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26.01.07
14:28 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 8 + 35: Bleiberechtsregelung des Bundes überfällig!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.01.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell

zu TOP 8 + 35: Geduldete Familien in Schleswig-Holstein

Klaus-Peter Puls:

Bleiberechtsregelung des Bundes überfällig!

In der Landtagsdebatte zum Bleiberecht für geduldete Familien in Schleswig-Holstein erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus- Peter Puls:

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt mit der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder vom 17.11.2006, „dass der Bundesinnenminister und die Koalitionsfraktio- nen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag im Rahmen der Novellie- rung des Aufenthaltsgesetzes sich auch des Themas Bleiberecht für ausländische Staatsangehörige, die faktisch und wirtschaftlich im Bundesgebiet integriert sind, an- genommen haben“.

Die SPD-Landtagsfraktion teilt allerdings nicht die Zuversicht der Innenministerkonfe- renz, dass im Rahmen des angestrebten Gesetzgebungsverfahrens Lösungen gefun- den werden, die es erlauben, dem betroffenen Personenkreis – oder zumindest einem Großteil davon – ein gesichertes Aufenthaltsrecht tatsächlich gewährleisten zu kön- nen: Die parteipolitische Ausgangslage in großen Koalitionen ist zu unterschiedlich für eine begründete Hoffnung auf eine substanziell verbesserte Situation geduldeter aus- ländischer Menschen in Deutschland. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Dabei zeigen Antwort und Bericht der Landesregierung auf die Anfragen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass auch in Schleswig-Holstein die tendenziell vorhan- dene Furcht mancher CDU-Kollegen und -Kolleginnen vor übermäßiger Zuwanderung und unzumutbarer Belastung unseres Sozialstaats abwegig ist.

Als SPD-Landtagsfraktion werden wir deshalb weiterhin inner- und außerparlamenta- risch unsere eigene Position deutlich machen: Wir unterstützen die Forderung nach einer unbürokratischen großzügigen Bleiberechtsregelung und einer gleichberechtig- ten gesellschaftlichen Teilhabe für langjährig geduldete Flüchtlinge uneingeschränkt, und wir hoffen, dass das Aufenthaltsgesetz des Bundes in absehbarer Zeit zumindest einige Verbesserungen bringt. Es ist nicht einzusehen, warum Menschen ausländi- scher Herkunft, die seit Jahren bei uns leben und längst integriert sind, kein gesicher- tes Aufenthaltsrecht erhalten sollen. Die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins verschwindend geringe Zahl von rund 3.000 geduldeten Personen lässt sicherlich soziale Verwerfungen auch nicht ansatzweise befürchten.

Wir appellieren an den Bundesgesetzgeber, insbesondere im Bereich des Arbeits- marktes Zugangserleichterungen zu schaffen: Angesichts anhaltender allgemeiner Ar- beitslosigkeit und des Vorrangs deutscher und europäischer Arbeitssuchender bei Ar- beitsvermittlung grenzt es an Verhöhnung, wenn von Nichteuropäern, die faktisch ei- nem Arbeitsverbot unterliegen, als Voraussetzung für ein Bleiberecht der Nachweis gesicherter Erwerbstätigkeit verlangt wird.

Von der Landesregierung erwarten wir auf Bundesebene den aktiven Einsatz für ver- besserte Beschäftigungsmöglichkeiten der bereits langjährig bei uns lebenden auslän- dischen Menschen, die arbeiten wollen und es nicht dürfen. So lange Arbeitsgenehmi- gungen nur erteilt werden dürfen, wenn keine deutschen oder bevorrechtigte europäi- -3-



sche Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, stärkt der Bundesgesetzgeber die Flucht nichteuropäischer Ausländer in die Sozialhilfe und in die Schwarzarbeit.

Da nicht abzusehen ist, wann die angekündigten Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes erfolgen und in Kraft treten werden, gehen wir davon aus, dass landessei- tig wenigstens die im Gesetz schon vorhandenen begrenzten Möglichkeiten zur Ertei- lung – befristeter – Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen weiterhin nicht restriktiv, sondern ausländerfreundlich angewendet werden – der Bericht der Landes- regierung bestätigt diese Praxis.

Wir gehen außerdem davon aus, dass der schleswig-holsteinische Innenminister wei- terhin in möglichst vielen humanitären Einzelfällen von der so genannten Härtefallrege- lung in § 23a Aufenthaltsgesetz Gebrauch machen wird, zumal diese Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Personen auf jahreslanges Betrei- ben frührer SPD-Innenminister selbst, begleitet von der SPD-Landtagsfraktion, am 01.01.2005 endlich Niederschlag im Bundesgesetz gefunden hat.

Und: Wir erwarten schließlich, dass auch durch untergesetzliche Verfahren wirksame Schritte unternommen werden, um die Situation der bei uns lediglich geduldeten Flüchtlinge zu verbessern. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass der Innenminister durch konkrete Erlasse immer wieder darauf hinwirkt, die Pra- xis der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden zu vereinheitlichen und die Ent- scheidungsbereitschaft der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.

Im Hinblick auf die gravierende Änderung der quantitativen Rahmenbedingungen, ins- besondere die seit Jahren deutlich zurückgehenden Asylbewerberzahlen, würden wir uns wünschen, dass die Entscheidungen aller schleswig-holsteinischen Ausländerbe- hörden, soweit Ermessensspielraum vorhanden ist, nicht durch auch dort hin und wie- -4-



der vorhandene latente Abwehrmechanismen, sondern durch Zuwendung und Auf- nahmebereitschaft geprägt sind.

Als SPD-Landtagsfraktion werden wir weiter darauf hinwirken, dass sich auch in der öffentlichen Meinung und im Bewusstsein der Bevölkerung die Überzeugung durch- setzt: Ausländer sind keine Sicherheitsrisiken, sondern schutz-, wohnungs- und ar- beitssuchende Mitmenschen, denen wir Respekt, Hilfe und Unterstützung schulden.