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13.12.06
12:36 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 7 - Doppik-Gesetz

Presseinformation
Kiel, den 15.12.2006 Es gilt das gesprochene Wort


Anke Spoorendonk
TOP 7 Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze 16/1117

Mit dem so genannten Doppik-Einführungsgesetz entscheidet sich Schleswig-Holstein für einen
koordinierten Umstieg auf das neue kommunale Rechnungswesen. Der vorliegende
Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit der Landesregierung mit den kommunalen
Landesverbände und dem Landesrechnungshof erarbeitet worden. Denn bereits 2004 wurde auf
der Grundlage der inhaltlichen Vorgaben der Innenministerkonferenz in Schleswig-Holstein eine
Arbeitsgruppe „Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ eingerichtet.


Die Notwendigkeit der Umstellung auf die doppelte Buchführung ist inzwischen sowohl bei
Politik und Verwaltung als auch seitens der Öffentlichkeit unumstritten. Die doppelte
Buchführung gibt der Politik und der Verwaltung eine bessere Möglichkeit zur Transparenz der
Kosten und der Kostensteuerung. Dies sieht auch der überwiegende Teil der schleswig-
holsteinischen Kommunen so. Denn nach einer Umfrage wollen 78% der Kommunen nach dem
1.1.2007, wo das Gesetz in Kraft tritt, die Doppik in ihrer Verwaltung einführen.


Die Einführung der Doppik kann als einer der letzten Bausteine in den Prozess der Reform der
Kommunalverwaltungen bezeichnet werden, der in der ersten Hälfe der 90ér Jahre unter dem 2
Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ bekannt geworden ist. Diese grundlegende Reform des
kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hat in vielen Kommunen unter anderen mit der
Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, mit der Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung oder mit Dezentralisierung der
Bewirtschaftungskompetenz erfolgreich ihren Weg in die Kommunen gefunden. Es geht darum,
dass sich die öffentlichen Verwaltungen den betriebswirtschaftlichen Grundprinzipien der
Kostensteuerung öffnen.


Der Gesetzentwurf versucht den Umstieg der kommunalen Verwaltung von der althergebrachten
Kameralistik auf das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen so praxisnah wie möglich in
Gesetzesform zu gießen. Im wesentlichem geht es dort um die notwendige Änderungen der
Gemeindeordnung - u.a. muss im sechsten Teil der Gemeindeordnung ein eigener Unterabschnitt
für die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung eingeführt
werden.


Dazu muss die bisherige Gemeindekasse zu einer Finanzbuchhaltung weiterentwickelt werden,
die in einem geschlossenen System die Entwicklung zu einer Vermögens- und einer
Ergebnisübersicht sowie einer Finanzüberschicht ermöglicht. Dass dies beim Übergang von einem
System zum anderen nicht immer ganz einfach ist, erlebt leider gerade meine Heimatgemeinde
Harrislee, wo man beim Übergang von einem EDV-System zum anderen aus bisher
unergründlichen Ursachen einen Fehlbetrag von 2 Mio. € festgestellt hat. Ich bin sicher, die
kompetente Verwaltung der Gemeinde wird das Problem lösen und das Geld finden. Allerdings
zeigt dieser Fall doch, dass diese notwendige Umstellung nicht immer einfach werden wird.


Auch aus diesem Grund ist es sicherlich vernünftig, wenn der Gesetzentwurf den Kommunen das
Wahlrecht einräumt, ihre Haushaltswirtschaft nach der Grundsätzen der kameralistischen
Buchführung oder der doppelten Buchführung zu führen. Angesichts der immer noch sehr
kleinteiligen kommunalen Verwaltungsstruktur – die der SSW zwar gern ändern würde – ist das 3
Gesetz in dieser Frage ebenfalls sehr praxisnah. Denn nicht jede Verwaltung hat die Ressourcen,
diese Umstellung vorzunehmen.


Der SSW wird dem Gesetzentwurf also zustimmen. Allerdings möchte ich auch noch eine
Anmerkung sozusagen in eigener Sache machen: Wenn der Landtag den Kommunen jetzt mit
diesem Gesetz die Anwendung der doppelten Buchführung empfiehlt, dann sollten wir uns auch
an die eigene Nase fassen. Vor einigen Jahren gab es mehrere Projekte auf Landesebene, die sich
auch mit den neuen Steuerungsmodellen befasst haben. Auch der Finanzausschuss hat sich
mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Ich meine, das Land sollte mit gutem Beispiel vorangehen
und sich zum Ziel setzen, die doppelte Buchführung so schnell wie möglich flächendeckend
einzuführen.