Wolfgang Kubicki zum Landesbesoldungsgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 333/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 29. November 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Beamte/ LandesbesoldungsgesetzWolfgang Kubicki zum Landesbesoldungsgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Änderung des Landesbesoldungs- gesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Meine Fraktion wird dem hier vorliegenden Gesetz der Landesregierung zustimmen. Es ist das Minimum, was die Beamtinnen und Beamten des Landes nach den finanziellen Durststrecken der letzten Jahre von ihrer Regierung erwarten können.Es soll ab dem 01.01.2008 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung um 2,9 Prozent geben. Daneben wird es für die Jahre 2006 und 2007 Einmalzahlungen von 50 bis 450 Euro geben.Nach dem Wortbruch von CDU und SPD bei der Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge, nach dem Wortbruch der Landesregierung, die nun doch das Weihnachtsgeld deutlich reduziert, ist dieser Gesetzentwurf, der ab dem 01.01.2008 wirksam wird, nicht mehr als eine Abmilderung der Kürzungen bei der Besoldung und der Verlängerung der Arbeitszeit.Insgesamt zahlen die Beamtinnen und Beamten immer noch drauf.Diese Besoldungserhöhung macht nämlich die Kürzungen der letzten Jahre nicht annähernd wett.Nehmen wir nur die Inflationsraten der letzten Jahre, so reicht die Erhöhung der Besoldung bereits nicht mehr aus, um allein einen Ausgleich für die allgemeinen Preissteigerungen herbeizuführen. So stieg die Inflation im Wesentlichen durch die Steigerung der Energiepreise im Jahr 2005 um 2 Prozent. Für das Jahr 2006 sind die Prognosen kürzlich von 2,3 auf 2,1 Prozent gesenkt worden. Die in 2006 nun durch diesen Gesetzentwurf verankerten Einmalzahlungen zwischen von 50 bis 450 Euro werden diese Preissteigerungen nicht ausgleichen. Auch die erst 2008 kommende Besoldungserhöhung wäre hierzu nicht in der Lage.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Besoldungserhöhung fällt darüber hinaus in eine Zeit, in der alle Bürgerinnen und Bürger, also auch die Beamten, mit höheren Kosten zu rechnen haben.Bereits vor dem Wirksamwerden der Besoldungserhöhung, also in 2007 wird dann unter anderem der Staat zum Preistreiber.Da wird zum 01.01.2007 die Mehrwertsteuer erhöht. Sie wird von 16 Prozent auf künftig 19 Prozent angehoben.Das bedeutet, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten allein hierdurch um bis zu drei Prozent steigen.Die Besoldungsanpassung in 2008 wird also nicht ausreichen, um die bereits in 2007 vorgenommene Mehrwertsteuererhöhung auszugleichen.Dafür bekommen Beamte wie auch die übrigen Bundesbürger weniger vom Fiskus zurück.Die Pendlerpauschale, der gerade im Bereich des Nahverkehrs entscheidende Bedeutung zukommt, also bei einer Entfernung des Wohnortes zum Arbeitsplatz von bis zu 20 Kilometern, wird abgeschafft.Ein Großteil der Landesbeamten wird hierdurch die wirtschaftlichen Belastungen, die durch den Pendlerverkehr zwischen Arbeitsplatz und Wohnort entstehen, voll zu tragen haben. Das weniger mehr an Netto durch die Besoldungserhöhungen wird dies nicht ausgleichen können.Dann nehmen wir noch das Modell der Großen Koalition für die Gesundheitsreform. Viele Beamte sind wegen ihrer beihilferechtlichen Sonderstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern privat versichert. Wenn diese Gesundheitsreform in Kraft treten wird, kommen erhebliche Beitragssteigerungen auf Privatversicherte zu. Das wird dann auch verstärkt Beamte treffen. Besonders hart werden Beamte aus den unteren Besoldungsgruppen getroffen.Dazu kommt dann noch die Erhöhung der Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 38,5 auf 41 Stunden - also um 6,5 % und natürlich die deutliche Reduzierung der Sonderzahlungen ab dem nächsten Jahr. Diese Kürzung führt zu einer durchschnittlichen Gehaltsreduzierung von 3,9 Prozent bei den Landesbeamten.In der Summe zahlen die Beamtinnen und Beamten also deutlich drauf, und es ist mehr als verständlich, dass sich deren Begeisterung für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in sehr engen Grenzen hält.Feierstunden der Landesregierung, mit dem Ziel sich für den Einsatz für die Beamtinnen und Beamten des Landes rühmen und loben zu lassen, sind völlig fehl am Platz.Ich denke, wir sollten im Ausschuss auch die Beamtenverbände noch einmal zu diesem Gesetz hören. Nachdem CDU und SPD im Ausschuss eine Anhörung dieser Verbände zur Streichung der Sonderzahlungen verweigert haben, wäre dies auch ein Zeichen an die Betroffenen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/