Heiner Garg: "Erdkabel für Stromleitungen werden von der Landesregierung ungenügend unterstützt."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 058/2007 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2007 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Energie/Stromnetz/Freileitung vs. ErdkabelHeiner Garg: „Erdkabel für Stromleitungen werden von der Landesregierung ungenügend unterstützt.“ Zur öffentlichen Diskussion über Freileitungen und Erdkabel als Möglichkeiten für Hochspannungsleitungen erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Der Landtag und mehrere Kreistage haben beschlossen, dass Erdkabel dort vorgezogen werden sollen, wo es technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Gleichzeitig hat der Bundestag es durch ein Gesetz ermöglicht, dass gerade in den schleswig-holsteinischen Küstenregionen Erdkabel einfacher geplant werden können. Deswegen habe ich die Landesregierung gefragt, inwieweit sie die Verlegung von Hochspannungsleitungen als Erdkabel unterstützt und durch ihr Handeln fördert—so wie der Landtag es von ihr verlangt.Die Landesregierung antwortete, dass die Planungsvereinfachung für Erdkabel eine Kann-Bestimmung sei und bisher noch kein Erdkabel beantragt wurde—auch nicht für die 110-Kilovolt-Leitungen Breklum-Flensburg, Heide-Pöschendorf und Göhl- Lübeck.Außerdem bemerkt die Landesregierung, dass ein allgemeiner Kostenvergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln nicht möglich sei—jeder Einzelfall müsse gesondert geprüft werden. Ob die Landesregierung hierbei nur einen Vergleich der reinen Baukosten meint, oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über die gesamte Lebensdauer einer Hochspannungsleitung, ließ sie offen“, stellte Garg fest.„Diese Unterscheidung ist aber wichtig, denn je länger der Zeitraum der Betrachtung, desto stärker schmilzt der reine Baukostenvorteil der Freileitung—in vielen Fällen wird das Erdkabel sogar wirtschaftlicher.Allseits wird zu Recht gefordert, politische Entscheidungen mögen stärker mit dem Blick auf ihre langfristigen Folgen getroffen werden—das gilt auch für die Entscheidung Freileitung vs. Erdkabel. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sich bei allen einschlägigen Stellen endlich stärker dafür einsetzen, Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu beantragen und verlegen“, sagte Garg.Anlage: Kleine Anfrage von Dr. Heiner Garg, Erdkabel, Landtagsdrucksache 16/1209 v.19.02.2007Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SC H LESWIG-HOLSTEINISCH ER LAN DTAG Drucksach .1611209 16. Wahlperiode 07-02-19Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP)undAntwort der Landesregierung - Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und VerkehrErdkabelVorbemerku ng des Fragestellers:Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 14.09.2006 einstimmig beschlossen, .. dass neue[n] Hochspannungskabel[n] als Erdkabel, wo dies technisch machbar ,,. und witfschaftlich vertretbar ist, der Vorrang eingeräumt werden sollte ..."(Schleswig-Holsteinischer Landtag, Bericht und Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze rn Sch/es- wig-Holstern, Drucksache 16/946 v. 07.09.2006 in Verbindung mit: Schleswig- Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 16/38 v. 14.09.2006, S. 2726).Seit dem 17. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsver fahrenvon Infrastrukturvorhaben (vgl. BGBI.2006 l, Nr.59, v. 16.12.2006, S.2833- 2853) in Kraft. ln Art. 7 Nr. 6 dieses Gesetzes heißt es in g 43 . . Für Hochspannungsleitungen mit einer Nennleistung von 1 10 Kilovolt im Küsten ,,. bereich von Nord- und Osfsee, die zwischen der Küstenlinie und dem nächstgelege nen Netzverknüpfungspunkt, höchstens jedoch in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Kilometer[n] von der Küstenlinie landeinwärts verlegt werden sollen, kann ergän zend zu Satz 1 Nr. 1 auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Anderung ei nes Erdkabels ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. ..."(BGBI. 2006 l, Nr. 59, v. 16.12.2006,5.2847). Drucksache 1611209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode1. lst die o. a. Vorschrift aus $ 43 Energiewirtschaftsgesetz für die als not wendig erachteten 1 1 O-kV-Leitungen Breklum-Flensburg, Heide- Pöschendorf und/oder Göhl-Lübeck einschlägig? Bei der Regelung des Artikel 7 Nr. 6 (S 43 EnWG) lnfrastrukturplanungsbe schleunigungsgesetz handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, aus der sich keinerlei Eingriffsmöglichkeiten für eine Planfeststellungsbehörde ergibt, etwa ein Erdkabel vorzusch reiben. Die Regelung ermöglicht den Netzbetreibern lediglich, auch für Erdkabel, die zwischen der Küstenlinie der Nord- und Ostsee und dem Netzanschlusspunkt, höchstens jedoch 20 Km landeinwärts, verlegt werden sollen, ein Planfeststel lungsverfahren zu beantragen. Die Möglichkeit, das Stromnetz auch über Erdka bel auszubauen, bestand indes nach der zuvor bestehenden allgemeinen Rechtslage ohnehin. Räumlich betrachtet, befindet sich die geplante 1 1O-kV-Trasse Lübeck-Göhl voll ständig in dem Bereich 20 Kilometer von der Küstenlinie landeinwäfts. Die Tras se Breklum-Flensburg liegt bis auf einen etwa 2 Kilometer breiten Abschnitt in nerhalb des definieÍen Küstenbereiches. Die Trasse Heide-Pöschendorf liegt g rößtenteils au ßerhalb des defin ierten Küstenbereiches. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Vorschrift werden zurzeit unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung für alle Leitungsbauvorhaben der I 1O-kV-Ebene im Küstenbereich gelte (Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage ,,Neuregelung zur Verlegung von Erdkabeln und Kosten des Anschlusses von Windparks auf See an das Höchst spannungsnetz" - BT-Drs. 16-3781). Dies erbringt indes keine Entscheidungs klarheit in Richtung Erdkabel. Der Übertragungsnetzbetreiber E.ON Netz sieht hingegen die Anwendbarkeit auf Leitungsbaumaßnahmen, die der Ableitung von Windstrom aus Offshore Windparks dienen, beschränkt. Diese Auffassung wird damit begründet, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes die Küstenlinie Aus gangspunkt der Leitung sein müsse. Dies trifft nach Auffassung der E.ON Netz lediglich auf die Netzanbindung von Offshore Windparks zu. lnwieweit $ 43 Satz 3 EnWG somit für die in Schleswig-Holstein geplanten Leitungsbau maßnahmen einschlägig ist, bleibt zu klären. Wenn ja, was folgert die Landesregierung hieraus für die Planung und den Bau dieser Trassen jeweils bezüglich der Entscheidung für eine Freileitung oder für ein Erdkabel? Wie bereits in der Antwort zur ersten Teilfrage gesagt, handelt es sich bei der Regelung um eine Kann-Bestimmung. Die Entscheidung, welche Leitungsbauva riante gewählt wird, obliegt mithin allein dem zuständigen Netzbetreiber. Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus weiterhin für die zügige Durchfüh rung der Genehmigungsverfahren ein. lm Übrigen wird auf die Antwort zur ersten Teilfrage venviesen. Schleswig-HolsteinischerLandtag-l6.Wahlperiode Drucksachel6/12092. Wurden für die als notwendig erachteten 110-Kv-Leitungen Breklum- Flensburg, Heide-Pöschendorf u nd/oder Göh l-Lü beck bereits Anträge auf Genehm i gu n g der I nfrastru ktu rvorhaben ei n gereicht? Bislang wurde lediglich für die Trasse Breklum-Flensburg der Antrag auf Plan feststellung gestellt. Wenn ja, wann und für welchen Leitungstyp (Freileitung oder Erdkabel) wurden die Anträge jeweils gestellt und wann sollen nach Schätzung der Landesreg ierung jewei ls die Planfeststel I un gsverfah ren begon nen bzw. abgeschlossen werden? Der Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung einer Freileitung auf der Trasse Breklum-Flensburg wurde mit Datum vom 12122005, eingegangen am 15.12.2005, gestellt. Zurzeitwerden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Anhörungen zur Beteiligung der Betroffenen durchgeführt. Ein konkreter Zeit punkt, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, kann nicht genannt werden. Wenn nein, für wann rechnet die Landesregierung jeweils mit entsprechen den Anträgen (für eine Freileitung oder ein Erdkabel)? Für die Trasse Heide-Pöschendorf prüft der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zurzeit die Antragsunterlagen zur Errichtung einer Freileitung auf Voll ständigkeit. Die Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber wird vor aussichtlich im März 2007 erfolgen. Aufgrund der Raumproblematik durch die intensive touristische Nutzung des Kreises Ostholstein wird für die Trasse Lübeck-Göhl zunächst ein Raumord nungsverfahren durchgeführl. Zurzeit werden die Antragsunterlagen zut Errich tung einer Freileitung durch den Antragsteller, die E.ON Netz, vorbereitet.3. Wie hoch sind bei den als notwendig erachteten 110-KV-Leitungen Breklum-Flensburg, Heide-Pöschendod und/oder Göhl-Lübeck nach An sicht der Landesregierung jeweils die zu erwartenden Baukosten für ein Erdkabel bzw. eine Freileitung? Der Landesregierung liegen keine belastbaren Zahlen über die zu enruartenden Baukosten vor. Professor Dr. Brakelmann hat in seiner Stellungnahme - Umdruck 161972 - zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 161710 - im Juli 2006 klargestellt, dass eine Verallgemeinerung beim Vergleich der Kosten nicht mög lich ist. Vielmehr müssten die Kosten im Einzelfall geprüft werden. Für ländliche Bereiche hat Professor Dr. Brakelmann die Investitionskosten für Erdkabel bei einer zweisystemigen Ausführung auf ca.2,5 - 4-mal über den Kosten einer ver gleichbaren Freileitung geschätzt. Für den konkreten Fall der Leitung Breklum-Flensburg hat Professor Dr. Brakel mann in seinem Gutachten ,,Kostenvergleich alternativer Ausführungen windbe dingter Netzverstärkungsmaßnahmen im Hochspannungsnetz in Schleswig- Holstein" vom Juli 2005 die Mehrkosten für ein kapazitätsgleiches Erdkabel beim Drucksache 1611209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode Vergleich der reinen lnvestitionskosten - je nach angenommenen Kabellieferkos ten - mit bis zu 3,9 mal über den Kosten für eine gleichwertige Freileitung bezif fed.4. Was tut die Landesregierung, um einen zügigen und wirtschaftlichen Aus bau der als notwendig erachteten 1 1 O-KV-Leitungen Breklum-Flensburg, Heide-Pöschendorf und/oder Göhl-Lübeck im Sinne des o. a. einstimmigen Beschlusses des Landtages voran zu treiben? Die Landesregierung setzt sich für eine zügige Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren ein. Das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schles- wig-Holstein hat Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers E.ON Netz und der Gesellschaft für Energie und Oekologie - GEO/Enge Sande, die nach eigenen Angaben im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen für ein Erdkabel auf der Trasse Breklum-Flensburg ist, zu einem Gespräch über die Übernahme der vor aussichtlichen Mehrkosten für ein Erdkabel durch die betroffenen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eingeladen. lm Ergebnis haben sich die Teilnehmer darauf verständigt, dass die Gesellschaft für Energie und Oekologie ein neues Angebot zur Übernahme der Mehrkosten für ein Erdkabel auf Basis der vorgelegten Spezifikation des Netzbetreibers vorlegt. Dieses Angebot liegt indes bislang nicht vor.