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30.11.06
17:34 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 41: Das Land setzt auf bedarfsgerechte Förderung

Nr. 419/06 30. November 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Wilfried Wengler zu TOP 41: Das Land setzt auf bedarfsgerechte Förderung Ausgangspunkt der Migrationssozialberatung – so, wie wir sie heute kennen – ist das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurden in einem breiten Konsens der politischen Kräfte in unserem Land die Weichen für eine zielgerichtete und nachhaltige Integrationspolitik gestellt.
Die Migrationssozialberatung ist ein wichtiger Baustein für die Integration der hier dauerhaft lebenden Migrantinnen und Migranten. Daher geht das Rahmenkonzept des Landes auch von zwei unterschiedlichen Zielgruppen aus:
1. Eine Integrationsbegleitung von Migrantinnen und Migranten mit Daueraufenthalt und
2. eine Beratung in Krisensituationen für Migrantinnen und Migranten mit vorüber- gehendem Aufenthalt.
Diese Zielsetzungen entsprechen dem Gedanken des Zuwanderungsgesetzes, wo- nach auf der einen Seite dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten zur In- tegration verpflichtet und ihnen zugleich entsprechende Hilfestellungen gegeben werden sollen – der Ansatz des Förderns und Forderns.
Auf der anderen Seite ist aber auch klares Ziel des Zuwanderungsgesetzes - eine Begrenzung der Zuwanderung. Daher ist auch eine Ausweitung der Migrationssozi- alberatung mit dem Ziel einer Integration auf Gruppen mit vorübergehendem Aufent- halt nicht gewollt.
Ein vorübergehender Aufenthalt endet mit der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland und nicht mit einer vollständigen Integration in die Gesellschaft. Alles andere würde ungebremster Zuwanderung Tür und Tor öffnen. Stattdessen streben wir einen gezielten Mitteleinsatz an. Daher haben wir den entsprechend weiterge- henden Antrag der Grünen auch abgelehnt. Von diesen Prämissen ausgehend ist die Migrationssozialberatung an den folgenden Zielen, die in dem vorliegenden Bericht beschrieben sind, auszurichten:
Migrantinnen und Migranten mit Daueraufenthalt sollen a) in die Lage versetzt werden, selbständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (wirtschaftlich integriert sein) und
b) in ihrer sozial gesellschaftlichen Kompetenz gestärkt werden (sozial integriert sein).
Diese Ziele erfordern nicht nur ein intensives Bemühen der Beratungsstellen, son- dern in erster Linie den Willen und die Anstrengung der Betroffenen. Hier muss es sicherlich auch in der weiteren Diskussion zur Weiterentwicklung des Zuwande- rungsgesetzes zumindest ein Anreizsystem geben.
Für das Haushaltsjahr 2005 wurde – um einen schnellen Einstieg gewährleisten zu können – ein zunächst sehr großzügiger Finanzierungsansatz gewählt, da die Zeit für eine konzeptionelle Aufstellung nicht reichte.
Die Landesregierung hat dies aber selbstverständlich nachgeholt um einen gezielten Mitteleinsatz zu gewährleisten. In dem vorliegenden Bericht wird deutlich, dass das Land nun eine Konzeption für eine bedarfsgerechte Förderung gefunden hat. Selbstverständlich stößt dies nicht auf große Gegenliebe bei den Trägerorganisatio- nen, die eventuell Beratungsangebote einstellen müssen.
Der Bericht betont jedoch auch ausdrücklich, dass bei der Bedarfsermittlung die In- tegration von Migrantinnen und Migranten, und damit die betroffenen Menschen selbst in den Mittelpunkt zu stellen sind. Das Innenministerium hat deutlich gemacht, dass verlässliche Aussagen zu einer dauerhaften Förderung nicht von Anfang an gemacht werden konnten, sondern vielmehr die Zuschüsse für 2005 zunächst eine einmalige Leistung waren. Dennoch wurden Möglichkeiten gefunden, auch in diesem Jahr einen Übergang zu einer neuen Struktur abzufedern.
Ohne Zweifel ist es aber erforderlich, die Angebote auf das tatsächlich erforderliche Maß zu begrenzen und nicht Vielfachangebote vorzuhalten.
Selbstverständlich ist dabei mit den Trägerorganisationen ein enger Dialog zu halten, wie es das Innenministerium auch getan hat.
Den weiteren Prozess werden wir auch weiterhin intensiv begleiten; unter anderem durch die Beratung dieses Berichtes im Innen- und Rechtsausschuss.