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11.01.07
10:29 Uhr
FDP

Heiner Garg: Donaukreuzfahrt von der Kranken¬kasse?

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 005/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 11. Januar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Gesundheit/Krankenkassen/Prävention
Heiner Garg: Donaukreuzfahrt von der Kranken- kasse? Gesetzliche Krankenkassen zahlen Zuschüsse zu sog. Präventions- aufenthalten im Rahmen des § 20 SGB V. Bei genauerer Betrachtung haben viele dieser Angebote den Charakter von Urlaubsreisen. Vor diesem Hintergrund stellte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, fest:
• „Während zu Jahresbeginn die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit um durchschnittlich 0,7% auf bis zu 15,8% (AOK Berlin) angestiegen sind und die Kassen für 2007 bereits weitere Beitragssteigerungen angekündigt haben – • Während chronisch und schwer Kranke für ihre Krankheitskosten zuzahlen oder sich umständlich mit bürokratischem Aufwand von der Zuzahlungspflicht befreien lassen müssen – • Während über Leistungseinschnitte und –ausschlüsse für gesetzlich Krankenversicherte diskutiert wird –
zahlen Kassen großzügig Zuschüsse zu sog. Präventionsurlauben.
Dies mag sogar im Rahmen des § 20 SGB V rechtlich vollkommen einwandfrei sein – gesundheitspolitisch ist es höchst fragwürdig!
Wenn Urlaubsaufenthalte in einem 3-Sterne-Hotel in Rimini, einem 4-Sterne- Hotel auf Mallorca oder in Form einer Luxus-Donau-Kreuzfahrt selbst bei dem Anbieter kaum noch den präventiven Charakter erkennen lassen, ist eine Bezuschussung solcher Angebote durch die Beiträge der zwangsweise gesetzlich Versicherten kaum zu rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sinnvolle präventive Angebote, wie z.B. die Bezuschussung von Rückenschulen von den Kassen gekürzt oder gestrichen werden.
Wir wollen deshalb von der Landesregierung wissen, ob sie die Auffassung teilt, dass sich die Bezuschussung von Urlaubsreisen nicht mit dem Ziel der Gesundheitsprävention in Einklang bringen lassen. Notfalls ist der Gesetzgeber gefragt, um die Definition des Präventionsangebote zu präzisieren“, sagte Garg abschließend.
Anlage Kleine Anfrage
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ #N!# 16. Wahlperiode 10.01.2007



Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP)
und
Antwort
der Landesregierung -



Präventionsreisen mit Krankenkassenzuschuss

Vorbemerkung des Fragestellers:
Auf der Internetseite des Reiseanbieters „Dr. Holiday – Gesundheit genießen“ wird aktiv für Präventionsreisen mit Krankenkassenzuschuss geworben. Dazu führt der Reiseanbieter auf seiner Internetseite (www.dr-holiday.de) u. a. folgendes aus:
„Die gesetzlichen Krankenkassen können Ihren Versicherten seit einiger Zeit Zuschüsse bezahlen, wenn sie aktiv etwas für ihre Gesundheit tun. Die Förderung der Prävention ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht. Sämtliche Dr. Holiday Präventionsurlaubs- Angebote erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen, die Ihrer Krankenkasse eine Zuschussgewährung ermöglichen (§ 20 SGB V). Die jeweils obligatorischen, begleitenden Gesundheitsprogramme (Bewegung, Entspannung oder Ernährung) entsprechen den Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt. Mit einigen Versicherungen hat Dr. Holiday Direktverträge. Mitglieder der Techniker Krankenkasse, GEK, HZK und KEH können den Dr. Holiday-Präventionsaufenthalt ganz einfach buchen, wie eine normale Urlaubsreise. Ihnen wird der Kostenanteil der Präventionsmaßnahme bei Buchung automatisch vom Reisepreis abgezogen. Für Versicherte aller anderen großen Krankenkassen gilt: Wählen Sie sich Ihr Wunsch-Ziel aus. Gehen Sie mit dem Angebot und den Dr. Holiday- Informationen zur Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse und beantragen Sie formlos den Zuschuss für das Präventionsprogramm. In der Regel sind dies € 150,- pro Person/Woche. Sie selbst wählen und buchen dann den Aufenthalt bei Dr. Holiday. Ihnen wird zunächst der volle Reisepreis in Rechnung gestellt. Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten des Präventionsprogramms nach Vorlage Ihrer Teilnahmebescheinigung dann direkt an Sie. Nach Berichten von Dr. Holiday-Kunden haben u.a. folgende große Krankenkassen in der Vergangenheit auf Antrag Zuschüsse zu Dr. Holiday-Präventionsaufenthalte gewährt: - AOK (verschiedene Landes AOK) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ #N!#


- einige IKK - BKK (verschiedene). Fragen Sie Ihre Krankenkasse. Die Mühe lohnt sich. Bei Familien kann die Ersparnis durch den Zuschuss für Ihren Dr. Holiday-Gesundheitsurlaub schnell mehrere 100 Euro betragen.“
Den Versicherten werden zahlreiche Reiseziele in 3 bis 4 Sternehotels in Europa und Luxus- Donau-Kreuzfahrten angeboten. Die Versicherten können zwischen diversen Reiseoptionen (Entspannung, Familie, Fit & Fun etc.) wählen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung das Angebot bekannt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Angebote?
3. Wie viele und welche Präventionsaufenthalte in Form von Urlaubsreisen werden in Schleswig-Holstein angeboten (Bitte nach Anbieter und Präventionsprojekt aufschlüsseln)?
4. Sind aus Sicht der Landesregierung z.B. „Luxus-Donau-Kreuzfahrten“ geeignet, den „allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen“, wie in § 20 Satz 2 SGB V gefordert?
5. Sind Präventionsangebote in Form von Urlaubsreisen, wie bei benanntem Reiseanbieter beschrieben, mit § 20 SGB V vereinbar? a. Wenn ja, welche Kriterien müssen Präventionsangebote nach § 20 SGB V konkret erfüllen? b. Wenn nein, wie und in welchem Umfang werden die Leistungen entsprechende Präventionsangebote in Form von Urlaubsangeboten überprüft und evaluiert?
6. Wie hoch ist die durchschnittliche ärztliche Vergütung eines niedergelassenen Hausarztes in Schleswig-Holstein pro Versicherten im Jahr bei - der AOK Schleswig-Holstein? - Techniker Krankenkasse (TK)? - Gmündener Ersatzkasse (GEK)?
7. Stehen aus Sicht der Landesregierung die gewährten Zuschüsse zu Präventionsangeboten in Form von Urlaubsreisen pro Versicherten im Jahr in einem Missverhältnis zur ärztlichen Vergütung für die medizinische Betreuung pro Versicherten im Jahr? a. Wenn ja, welche Initiativen will die Landesregierung ergreifen, um einem solchen Missverhältnis zu begegnen? b. Wenn nein, warum nicht?
8. Hat die AOK Schleswig-Holstein Zuschüsse zu Präventionsaufenthalten in Form von Urlaubsreisen seit 2000 gewährt? a. Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang pro Versicherten? b. Welchen Anteil haben die Kostenerstattungen für Präventionsaufenthalte in Form von Urlaubsreisen bei den Gesamtausgaben der AOK Schleswig- Holstein?


3 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ #N!#


9. Inwieweit sind Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen für „Präventionsaufenthalte“ durch die Rechts- und Fachaufsicht überprüfbar und über welche Sanktionsmittel verfügt sie bei festgestellten Verstößen?
10. Wie viele Verstöße wurden in Schleswig-Holstein seit 2000 festgestellt?
11. Wie vertragen sich aus Sicht der Landesregierung die geleisteten Kostenerstattungen für Präventionsaufenthalte in Form von Urlaubsreisen mit den steigenden Beiträgen der Versicherten zur Gesetzlichen Krankenversicherung?



Dr. Heiner Garg



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