Lars Harms zu TOP 7 - Doppik-Gesetz
PresseinformationKiel, den 15.12.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 7 Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze 16/1117Mit dem so genannten Doppik-Einführungsgesetz entscheidet sich Schleswig-Holstein für einenkoordinierten Umstieg auf das neue kommunale Rechnungswesen. Der vorliegendeGesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit der Landesregierung mit den kommunalenLandesverbände und dem Landesrechnungshof erarbeitet worden. Denn bereits 2004 wurde aufder Grundlage der inhaltlichen Vorgaben der Innenministerkonferenz in Schleswig-Holstein eineArbeitsgruppe „Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ eingerichtet.Die Notwendigkeit der Umstellung auf die doppelte Buchführung ist inzwischen sowohl beiPolitik und Verwaltung als auch seitens der Öffentlichkeit unumstritten. Die doppelteBuchführung gibt der Politik und der Verwaltung eine bessere Möglichkeit zur Transparenz derKosten und der Kostensteuerung. Dies sieht auch der überwiegende Teil der schleswig-holsteinischen Kommunen so. Denn nach einer Umfrage wollen 78% der Kommunen nach dem1.1.2007, wo das Gesetz in Kraft tritt, die Doppik in ihrer Verwaltung einführen.Die Einführung der Doppik kann als einer der letzten Bausteine in den Prozess der Reform derKommunalverwaltungen bezeichnet werden, der in der ersten Hälfe der 90ér Jahre unter dem 2Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ bekannt geworden ist. Diese grundlegende Reform deskommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hat in vielen Kommunen unter anderen mit derBudgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, mit der Einführungeiner Kosten- und Leistungsrechnung oder mit Dezentralisierung derBewirtschaftungskompetenz erfolgreich ihren Weg in die Kommunen gefunden. Es geht darum,dass sich die öffentlichen Verwaltungen den betriebswirtschaftlichen Grundprinzipien derKostensteuerung öffnen.Der Gesetzentwurf versucht den Umstieg der kommunalen Verwaltung von der althergebrachtenKameralistik auf das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen so praxisnah wie möglich inGesetzesform zu gießen. Im wesentlichem geht es dort um die notwendige Änderungen derGemeindeordnung - u.a. muss im sechsten Teil der Gemeindeordnung ein eigener Unterabschnittfür die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung eingeführtwerden.Dazu muss die bisherige Gemeindekasse zu einer Finanzbuchhaltung weiterentwickelt werden,die in einem geschlossenen System die Entwicklung zu einer Vermögens- und einerErgebnisübersicht sowie einer Finanzüberschicht ermöglicht. Dass dies beim Übergang von einemSystem zum anderen nicht immer ganz einfach ist, erlebt leider gerade meine HeimatgemeindeHarrislee, wo man beim Übergang von einem EDV-System zum anderen aus bisherunergründlichen Ursachen einen Fehlbetrag von 2 Mio. € festgestellt hat. Ich bin sicher, diekompetente Verwaltung der Gemeinde wird das Problem lösen und das Geld finden. Allerdingszeigt dieser Fall doch, dass diese notwendige Umstellung nicht immer einfach werden wird.Auch aus diesem Grund ist es sicherlich vernünftig, wenn der Gesetzentwurf den Kommunen dasWahlrecht einräumt, ihre Haushaltswirtschaft nach der Grundsätzen der kameralistischenBuchführung oder der doppelten Buchführung zu führen. Angesichts der immer noch sehrkleinteiligen kommunalen Verwaltungsstruktur – die der SSW zwar gern ändern würde – ist das 3Gesetz in dieser Frage ebenfalls sehr praxisnah. Denn nicht jede Verwaltung hat die Ressourcen,diese Umstellung vorzunehmen.Der SSW wird dem Gesetzentwurf also zustimmen. Allerdings möchte ich auch noch eineAnmerkung sozusagen in eigener Sache machen: Wenn der Landtag den Kommunen jetzt mitdiesem Gesetz die Anwendung der doppelten Buchführung empfiehlt, dann sollten wir uns auchan die eigene Nase fassen. Vor einigen Jahren gab es mehrere Projekte auf Landesebene, die sichauch mit den neuen Steuerungsmodellen befasst haben. Auch der Finanzausschuss hat sichmehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Ich meine, das Land sollte mit gutem Beispiel vorangehenund sich zum Ziel setzen, die doppelte Buchführung so schnell wie möglich flächendeckendeinzuführen.