Peter Lehnert: Bleiberechtsregelung muss Ausnahme sein
Nr. 386/06 10. November 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Peter Lehnert: Bleiberechtsregelung muss Ausnahme sein Im Vorfeld der Innenministerkonferenz am 16./17. November erklärte der Innenpoliti- sche Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Lehnert, MdL heute in Kiel:„Eine Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer muss an klare Bedingungen ge- knüpft werden. Sie ist eine Ausnahmeregelung für diejenigen, die sozial und wirt- schaftlich in unsere Gesellschaft integriert sind. Wir können es uns nicht leisten, leis- tungsfähige und integrierte Ausländer dauerhaft in die Sozialhilfe zu zwingen.“Allerdings dürfe es keinesfalls einen Automatismus geben. Vielmehr müsse das Blei- berecht an wesentliche Voraussetzungen geknüpft werden, die durch die Betroffenen auch nachzuweisen seien:Aus Sicht der CDU Landtagsfraktion müssen in einer Regelung folgende Vorausset- zungen erfüllt werden: 1. Hinreichende soziale Integration 2. ausreichende Deutschkenntnisse 3. ein Mindestaufenthalt von 6 Jahren bei Familien mit Kindern und 8 Jahren bei Kinderlosen 4. ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung 5. keine Vorstrafen wegen vorsätzlich begangener Straftaten 6. dauerhaft eigenständiges Bestreiten des Lebensunterhalts 7. Gewährleistung der sozialen Absicherung durch eigenes Einkommen 8. Begrenzung eines Familiennachzugs 9. Ausschluss von Personen mit erkennbaren Bezügen zu Extremis- mus/Terrorismus 10. Auschluss von Personen, die die Ausländerbehörden vorsätzlich getäuscht oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorsätzlich verzögert oder behin- dert habenNur die Einführung klarer Voraussetzungen stelle sicher, dass eine Bleiberechtsrege- lung für begründete Ausnahmefälle geschaffen wird, ohne gleichzeitig eine Hintertür für eine unkontrollierte Zuwanderung zu öffnen. „Wer die Voraussetzungen nicht er- füllt ist ausreisepflichtig. Diese gesetzliche Verpflichtung muss konsequent ggf. durch Abschiebung durchgesetzt werden. Die Rückführung muss begleitend durch geeig- nete Maßnahmen erleichtert werden. Hierfür muss der Bundesgesetzgeber auch Veränderungen im Leistungsrecht prüfen. Für humanitär begründete Ausnahmen bleibt auch weiterhin die Härtefallkommission zuständig.“Eine Aufenthaltserlaubnis müsse zunächst auf längstens zwei Jahre befristet erteilt werden. Vor einer Verlängerung müsse erneut geprüft werden, ob die Voraussetzun- gen noch vorliegen.Peter Lehnert erwartet, dass auf der Innenminister Konferenz die Schleswig- Holsteinischen Interessen entsprechend vertreten werden.