkeiten in Zusammenhang mit Umweltfragen haben, auskunftspflichtig sind, denn es ist ja leider für Außenstehende nicht immer klar, wer über welche Informatio- nen verfügt.

Schon jetzt hat die Bundesrepublik auf dem Gebiet der Umweltinformationen einiges vorzuweisen. Hier ist insbesondere auf das gemeinsame Internet-Umweltportal „PortalU“ von Bund und Ländern hinzuweisen, das einen Zugriff auf über hundert- tausend Internetseiten und Datenbankeinträge von öffentlichen Institutionen – allein von über 120 Behörden und Organisationen - verfügt. -4-



Allein über dieses Internet-Portal ist der Großteil aller Umweltinformationen verfügbar, so dass der Mehraufwand für Informationen nach dem neuen Umweltinformationsge- setz für die auskunftspflichtigen Stellen sehr überschaubar bleiben wird.

Nicht zuletzt die Vielzahl der Anträge zu Umweltthemen in dieser Tagung oder die Dis- kussion um das neue Landesnaturschutzgesetz machen deutlich, dass die Erhaltung einer intakten Umwelt eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Ziele unserer Zeit ist. Dazu können wir durch das Umweltinformationsgesetz einen wichtigen Beitrag leis- ten.