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21.02.07
16:44 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Denkmalpflege missachtet Parlamentsbeschluss

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 056/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Denkmalschutz
Günther Hildebrand: Denkmalpflege missachtet Parlamentsbeschluss In seinem Redebeitrag zu TOP 9 (Entschließung zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung der „Neutra-Siedlung“ in Quickborn) sagte der FDP- Abgeordnete, Günther Hildebrand:
„Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. ... Der Petitionsausschuss kann sich … mit allen Anliegen befassen, die sich auf Entscheidungen von Behörden im Land beziehen und dazu Empfehlungen abgeben. …“
So steht es in der allgemeinen Information des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Petitionsausschuss. Und genau dieses Recht haben Bürger aus Quickborn in Anspruch genommen, als sie sich gegen die Einschätzung zur Wehr setzen wollten, dass die Neutra-Siedlung in Quickborn ein Kulturgut von besonderer Bedeutung ist.
Für alle, die „Neutra“ heute zum ersten Mal hören: Richard Joseph Neutra war ein österreichisch-amerikanischer Architekt, der vor allem in Südkalifornien tätig war und – insbesondere innerhalb der USA – als wichtiger Vertreter der „klassischen Moderne“ in der Architektur gilt. Die Villen und Häuser, die er baute, zeichnen sich durch eine architektonische Eingliederung in arrangierte Gärten und Landschaften aus. Neutra lebte von 1892 bis 1970. „Seine“ Häuser, um die es in Quickborn geht wurden in den 60er Jahren errichtet.
Nun mag man darüber streiten, ob nur rund 40 Jahre alte Häuser bereits Denkmal-geschützt werden müssen. Man mag auch über die besondere Bedeutung der Neutra-Häuser für den Denkmalschutz streiten – dieser Streit wurde bereits unter den Experten intensiv geführt.
Fakt ist jedoch, dass sich vor dem Hintergrund dieses Streits Petenten an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages gewandt und um Hilfe gegen die Benachteiligungen gebeten haben, die sich aus der Unterschutzstellung ergeben würden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Denn mit der Unterschutzstellung sind faktische Eigentumsbeein- trächtigungen verbunden, die für Eigentümer nicht hinnehmbar sind: da darf keine Wärmedämmung mehr angebracht werden, kein Umbau erfolgen, die Gartenanlage muss unverändert bleiben etc. . Für alles bedarf es erst einer zusätzlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde, und die ist so gut wie ausgeschlossen, wenn durch die gewünschte, teilweise sogar erforderliche Maßnahme des Eigentümers das äußere Erscheinungsbild nicht im Sinne Neutra’s verändert wird. Selbst Sonnenkollektoren auf dem Dach würden das Erscheinungsbild stören und werden nicht zugelassen.
Dabei wurden durch die Bauaufsicht jahrelang Bauanträge genehmigt, die dazu geführt haben, dass praktisch kein Neutra-Haus mehr im Originalzustand erhalten ist. Außerdem zogen es die in der Regel deutschen Eigentümer vor, ihre Gärten durch hohe Hecken und Gartenzäune nach dem Motto „My home is my castle“ einzufrieden, anstatt ihr Haus in arrangierten freien Gärten und Gartenlandlandschaften zu platzieren. Und die Stadt Quickborn hat nichts dagegen unternommen, um die Anlage z. B. durch eine entsprechende Bauleitplanung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten, im Gegenteil: Der Bebauungsplan war rechtswidrig und musste aufgehoben werden. Eine Neuaufstellung eines B- Planes kommt aus Sicht der Stadt Quickborn nicht in Betracht.
Nach einem Ortstermin, Anhörungen der Petenten, einer Stellungnahme der Staatskanzlei und ausführlichen Beratungen kam der Petitionsausschuss deshalb zu dem Schluss, dass (ich zitiere aus dem Beschluss) „die Eintragung in das Denkmalbuch mit einer nicht tolerierbaren Eigentumsbeeinträchtigung verbunden ist und für die Eigentümer im Sanierungsfalle einen nicht zu vertretenden Mehraufwand zur Folge hat“.
Im Ergebnis formulierte der Petitionsausschuss mit Beschluss vom 21.11.2006 folgende Empfehlung: „….eine Festlegung der Siedlung als Denkmalschutzbereich [wird] den Bedürfnissen des Denkmalschutzes hinreichend gerecht und [kommt] damit auch den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke entgegen …“.
Soweit - so gut. Nur was macht das Landesamt für Denkmalpflege? Es ignoriert diesen Beschluss vollständig.
Denn ohne das Votum des Petitionsausschusses überhaupt abzuwarten, schließt es zum einen alle Widerspruchsverfahren mit Ausnahme der im Petitionsverfahren anhängigen zurückweisend ab – und zwar obwohl auf den beispielhaften Charakter dieses Verfahrens hingewiesen wurde. Und schließlich lehnt es auch das noch die verbleibenden Verfahren ab, mit der lapidaren Bemerkung, „ die Petitionsverfahren wären jetzt abgeschlossen…“, ohne den Inhalt des Beschlusses zu berücksichtigen, bzw. auf ihn einzugehen..
Das ist ganz klar eine Missachtung der Arbeit des Petitionsausschusses. Das ist Ignoranz gegenüber dem Parlament. Das ist nicht hinnehmbar – und wir beanstanden das ausdrücklich.
Es ist nun Aufgabe des Ministerpräsidenten als oberste Denkmalschutzbehörde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Denkmalschutzgesetzes das wieder gerade zurücken und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken, und die besteht nicht in der Unterschutzstellung jeden einzelnen Hauses, sondern durch die Ausweisung der Neutra-Siedlung in Quickborn als Denkmalschutzbereich.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/