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08.02.07
14:59 Uhr
FDP

Heiner Garg: Chaos in der Landesregierung in Sachen Gesundheitsreform

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 040/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 8. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Gesundheit/Gesundheitsreform/Bundesrat
Heiner Garg: Chaos in der Landesregierung in Sachen Gesundheitsreform - Weiß in dieser Chaosveranstaltung überhaupt noch jemand, was er tut? -
Zur Presseerklärung der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, Jutta Schümann, auf die Forderung der FDP, bei der Gesundheitsreform den Vermittlungsausschuss im Bundesrat anzurufen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD hält die Forderung der FDP- Fraktion auf Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Gesundheits- reform für überflüssig. Gleichzeitig liegen uns drei Anträge zur Bundesrats- drucksache 75/07 vor, die Schleswig-Holstein im Bundesrat auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt hat.
Damit steht Schleswig-Holstein nicht allein. Auch Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben Anträge im Wirtschaftsausschuss des Bundsrates auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Allerdings ist Schleswig- Holstein der einzige Antragsteller, der von einer Großen Koalition regiert wird.
Weiß in dieser Chaosveranstaltung überhaupt noch jemand, was er tut?“, fragte Garg heute in Kiel.
„Es geht schlicht darum, weiteren Schaden von den Patienten, Leistungs- trägern, Kostenträgern und auch vom mittelständischen Pharmaherstellern in Schleswig-Holstein abzuwenden. Genau darauf zielen die Hilfsanträge Schleswig-Holsteins“, so Garg.
„Es wäre zu schön, wenn Ministerin Trauernicht mit Minister Austermann wie seinerzeit Ministerin Schmidt und Minister Seehofer auch mal eine „schönste Nacht“ verbringen würden, um in der Frage „Vermittlungsausschuss Ja oder Nein“ Klarheit zu schaffen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Antrag 1

des Landes Sch leswig-Holstein BR-Drs.75107

zu



Umfrage nach $ 43 GO BR des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 06.02.07

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (G KV-Wettbewerbsstä rku ngsgesetz - G KV-WSG)

Der Wirlschaftsausschuss möge beschließen, dem Bundesrat zu empfehlen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 02.02.2007 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel folgender Gesetzesänderung einberufen wird:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Mit dem Gesetz wird das Ziel einer zukunftsichernden Neuordnung des Gesundheitswesens nicht erreicht.



Begründung:

Das Gesetz enthält Ansätze, die in die richtige Richtung weisen. Andere Elemente sind aus wirtschaftspolitischer Sicht zu bemängeln. lm Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung bleiben elementare Fragen wie . Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Erhöhung der Transparcnz . lntensivierung des Wettbewerbs und Verminderung des bürokratischen Aufwands . Vorsorge für die demografische Entwicklung . Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln. Diese machen nach einer Berechnung des Sachverständigenrates 45 Mrd. € aus. Allein für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder werden etwa 16 Mrd. € aufgewendet. o Entkoppelung der Finanzierung des Gesundheitswesens vom Arbeitseinkommen
offen.

Umlagefinanzierung, der rapide medizinisch technische Fortschritt und der vorgezeich nete demog rafischer Wandel, das al les bleiben prob lematische Grundkonstellationen, die vorzeichnen, dass ohne weitere Korrekturen die Belastungen für Unternehmen und Versicherten in den kommenden Jahren ansteigen werden. Antrag 2
des Landes Sch leswig-Holstein BR-Drs. 75107



zu



Umfrage nach $ 43 GO BR des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 06.02.07

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (G KV-Wettbewerbsstä rku n gsgesetz - G KV-WSG)

Der Wirtschaftsausschuss möge beschließen, dem Bundesrat zu empfehlen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 02.02.2007 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Adikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel folgender Gesetzesänderung einberufen wird:



Art. 1 Zilf .97 e wird ersetzt: S130 a Abs. 3 b des Gesetzes wird gestrichen."
Begründung:

Die in S 130 a Abs. 3 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch enthaltene Regelung, auf patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel einen 1O%-igen Abschlag zu erheben und gleichzeitig die Befreiung des Arzneimittels vom Abschlag in Aussicht zu stellen, wenn der Preis mindestens 30 Prozent unter Festbetragslinie liegt und für die GKV dadurch Einsparungen erzielt werden, zeigt bereits in der kurzen Zeit ihrer Gültigkeit Tendenzen, das Anbieterspektrum dieses Marktes zu zerstören. Insbesondere mittelständische Unternehmen mit Portfolios, die keine Mischkalkulation zulassen, werden von wenigen großen Anbietern aus dem Markt gedrängt. Die Regelung greift also massiv in den Wettbewerb ein. Um die Erosion des Anbieterspektrums und die Ermöglichung von Oligopolen zu verhindern, sollte die Regelung wie.der gestrichen werden. Antrag 3 des Landes Schleswig-Holstein BR-Drs.75107



zu



Umfrage nach $ 43 GO BR des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 06.02.07

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

Der Wirtschaftsausschuss möge beschließen, dem Bundesrat zu empfehlen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 02.02.2007 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs.2 des Grundgesetzes mit dem Ziel folgender Gesetzesänderung einberufen wird:

Art. 19 Nr. 2 wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:

Der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser ist sachfremd, da sie weder integraler Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherungen sind, noch die demographisch und strukturell bedingten Defizite der gesetzlichen Krankenversicherungen zu verantworten haben.

Du rch Personalkostenerhöhu ngen, du rch d ie Meh rwertsteuererhöh ung sowie Kostensteigerungen (2.8. Energie) sind die Krankenhäuser bereits finanziell stark belastet. Eine große Zahl von Krankenhäusern ist selbst sanierungsbedürftig. Eine zusätzliche Belastung durch den Sanierungsbeitrag zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz.