Klaus-Peter Puls zu TOP 15: Für ein leistungsfähiges und kostengünstiges Landesverfassungsgericht!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.01.2007,zu TOP 15: Sitz des Landesverfassungsgerichts (Drucksache 16/1182)Klaus-Peter Puls:Für ein leistungsfähiges und kostengünstiges Landesverfassungsgericht!In der Landtagsdebatte zur Standortentscheidung für das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Nach einer ersten Etappe, die lange gedauert hat, ist es uns im Oktober letzten Jahres endlich gelungen, für ein eigenes Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:Die für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit lange Zeit fehlende Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion wurde erstmals im Koalitionsvertrag der beiden großen Regie- rungsparteien 2005 sichergestellt und in der Landtagsbeschlussfassung am 17.10.2006 erreicht. Das war eine gute Entscheidung: Schleswig-Holstein hat wie alle Bundesländer eine Verfassung, aber als einziges Bundesland kein eigenes Verfas- sungsgericht. Streitfälle aus Schleswig-Holstein landen bisher direkt beim ohnehin überlasteten Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Karlsruhe ist weit: Wir brauchen für Schleswig-Holstein zeitnahe, ortsnahe und sachnahe Urteile. Deshalb sollten wir jetzt auch die zweite Etappe möglichst zügig angehen und umgehend das „Nähere“ durch ein Gesetz regeln, damit unser Schleswig-Holsteinisches Verfassungsgericht so schnell wie möglich mit der Arbeit beginnen kann.Zu den „näher“ zu treffenden Regelungen gehört auch die Entscheidung über einen Standort. Durch den Antrag der Oppositionsfraktionen wird die Standortdiskussion be- fördert. Sie ist ja auch außerparlamentarisch und presseöffentlich bereits voll ent- brannt. Insbesondere Schleswig und Lübeck haben bereits deutlich Stellung bezogen oder sind von interessierter Seite in Stellung gebracht worden. Wir sollten in den zu- ständigen Ausschüssen des Landtages alle Argumente sorgfältig abwägen und ei- ne sachgerechte Entscheidung für das Parlament vorbereiten.Schleswig möchte – wie man hört – sein „Prestige als Justizhauptstadt des Landes“ untermauern und die OLG-Präsidentin höchst selbst soll schon den „überaus reprä- sentativen“ Plenarsaal des Oberlandesgerichts Schleswig als Tagesraum angepriesen haben. Lübecks Bürgermeister verweist ebenso selbstbewusst auf die vorhandenen Gerichte der Travestadt und möchte als Sitzungsraum des Spruchkörpers den „präch- tigen“ Audienzsaal des Lübecker Rathauses zur Verfügung stellen – wie es heißt. Ich Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-glaube, durch solche Argumente dürfen wir uns in den Fachberatungen nicht vorrangig leiten lassen: Verfassungsrecht ist kein repräsentativer Spielkram, sondern verbindli- che Rechtsmaterie und richterliche Grundlage für die Entscheidung konkreter Rechts- streitigkeiten z.B. zwischen Opposition und Regierungsmehrheit oder zwischen Land und Kommunen. Ein Landesverfassungsgericht braucht keine Festsäle, sondern normale Funktionsräume für die richterliche und nichtrichterliche Arbeit wie je- des andere Gericht auch.Auch die zentrale Lage spielt meines Erachtens für ein Verfassungsgericht in Schles- wig-Holstein keine so große Rolle, weil unsere Landesverfassung keine gerichtlich einklagbaren Grundrechte für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger enthält. Für Grundrechtsverletzungen bleibt weiterhin das Bundesverfassungsgericht nach Maß- gabe des Grundgesetzes zuständig. Der Aufgabenkatalog unseres Landesverfas- sungsgerichts bezieht sich wesentlich auf parlamentsinterne Verfassungsrechte z.B. der Opposition, erstmals aber auch gerichtlich durchsetzbar auf die in der Landesver- fassung verankerten Rechte der Kreise und Gemeinden gegenüber der Landespolitik. Für die Fraktionen und Kommunen als Prozessparteien ist die zentrale Lage und Erreichbarkeit des Verfassungsgerichtsstandorts ohne Bedeutung.Die SPD-Landtagsfraktion wird sich in den weiteren Beratungen für einen Standort entscheiden, an dem es möglich ist, bereits vorhandene räumliche und personelle Ge- richtsinfrastruktur optimal und vor allem kostengünstig mit zu nutzen. Es geht nicht nur um Sitzungssäle, sondern auch und gerade um die Möglichkeit, vorhandene Ge- schäftsstelleneinrichtung und -organisation einzubeziehen. Jeder Bewerberort möge sich selbst die Frage stellen und beantworten, ob für den richterlichen und nichtrichter- lichen Bereich a) ausreichend personelle Kompetenz insbesondere im verfassungsrechtlich rele- vanten öffentlichen Recht und b) ausreichend räumliche Kapazität auch im Geschäftsstellenbereichohne erhebliche Zusatzkosten bereits vorhanden und verfügbar sind.Die Haushaltssituation des Landes zwingt uns dazu, - ohne finanzintensive Raumausweitung und Personalaufstockung auszukommen und - dafür zu sorgen, dass wir ein gleichermaßen leistungsfähiges und kostengüns- tiges Landesverfassungsgericht erhalten.