Bernd Schröder zu TOP 13: Kommunen und ÖPNV-Träger erhalten weiterhin Finanzierungssicherheit
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.11.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13 - Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache 16/1067)Bernd Schröder:Kommunen und ÖPNV-Träger erhalten weiterhin FinanzierungssicherheitDer Bund hat den Ländern bisher Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr gewährt. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFK) regelt, welche Vorhaben förderfähig sind, und legt Höhe sowie Um- fang der Förderung fest. Die Länder stellen Programme für den kommunalen Stra- ßenbau und den ÖPNV auf und erhalten auf deren Grundlage die Bundesmittel. Die GVFG-Mittel werden von den Ländern durch Zuwendungen an Kommunen oder Unter- nehmen des ÖPNV verausgabt.Es handelt sich hierbei um eine Mischfinanzierung, die von den allgemeinen Verfas- sungsgrundsätzen einer getrennten Aufgabenwahrnehmung und der gesonderten Finan- zierungszuständigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden abweicht. Der Bundesrech- nungshof hatte 2004 empfohlen, die Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des GVFG in die Überlegungen zur Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Län- dern einzubeziehen. Der Wegfall des GVFG und eine direkte Zuweisung der Mittel an die Länder z. B. im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs hätte den Vorteil, dass das Verfahren vereinfacht und der Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern ent- fallen würde. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Die große Koalition in Berlin hat sich im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005 auf eine Föderalismusreform geeinigt. Mit der Reform sollen die föderalen Strukturen grund- legend erneuert werden:• die Kompetenzen von Bund und Ländern sollen entflechtet und damit klarere Verant- wortlichkeiten festgelegt werden • das Prinzip der Subsidiarität soll gestärkt werden • der Bund soll mehr Handlungsfähigkeit und die Länder mehr politische Gestaltungs- möglichkeiten gewinnen • die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sollen auf eine neue Grundlage gestellt, bestimmte Mischfinanzierungen abgeschafft werden.Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages wurde der Entwurf eines Föderalismusre- form-Begleitgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Dieses Gesetz wurde am 5. Sep- tember 2006 ausgefertigt. Der Weg zu einer Neuordnung der Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern ist damit frei.Auf der Grundlage seines Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gewährt der Bund den Ländern derzeit noch Finanzhilfen in Höhe von bundesweit rd. 1,3 Mrd. €. Der auf Schleswig-Holstein entfallene Anteil beträgt rd. 43 Mio. € und ist für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden einzusetzen. Die Finanzhil- fen des Bundes werden landesintern zwischen GVFG-KStB (Kommunaler Straßenbau) und GVFG-ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) aufgeteilt.Das GVFG des Bundes tritt nunmehr zum 31.12.2006 außer Kraft. Die Länder erhalten ab dem 01.01.2007 befristet bis 2019 jährlich so genannte Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt, bis 2013 zweckgebunden, zugewiesen. Die Höhe der jährlichen Beträ- ge ab 2014 bleibt einer Revision vorbehalten, es verbleibt bei der investiven Zweckbin- dung. -3-Durch die Aufhebung des Bundesgesetzes ist eine landesgesetzliche Regelung erforder- lich. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll gewährleistet werden, dass die Kommunen bei ihren wichtigen Infrastrukturmaßnahmen bis 2019 unterstützt wer- den. Damit wird den Kommunen und den Trägern des ÖPNV vom Land ein deutliches Signal für eine Fortsetzung der Unterstützung im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen gegeben. Mit dem Gesetzentwurf wird eine eindeutige Grundlage für die zweckgerech- te Verwendung der Mittel, die der Bund nach dem Entflechtungsgesetz dem Land für Zwecke der Verkehrsinvestitionen überlässt, geschaffen.Das gesamte Geld wird zweckgebunden als Projektförderung an die Zuwendungsemp- fänger und Vorhabensträger weitergegeben. Kommunen und die für den ÖPNV zu- ständigen Unternehmen erhalten damit Planungs- und Finanzierungssicherheit. Die kommunalen Haushalte werden also auch weiterhin bei wichtigen Infrastrukturmaß- nahmen durch die Förderung des Landes deutlich entlastet.Das Zuwendungsverfahren bleibt durch weitgehende Übernahme der bundesgesetzli- chen Regelungen in das GVFG-SH unverändert. Die Förderquote wird grundsätzlich wieder auf maximal 75 % für alle Fördertatbestände festgelegt. Durch finanzielle Mitver- antwortung der Träger des ÖPNV und der Kommunen soll die Förderung auf wirklich wichtige Vorhaben beschränkt bleiben.Ich bitte um Ihre Zustimmung und Überweisung in den zuständigen Wirtschaftsaus- schuss.