Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.11.06
16:27 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 14: Kein Besoldungsflickenteppich in Bund und Ländern!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 29.11.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14 – Landesbesoldungsgesetz (Drucksache 1077neu):

Thomas Rother:

Kein Besoldungsflickenteppich in Bund und Ländern!

Wir beraten hier in erster Lesung ein Gesetz, das zu beraten wir uns eigentlich nicht gewünscht haben. Im Zuge der Föderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten erhalten. Nach der Öffnung in Bezug auf die Sonderzahlungen, al- so Urlaubs- und Weihnachtsgeld, geht es nun auch an die Grundlagen der Be- soldung und der Versorgung.

Nachdem der Bund seinen Beamtenrechtsrahmen erneuert haben wird, werden wir uns zudem noch mit weiteren Beamtenrechtsfragen in dieser Wahlperiode zu befassen haben. Diese Kompetenzöffnung bringt uns mehr Arbeit – damit natür- lich auch ein Stück mehr Legitimation –, mehr Arbeit, die angesichts der Situation des Personals im Öffentlichen Dienst auch ein besonderes Gespür verlangt.

Denn anders als im Tarifbereich finden eben keine Tarifverhandlungen statt, son- dern der Gesetzgeber setzt für die Beamtinnen und Beamten die Besoldung fest - nach Vorbereitung durch die Regierung - auch in Bezug auf die Anhörung der Verbände und Gewerkschaften. Das passiert in 16 Bundesländern und beim Bund hoffentlich möglichst einheitlich, um einen Besoldungsflickenteppich und damit eine unsägliche Besoldungskonkurrenz zu vermeiden.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Schon bisher haben die Beamtinnen und Beamten aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung auch besondere Einkommensbedingungen hinnehmen müssen. Gerade in diesen schlechteren Zeiten für die öffentlichen Haushalte sind bei der Beamtenschaft Vorteile in Bezug auf die Alters- und die Krankenversorgung oder die Besteuerung des Einkommens nicht mehr zu rechtfertigen und da- her fast vollständig aufgehoben worden.

Damit wird das Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Dienst- herren nicht in Frage gestellt, sondern die Beamtenschaft muss im Gegenteil in dieser Situation einen besonderen Anteil am Funktionieren des Staates tragen. Das – der besondere Status des Beamtentums - muss auch denjenigen klar werden, die derzeit „Dienst nach Vorschrift“ leisten. Und dieser Anteil der Beamtenschaft am Funktionieren des Staates kann dann leider auch so ausse- hen, dass die Sonderzahlungen reduziert werden oder dass die Arbeitszeit ver- längert wird oder dass Beförderungen etwas später erfolgen, als es die Planstelle verspricht.

Das gilt übrigens nicht nur für Polizeibeamte, sondern für alle Beamten, egal ob sie als Lehr- oder Verwaltungskraft oder im technischen Bereich, beim Land oder in den Kommunen tätig sind. Hier nach öffentlichkeitswirksamer Attraktivität der Berufsgruppe zu sortieren – wie in einer Presseerklärung des SSW aus der ver- gangen Woche – ist billig und wird der Realität des Öffentlichen Dienstes nicht gerecht.

Gegen die Einschränkungen steht immer noch eine besondere Sicherheit des Arbeitsplatzes im Öffentlichen Dienst, ein Mitbestimmungsrecht, wie es kaum ein Zweites gibt, und vernünftige Arbeitsbedingungen – also Fürsorge des Dienstherren -, wie sie in vielen Bereichen der privaten Wirtschaft leider nur er- -3-



träumt werden können. Darauf hinzuweisen ist durchaus berechtigt, denn Kür- zungen im Haushalt an anderer Stelle treffen andere in einem ganz anderen Ma- ße – bis hin zum Arbeitsplatzverlust.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes erledigen ihre Ar- beit genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer dies anderswo tun. Dafür gebührt ihnen – gerade in Zeiten einer Verwaltungsstrukturreform – si- cher mehr Dank und Anerkennung, als ihnen gegenwärtig zu teil wird. Und sie verdienen eine anständige Bezahlung. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft wird trotz einiger Unterschiede zum Tarifpersonal eine notwendige und angemessene Erhöhung der Besoldung vorgenommen.

Und das ist auch in Verbindung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht „von der linken in die rechte Tasche geschoben“, sondern ist vor dem Hintergrund der Be- soldungsstruktur für die Beschäftigten der bessere Weg.

Ich bitte schon jetzt um die Zustimmung zum Gesetz in der zweiten Lesung.