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30.11.06
17:57 Uhr
FDP

Heiner Garg: Den Kommunen fehlen immer noch 1,2 Mio. Euro

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 346/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 30. November 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
SGB II/Kosten der Unterkunft/Kommunen
Heiner Garg: Den Kommunen fehlen immer noch 1,5 Mrd. Euro In seinem Redebeitrag zu Top 26 (Aktuelle Änderungen bei den Unterkunfts- kosten von Arbeitslosengeld II-Beziehern) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der Bund wird sich im kommenden Jahr stärker an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern beteiligen als ursprünglich geplant. Hatte Finanzminister Steinbrück ursprünglich 2 Mrd. Euro Bundesanteil in den Haushalt eingestellt, erhöht sich der Anteil an den von den Kommunen zu tragenden Ausgaben auf immerhin 4,3 Mrd. Euro.
Das entspricht einer Beteiligungsquote des Bundes von 31,8 Prozent in 2007. In den Jahren 2005 und 2006 lag diese Quote noch bei 29,1 Prozent.
Zwar wird damit die vom Bund den Kommunen versprochene Entlastung bei den Wohn- und Heizkosten um 2,5 Mrd. Euro nicht erreicht, doch erhalten die Kommunen mit diesem gefundenen Kompromiss zumindest Planungssicherheit.
Dass dieser Kompromiss überhaupt zustande gekommen ist, ist dem Druck der Länder zu verdanken. Dazu beigetragen hat sicherlich auch der einstimmige Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, keine Schlechterstellung der Kommunen zuzulassen.
Der jetzige Kompromiss darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl Bund als auch die Länder von einer unterschiedlichen Datenlage ausgehen. Nach der Kommunaldatenerhebung von Ländern und Kommunen wären eigentlich 5,8 Mrd. Euro notwendig gewesen. Den Kommunen fehlen immer noch 1,5 Mrd. Euro.
Die Differenz macht deutlich, dass auch gut zwei Jahre seit in-Kraft-treten des SGB II von Seiten der Bundesregierung anscheinend bestimmte Realitäten selektiv wahrgenommen werden.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Immer noch wird versucht, politisch unerwünschte Kosten in bestimmten Bereichen der Arbeitsmarktreform zu kaschieren.
Insoweit gibt der vorliegende Berichtsantrag zu den aktuellen Änderungen bei den Unterkunftskosten die Möglichkeit, darauf näher einzugehen. Immerhin stieß die Verteilung des Bundeszuschusses nach einer bundesweit einheitlichen Quote bei einigen Bundesländern auf Widerstand. Von der jetzigen Quotenregelung profitieren Länder mit überproportionalen Sozialhilfelasten - wie Schleswig-Holstein - mehr als andere Länder, wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Bei einer Festbetragsregel mit Mehrausgleichsfunktion hingegen würden Länder mit günstiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage profitieren – zu denen Schleswig-Holstein (noch) nicht gehört. Wenn aber keine Entlastung der einen Kommune auf Kosten einer anderen Kommune erfolgen soll – nur weil sie in unterschiedlichen Bundesländern liegen - ist es für die schleswig-holsteinischen Kommunen von existenzieller Bedeutung, ob es hier zu einem zweiten Finanzausgleich zwischen den Ländern kommt - oder nicht. Denn eine solche Änderung hätte auch unmittelbare Folgen auf die Bewilligungspraxis vor Ort - und damit auf die ALG-II-Empfänger und Bedarfsgemeinschaften.
Deshalb sollte an dieser Stelle schon die Frage gestellt werden dürfen, ob der jetzt im Bundesrat gefundene Kompromiss - neben der Gewissheit auch in Zukunft mit einem Zuschuss in der Höhe von 52 Mio. Euro rechnen können - genügend Planungssicherheit gibt? Vor allem dann, wenn nach anderen Berechnungen den Kommunen in Schleswig-Holstein mindestens 57 Mio. Euro zustehen müssten1.
Steigende Energiekosten, eine womöglich nur geringe Änderung bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Gerichtsurteile zur Angemessenheit einer Unterkunft können den gefundenen Kompromiss schnell zum Bumerang für die Kommunen werden lassen.
Eine Beurteilung darüber, welche Auswirkungen die Urteile des Bundessozialgerichtes vom 7. November 20062 konkret auf die Kommunen haben können, so wie in diesem Antrag gefordert, ist allerdings noch etwas verfrüht. Zum einen liegen lediglich Pressemitteilungen des Bundessozialgerichtes - nicht aber die schriftlichen Urteile vor. Zum anderen alle Rechtsstreitigkeiten an das jeweilige Landessozialgericht zurückverwiesen worden.
Dennoch wird eines deutlich: Bis endlich Rechtssicherheit für betroffene ALG-II-Empfänger und Kommunen herrscht, wird es noch Jahre dauern – vor allem dann, wenn immer neue Regelungen hinzukommen.“



1 Henke, Einigungselemente und weitere Regelungsnotwendigkeiten zwischen Bund und Ländern hinsichtlich KdU, in „Der Landkreis“, Ausgabe November 2006, Vorabdruck 2 BSG: B 7b AS 14/06 R; B 7b AS 10/06 R; B 7b AS 2/05 Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/