Wolfgang Baasch zu TOP 4: Entwicklung der Kindertagesbetreuung kritisch begleiten
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 15.12.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 4 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zur Änderung weiterer Rechtsvor- schriften (Drucksache 16/903 und 16/1114)Wolfgang Baasch:Entwicklung der Kindertagesbetreuung kritisch begleitenDieses Gesetzesvorhaben ist notwendig, um die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren landes- rechtlichen Regelungen an Änderungen im Sozialgesetzbuch VIII anzupassen. Der Bundesge- setzgeber hat in den Jahren 2004 und 2005 das SGB VIII umfassend reformiert und damit die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege verändert. Im Weiteren haben aber auch Änderungen im Sozialgesetzbuch II und XII Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe nach sich gezogen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Ände- rungen im Bundesgesetz in die landesrechtlichen Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe einbezogen.In einer umfassenden schriftlichen Anhörung haben wir die kommunalen Landesverbände, wie auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, die Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen, die Gewerkschaft GEW und Herrn Professor Münder von der TU Berlin um Stellungnahmen gebeten. Einhellig bleibt festzuhalten, dass der Gesetzentwurf weit- gehend technische Anpassungsregelungen enthält. Eine in fast allen Stellungnahmen ange- sprochenen Änderung ist, die zukünftig mögliche Betreuung von Kindern in Kindertages- pflege auch in Kindertageseinrichtungen durchzuführen.Diese Änderung ist sinnvoll, um den Bedarf an Betreuungsangeboten z. B. für Kinder unter drei Jahren nicht nur durch Krippeneinrichtungen oder altersgemischte Gruppen in bestehen- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-den Kindertagesstätten auffangen zu können. Hierbei muss natürlich deutlich werden, dass entsprechendes Fachpersonal in Kindertagesstätten nicht durch Tagespflegepersonen ersetzt werden darf, und es muss deutlich sein, dass die Betreuung in der Regel wegen der unter- schiedlichen Ausbildung bzw. Qualifikation qualitativ nicht gleichzusetzen ist. Insofern ist die Kritik, die in mehreren Stellungnahmen geäußert wurde, nachvollziehbar.Es bleibt aber auch die sehr vorausschauende positive Bewertung, die Herr Professor Münder in seiner Stellungnahme geäußert hat: „In der Sache erfolgt die Änderung vornehmlich deswe- gen, um zu ermöglichen, dass Kindertagespflege auch in Kindertageseinrichtungen durchge- führt wird. Hier ergibt sich durchaus möglicherweise zukunftsträchtiges Entwicklungspotential hinsichtlich der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung.“ Also zusammenfassend: ein Betreuungsbereich, der von uns in der zukünftigen Entwicklung beo- bachtet und nach einiger Zeit hinterfragt bzw. überprüft werden sollten. Die Fragen der finan- ziellen Umstellung der Jugendhilfekosten im Finanzausgleichsgesetz sind heute im Rahmen des Haushaltsbeschlusses geklärt worden.Als letzten Punkt will ich das Thema Berichtspflicht ansprechen. Hier ist es natürlich auch weiterhin so, dass gezielte Berichte auch über den Stand und Ausbau von Kindertageseinrich- tungen oder Tagespflegestellen abgefragt werden können und anfragebezogene Berichte, die auf die sich ändernden Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen, auch weiterhin vom örtlichen Träger der Jugendhilfe erstattet werden müssen. Vielleicht hat dieses System ja auch den Vorteil, dass nicht nur Rituale wiederholt werden, sondern gezielt einzelne Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aufbereitet werden.Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. Und der umfasst ne- ben dem Jugendförderungsgesetz, dem Kindertagesstättengesetz, der Kinder- und Jugendein- richtungsverordnung, der Aufhebung der Jugendhilfekostenverordnung, dem Finanzaus- gleichsgesetz auch eine Änderung der Zelt- und Campingplatzverordnung. Eben ein wichtiges Gesetz!