Wolfgang Kubicki: "Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 047/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Dienstag, 20. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Inne/Recht/Polizeigesetz Günther Hildebrand, MdLWolfgang Kubicki: „Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen.“ Auf der heutigen Pressekonferenz zum neuen Polizeigesetz sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Eines bleibt bereits vor der Verabschiedung der Polizeirechtsnovelle der Großen Koalition festzuhalten: Für den Verfassungsminister Dr. Stegner ist der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ein politischer und fachlicher Gau. Sein Ministerium selbst hat nach den Anhörungen versucht durch ca. 40 Änderungsanträge das Gesetz nachzubessern, um es überhaupt verfassungsgemäß zu gestalten. Der Ursprungsentwurf war in höchstem Maße verfassungsrechtlich bedenklich. Es ist der Großen Koalition gelungen, durch Nachbesserungen diese Bedenken auszuräumen, allerdings nur teilweise.So sind nach unserer Auffassung weiterhin die Regelungen zum KFZ- Screening, zum Befragungsrecht durch Polizei- und Ordnungsbeamte oder zum Aufenthaltsverbot nicht verfassungsgemäß, um nur einige Beispiele zu nennen.Es ist darüber hinaus erstaunlich, dass gerade die Union in den internen Beratungen den Innenminister hinsichtlich seines rechtsstaatlich bedenklichen Regierungsentwurfes zur Raison bringen musste, wie uns der Kollege Wadephul wissen ließ.Qualitativ verändert sich die polizeirechtliche Landschaft in Schleswig- Holstein. Von einer liberalen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Tradition des Polizeirechts, wie sie beispielsweise unter dem Amtsvorgänger des heutigen Innenministers Klaus Buß gepflegt wurde, ist nicht mehr viel übrig.Demnächst werden Polizeibeamte im Grenzgebiet aufgrund allgemeiner Lageerkenntnisse und ohne besondere Anordnung durch Beamte in Leitungsfunktionen geschweige denn richterlichen Vorbehalts Personen und KFZ anhalten und deren Kofferräume optisch durchsuchen sowie Personen befragen können.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Demnächst können Telefone überwacht werden, ohne dass ein Beamter live mithören muss und kontrolliert, ob die Gesprächpartner private Einzelheiten preis geben; stattdessen kann ein Band das Gespräch aufzeichnen.Demnächst kann einer Person ohne dass diese Maßnahme durch einen Richter angeordnet werden muss, der Aufenthalt in einem bestimmten Bereich bis zu drei Monaten verboten werden, auch wenn er in diesem Bereich seine Wohnung oder seinen Arbeitsplatz hat.Die Arbeit des unabhängigen Landesdatenschützers wird rechtlich erschwert. Er hat künftig keinen Rechtsanspruch mehr darauf, die Errichtungsanordnungen zum Einsatz technischer Mittel übersandt zu bekommen, um prüfen zu können, ob die Datensammlungen auf das erforderliche Maß begrenzt wurden.Es bleibt dabei: Ralf Stegner hat den Kompass für ein liberales, freiheitliches und rechtstaatliches Polizeirecht verloren, wenn er ihn denn je hatte. Es ist bedauerlich, dass er sich der Hilfe seines Partei- und Kabinettskollegen Döring nicht bedient hat, der erst kürzlich erklärte: (Zitat) „Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/