Johannes Callsen zu TOP 17: Zuerst sollte die Bundesnetzagentur ihre Arbeit machen
Nr. 362/06 12. Oktober 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 17: Zuerst sollte die Bundesnetzagentur ihre Arbeit machen Der Wettbewerb auf den deutschen Strom- und Gasmärkten hat mit Sicherheit nicht die Intensität, die wir uns wünschen. Die Monopolkommission des deutschen Bun- destages kommt zu dem Schluss, dass „der Wettbewerb im Stromsektor nach einer dynamischen Anfangsphase in den ersten beiden Jahren nach der Marktöffnung mitt- lerweile nahezu vollständig zum Stillstand gekommen ist.“ Eine solche Entwicklung kann nicht in unser aller Sinne sein. Der fehlende Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten ist sicherlich dafür mitverantwortlich, dass die Preise für Strom und Gas in Deutschland im europäischen Vergleich zu hoch sind. Ob er die alleinige Verant- wortung dafür trägt, ist eine andere Frage.Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schaffung einer Regulierungsbe- hörde ein wirksames Instrument zur Schaffung von Wettbewerb auf monopolistischen oder oligopolistischen Märkten sein kann. Ich möchte an dieser Stelle nur an die er- folgreiche Arbeit der Regulierungsbehörde von Post und Telekommunikation auf dem Telekommunikationssektor hinweisen. Kein Mensch wird behaupten können, dass es keinen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gäbe.Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass zunächst auf Grundlage des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes die Bundesnetz- agentur mit der Regulierung der Strom- und Gasmärkte beauftragt wurde. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, Netzzugangsbedingungen zu prüfen und zu hohe Netzentgelte zu verhindern. Diese Beschränkungen werden häufig als Ursache für den fehlenden Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt genannt. Bevor wir uns aber für eine vollständige gesellschaftsrechtliche und kapitalrechtliche Trennung von Stromerzeugung und Leistungsnetz aussprechen, sollten wir meiner Meinung nach die Bundesnetzagentur zunächst ihre Arbeit machen lassen.Lieber Kollege Harms, ich habe das Gefühl, Sie haben Ihren Antrag mit der heißen Nadel gestrickt. Die Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz ist de facto bereits vorhanden. Mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2005 wurden die Unternehmen gezwungen, ihre einzelnen Gesellschaften zu ent- flechten. Das heißt sie mussten eigene Netzgesellschaften, die unabhängig vom Ver- trieb und der Erzeugung arbeiten, gründen. Insofern ist die erste Forderung Ihres Antrages bereits erfüllt. Ob dies bereits ausreicht oder weitere regulierende Schritte notwendig sind, kann heute- ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes – meines Erachtens noch nicht abschließend beurteilt werden.Die zweite Forderung in Ihrem Antrag, dass Netzbetreiber verpflichtet werden müs- sen, die Kosten für den Anschluss von Windparks im Offshore-Bereich zu tragen, überrascht mich schon ein wenig. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass im er- neuerbaren Energiegesetz dieses eindeutig geregelt sei. Soweit mir bekannt ist, ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, das Netz auszubauen. Dieses haben wir im Übrigen ja bei der Frage der Erdverkabelung ausführlich z. B. mit Eon-Netz diskutiert. Der Netzanschluss wiederum wird durch den Anlagenbetreiber finanziert. Warum soll diese eindeutige Regelung geändert werden. Ist es an dieser Stelle Ihr Ziel, eine wei- tere Subventionierung der Windkraft zu erreichen?Dieses lehnen wir entschieden ab. Aus meiner Sicht sollten für alle Energieerzeuger die gleichen Voraussetzungen für die Einspeisung ihres erzeugten Stromes in die Netze gelten.Lassen Sie uns im Ausschuss noch einmal ausführlich über das Thema Wettbewerb auf den Energiemärkten sprechen. Ich möchte Minister Austermann bitten, im Aus- schuss uns noch mal zu schildern, wie sich die Wettbewerbssituation zurzeit in Schleswig-Holstein darstellt und was die Landesregierung getan hat bzw. tun wird, um den Wettbewerb zu intensivieren.