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12.10.06
11:32 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Dänisches Fernsehen gehört zu Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 14.09.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 18 Dänisches Fernsehen gehört zu Schleswig-Holstein Drs. 16/989(neu)

Stellen Sie sich vor, Sie lesen morgen in der Zeitung, dass Sie in vier Wochen kein ARD, kein ZDF
und kein N3 mehr empfangen können. Dann wären Sie vermutlich schwer verärgert. Eben dies
war die dänische Minderheit am 19. September. An diesem Tag gab die „Kabel Deutschland
GmbH“ bekannt, dass die dänischen Fernsehprogramme DR1 und TV2 nach dem 15. Oktober aus
dem Kabelnetz in Schleswig-Holstein entfernt werden – nach Aufforderung der öffentlich-
rechtlichen Veranstalter Danmarks Radio und TV2.


Öffentlich-rechtliches Fernsehen gehört heute zur informationellen Grundversorgung der
Menschen. Dies gilt sogar in besonderem Maße für die dänische Bevölkerungsgruppe im
Landesteil Schleswig. Das dänische Fernsehen ist eine kulturelle Hauptschlagader, die uns über
die dänische Politik und die dänische Gesellschaft informiert; wir erleben aktuelle dänische
Kultur und unsere Kinder sehen die dänischen Kindersendungen. Dies ermöglicht uns einen
dänischen Alltag in unserer deutschen Heimat. Dass dies umgekehrt auch für die deutsche
Minderheit in Nordschleswig gilt, füge ich ausdrücklich hinzu. 2

Die Bedeutung des dänischen Fernsehens reicht aber über die dänische Minderheit hinaus.
Insgesamt können heute noch rund 300.000 Haushalte in Schleswig-Holstein die dänischen
Programme über Kabel empfangen. Viele Menschen aus der Mehrheitsbevölkerung nutzen
dieses Angebot, um sich über unser Nachbarland zu informieren und die dänische Sprache zu
erlernen. Das dänische Fernsehen ist so zu einem wichtigen Element der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit geworden. Seine Bedeutung ist umso größer, als die Kenntnis der dänischen
Sprache und Kultur eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Zusammenwachsen der regionalen
Arbeitsmärkte ist.


Leider gibt es zum Kabelfernsehen wenig Alternativen. Durch die Umstellung auf die digitale
Verbreitungstechnik DVB-T ist das dänische Fernsehen ab 2009 nur im grenznahen Bereich per
Antenne zu empfangen, und dort nicht einmal überall. – Dies ist ein zweites Problem, dem wir
uns in naher Zukunft widmen müssen, wenn ein diesbezügliches Gutachten der ULR vorliegt. –
Auch das Satellitenfernsehen ist keine Alternative zum Kabel, denn die dänischen Satelliten-
signale sind verschlüsselt und können nur Mittels einer Codekarte zum Preis von rund 260 Euro
pro Jahr entschlüsselt werden. Vor diesem Hintergrund kann der aktuelle Streit zwischen Kabel
Deutschland und den dänischen Sendern verheerende Folgen haben.


Auf die komplexen Ursachen des Konflikts kann ich jetzt in der Kürze der Zeit nicht detailliert
eingehen. Nur soviel: Seit 2003 hat keiner von beiden Geld vom anderen gesehen. Die Kabel
Deutschland fordert eine kleinere Summe für die Verbreitung der dänischen Programme. Die
dänischen Sender wollen eine größere Summe. Sie sind der Ansicht, dass der deutsche Kabel-
netzbetreiber sie von urheberrechtlichen Forderungen freihalten muss, die dadurch entstehen,
dass eingekaufte Spielfilme, Sportveranstaltungen oder Dokumentationen auch in Deutschland
gesehen werden können. Dies wäre aber wesentlich mehr, als Kabel Deutschland für andere
ausländische Programme zahlt. Indem sie die Entfernung ihrer Programme aus dem deutschen
Netz verlangt haben, haben die dänischen Sender jetzt die Verhandlungen abgebrochen. Damit
haben Danmarks Radio und TV2 den Schwarzen Peter an sich gezogen, das ist klar.


Der SSW hat sich deshalb gemeinsam mit der dänischen Kulturorganisation SSF an die dänische
Regierung und an dänische Parlamentarier gewandt. Wir haben in kurzer Zeit breite 3

Unterstützung für unser Anliegen gewinnen können. Die dänische Politik hat parteiübergreifend
Danmarks Radio und TV2 klar gemacht, dass sie nur eine Einigung mit Kabel Deutschland
akzeptieren wird. Der politische und öffentliche Druck hat die dänischen Sender dazu bewegt, an
den Verhandlungstisch zurückzukehren. Dies ist ein erster Erfolg. Jetzt kommt es darauf an, dass
beide Seiten kompromissbreit sind und schnell eine dauerhafte Lösung vereinbaren.


Damit kommt jetzt die Landesregierung ins Spiel, denn auch sie trägt in dieser Sache eine
Verantwortung. In der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen hat
Deutschland sich verpflichtet, den freien, direkten Empfang von Fernsehsendungen aus dem
Nachbarland zu gewährleisten. Die Minderheit erwartet daher, dass die Landesregierung sich
aktiv für diesen freien Empfang einsetzt. Sollte dieses nicht geschehen, dann hat die Bundes-
republik nebenbei bemerkt auch keine Begründung dafür, dass sie eine andere Verpflichtung der
Sprachencharta nicht erfüllt: nämlich jene, die Einrichtung mindestens eines Fernsehkanals in
den Regional- oder Minderheitensprachen sicherzustellen.


Auch in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 wird ausdrücklich empfohlen, „dass die
dänische Minderheit im Rahmen der jeweils geltenden Regeln für die Benutzung des Rundfunks
angemessen berücksichtigt wird.“ Und schließlich sieht das Landesrundfunkgesetz unter
anderem vor, dass die Kabelnetzbetreiber vorrangig Programme einspeisen müssen, die
„ortsüblich“ sind. Dies sind Programme, die per Antenne empfangen werden können, was –
zumindest noch – für die dänischen Programme gilt.


Es gibt für den Ministerpräsidenten also viele gute Gründe, sich in diese Frage zu engagieren. Er
muss sozusagen zu Lande und in der Luft seines dazu beitragen, dass das dänische Fernsehen
dauerhaft im deutschen Kabelnetz bleibt und auch künftig im ganzen Landesteil Schleswig per
Antenne empfangbar ist.


Das dänische Fernsehen ist eine kulturelle Nabelschnur für die dänische Minderheit und ein
Motor für die deutsch-dänische Verständigung im Grenzland. Deshalb muss die Landesregierung
in diesem Konflikt ihr volles Gewicht einsetzen und deshalb freut es uns, dass der gesamte
Landtag sich unsere Initiative zueigen gemacht hat.