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09.10.06
13:32 Uhr
Landtag

Vorschau auf die Landtagssitzung: Gesetzentwürfe zu Schule, Hochschule und Naturschutz gehen in die Erste Lesung

145/2006 Kiel, 9. Oktober 2006



Vorschau auf die Landtagssitzung: Gesetzentwürfe zu Schule, Hochschule und Naturschutz gehen in die Erste Lesung
Kiel (SHL) – Sieben Gesetzentwürfe der Landesregierung werden ab Mittwoch, 11. Oktober 2006, 10:00 Uhr in Erster Lesung vom Plenum des Landtages be- raten. Darunter sind die Gesetzentwürfe zu Hochschulen, Schule und Natur- schutz, die ausführlich im Landesparlament beraten werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung entscheidet der Landtag, ob ein Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Häufung von Leukämiefällen im Raum Geest- hacht/Elbmarsch (Drs. 16/1030) noch in dieser Sitzung des Plenums diskutiert wird.
Zum Auftakt geht es anschließend zunächst einmal um Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein. Grundlage der Debatte ist die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 16/1009). Ein Schwerpunkt der Antwort ist die Wohnraumförderung. Dazu hat das Kabinett Ende September das Wohnraum- förderprogramm für die Jahre 2007 und 2008 beschlossen. Demnach stellt die Lan- desregierung in den kommenden zwei Jahren insgesamt 174 Millionen Euro für die Förderung von bis zu 4.350 Wohnungen zur Verfügung. Der Investitionsschwerpunkt liege dabei auf der Modernisierung von Mietwohnungen in den größeren Städten des Landes. Die Förderpolitik des Landes reicht nach Ansicht des Innenministeriums aus, in den städtischen Quartieren einen Mindestbestand von Sozialwohnungen zu tragbaren Mieten zu gewährleisten.
Danach steht eine Verfassungsdebatte im Plenum an: In Zweiter Lesung wird über drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung entschieden. Zur Ände- rung der Landesverfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit bei der Abstimmung im Landtag erforderlich. CDU und SPD hatten verschiedene Änderungen vorgeschlagen (Drs. 16/656), nachdem die Oppositionsparteien bereits Gesetzentwürfe vorgelegt hatten (Drs. 16/279 und 354,neu): Wie Liberale, Grüne und SSW schlägt auch die Koalition die Aufnahme des Grundrechts auf menschenwürdige Pflege in die Ver- 2


fassung vor. Die Opposition will noch weiter gehen: In ihrem Entwurf sind auch die Rechte der Menschen mit Behinderung, der Kinder und Jugendlichen sowie der Minderheit der Sinti und Roma enthalten.
Einigkeit zwischen Koalition und Opposition herrscht in Bezug auf die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts, das anstelle des bislang in Artikel 44 aufgeführ- ten Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren soll. Das Gericht soll nach einhelliger Meinung aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag für sechs beziehungsweise neun Jahre gewählt werden. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland ohne eigenes Ver- fassungsgericht, so dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Rolle ausfüllt.
Unterschiede tun sich hier jedoch bei der Frage des Anrufungsrechts auf. Während nach Willen der Opposition die Stimmen „einer Fraktion oder der Abgeordneten, de- nen die Rechte einer Fraktion zustehen“ ausreichen sollen, um das Verfassungsge- richt einzuschalten, stellen CDU und SPD höhere Hürden auf: Sie fordern ein Quo- rum von „einem Drittel der Mitglieder des Landtages“. Dies würde die jetzige Opposi- tion, die über lediglich 10 der 69 Mandate verfügt, von diesem Recht ausschließen.
Ein weiterer Aspekt des Koalitionsentwurfes ist eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag bei Gesetzen, Staatsverträgen und Grundsatzentscheidungen der Landesplanung. Dies sieht auch der Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes vor, den CDU und SPD in eingebracht haben (Drs. 16/657).
Außerdem will die Koalition die Regelung zur Bestimmung des Oppositionsfüh- rers präzisieren. Nach geltendem Recht stellt „die stärkste die Regierung nicht tra- gende Fraktion“ die Oppositionsführerschaft. Hiermit ist das Recht verbunden, nach Regierungserklärungen auf den Ministerpräsidenten zu antworten. Diese Bestim- mung führte zu Beginn der laufenden Wahlperiode zu Unklarheiten, weil sowohl die FDP als auch die Grünen über vier Mandate verfügen. Die Koalition will in diesem Fall die Anzahl der Zweitstimmen bei der Landtagswahl als Kriterium heranziehen und bestätigt damit die entsprechende Entscheidung des Innen- und Rechtsaus- schusses zugunsten der Liberalen vom Sommer 2005. Der Innen- und Rechtsausschusses empfiehlt nach intensiven Beratungen, an denen auch der Sozialausschuss beteiligt war, den Gesetzentwurf der Großen Koalition (Drs. 16/656) in leicht geänderter Form zur Annahme.
Ebenfalls mit leichten Änderungen ist das Gesetzentwurf über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) (Drs. 16/657) vom Innen- und Rechtsausschuss zur Annahme empfohlen worden (Drs. 16/1014).
Nächstes Thema ist die Verwaltungsstrukturreform: Zwei Gesetzentwürfe der Lan- desregierung gehen dazu in die Erste Lesung. Vom Innenministerium wird das Zwei- 3


te Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Drs. 16/1003) vorge- legt. Das Finanzministerium hat den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Modernisie- rung der Verwaltung (Drs. 16/1006) erarbeitet. Laut dem Zweiten Verwaltungs- strukturreformgesetz sollen hauptamtlich verwaltete Gemeinden in Schleswig- Holstein künftig mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Das Gesetz soll am 1. Janu- ar 2007 in Kraft treten und damit die im vergangenen Herbst ausgerufene Phase freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse beenden. In dem Gesetzesvorschlag wird die Landesregierung ermächtigt, Verwaltungen zusammenzuführen, die nicht die erforderliche Größe besitzen. Die Vorschrift sei mit Rücksicht auf die Besonderheiten der Gemeinde Helgoland als Soll-Bestimmung ausgestattet worden.
Die Neuregelungen in der Verwaltungsstruktur sehen auch eine andere Zusammen- setzung der Amtsausschüsse vor. Künftig darf eine Gemeinde höchstens drei Mit- glieder in den Amtsausschuss senden, darunter den Bürgermeister. Für je 100 Ein- wohner hat die Gemeinde eine Stimme, die auf die drei Mitglieder gleichmäßig ver- teilt wird. Die Reform eröffnet den Gemeinden zudem die Möglichkeit, auf eine Bür- germeisterwahl zu verzichten, wenn dieses Amt in absehbarer Zeit wegfällt. Und: Verwaltungsämter können auch über Kreisgrenzen hinweg gebildet werden.
Das Erste Verwaltungsmodernisierungsgesetz setzt eine Reihe von Vorschlägen der Entbürokratisierungs-Projektgruppe von Finanz-Staatssekretär Klaus Schlie um. Unter anderem soll die Landesregierung von Berichtspflichten befreit werden, die bislang im Gleichstellungsgesetz und im Landesbeamtengesetz festgeschrieben sind. Mit einer Änderung des Sparkassengesetzes soll das Land alleinige Aufsichts- behörde für den Sparkassen- und Giroverband werden. Beamte sollen künftig auf die Jubiläumszuwendung anlässlich ihres 25., 40. und 50. Dienstjubiläums verzichten müssen. Zudem sollen Vorschriften des Landesjagdgesetzes vereinfacht werden.
Am Nachmittag wird zunächst über das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens (Drs. 16/1000) in Erster Lesung beraten. Damit soll das schleswig- holsteinische Schulsystem bis zum Beginn des Unterrichtsjahres 2010/11 in einigen zentralen Bereichen umgestaltet werden. Zudem berät das Parlament über zwei Än- derungsanträge des SSW (Drs. 16/1029) und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/1031) zu dem Gesetz.
Nach Willen des Bildungsministeriums soll Schleswig-Holstein als erstes Bundes- land die Gemeinschaftsschule als neue Schulart erhalten. Hier sollen die Schüler bis zur 10. Klasse gemeinsam lernen. Die Gemeinschaftsschulen bieten die Abschlüsse von Haupt- und Realschule sowie den Übergang zur gymnasialen Oberstufe an, die sie auch selbst haben können. Bis 2010 sollen alle integrierten Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen entwickelt werden. Diese können aber auch aus anderen Schularten hervorgehen, wenn die Träger dies wollen. Zum Beginn des Schuljahres 2007/08 können die ersten Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein starten.
Außerdem werden Haupt- und Realschulen zu so genannten Regionalschulen zu- 4


sammengeführt. Dort wird es eine gemeinsame Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) geben, erst danach trennen sich die Bildungsgänge Hauptschule (bis 9. Klasse) und Realschule (10. Klasse). Die Koalition will so Bildungschancen verbessern und auf ständig sinkende Anmeldezahlen an Hauptschulen reagieren. Für die Vorbereitung der Schulen auf die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zu Regional- schulen wird die Landesregierung zusätzliche Fortbildungsmittel bereitstellen. An den Gymnasien verkürzt sich die Schulzeit bis zum Abitur vom Schuljahr 2008/09 an von neun auf acht Jahre, an der Gesamtschule bleibt es bei neun. Die ursprünglich geplante Aufnahme eines Verbotes religiöser Symbole für Lehrkräfte (etwa des isla- mischen Kopftuches) wird es hingegen nicht geben.
Der SSW fordert in seinem Antrag, dass Schüler an den Schulen der dänischen Min- derheit einen Beförderungszuschuss vom Kreis erhalten – und zwar zwei Drittel der Summe, die der Kreis für die Kinder an staatlichen Schulen aufwendet. Die Partei der dänischen Minderheit reagiert damit auf Pläne verschiedener Kreise im Lan- desteil Schleswig, die Fahrtkostenzuschüsse für die Schulen des dänischen Schul- vereins zu kürzen oder zu streichen. Zudem sollen nach Willen des SSW Schüler im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland auf Antrag Friesisch-Unterricht erhal- ten und über die Geschichte und Kultur der Friesen informiert werden. Die Kosten hierfür soll das Land tragen.
Die GRÜNEN wollen die Eigenverantwortung der Schulen stärken und übernehmen hierfür Passagen aus dem niedersächsischen Schulgesetz. Sie schlagen beispiels- weise die Einrichtung eines Schulvorstandes mit Vertretern der Lehrkräfte, Eltern Schüler und des Trägers vor, der über wichtige Fragen des Schulbetriebs entschei- den soll. Zudem wird eine eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts ins Spiel gebracht, und die Schulen sollen im Rahmen eines eigenen Budgets frei über ihre Finanzmittel verfügen können. Demgegenüber sollen sie verpflichtet werden, sich externen und internen Evaluationen zu stellen. Das Gesetz soll im Januar nächsten Jahres (Plenum 24. – 26.1.2007) abschließend vom Parlament beraten werden und zum 1. Februar 2007 in Kraft treten.
Anhand zweier Anträge von FDP (Drs. 16/991) und GRÜNEN (Drs. 16/1016) debat- tiert der Landtag über die bevorstehende kommunale Gebietsreform. Nach Willen der Landesregierung sollen die bisherigen elf Kreise und vier kreisfreien Städte des Landes 2010 zu Großkreisen verschmelzen. Leitlinien für die künftige Kreisgebiets- struktur sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Die Neuwahlen zu den Kreistagen sollen zusammen mit der Landtagswahl im Mai 2010 stattfinden. Zudem soll die Di- rektwahl der Landräte und der Bürgermeister in den kreisfreien Städten abgeschafft werden.
Die GRÜNEN begrüßen die Zusammenlegung der Kreise, fordern jedoch ein schnel- leres Vorgehen. Die Regierung soll bis März nächsten Jahres ein Konzept und einen Zeitplan vorlegen, wie auch die Kommunen und Ämter so zusammengefasst werden könne, dass Kreisaufgaben auf die Rathäuser übertragen werden können. Zudem 5


plädiert die Oppositionsfraktion für neue demokratische Strukturen: Die größeren Ämter sollen entsprechend einer einheitlichen Verwaltung auch eine gewählte Amts- vertretung und einen direkt gewählten Amtsbürgermeister erhalten, die Großkreise eine gewählte „Regionsversammlung“ und einen „Regionspräsidenten“.
Die FDP hingegen ist der Auffassung, dass Schleswig-Holstein „über starke und leis- tungsfähige Kreise“ verfügt. Eine Gebietsreform „von oben“ dürfe es deshalb nicht geben, lediglich „freiwillige Fusionsüberlegungen“ werden unterstützt. Stattdessen fordert die FDP eine „Gesamtkonzeption für eine Verwaltungsstrukturreform“, die eine „konsequente Aufgabe von Aufgaben“ beinhalten soll. Und: Die Kreise sollen derzeitige Landesaufgaben mit übernehmen.
Nächstes Thema ist der Ladenschluss: Die Fraktionen von CDU und SPD legen dem Landtag ein Gesetz zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Schleswig- Holstein vor (Drs. 16/996). Künftig sollen Geschäfte von Montag bis Sonnabend ohne zeitliche Einschränkung ihre Pforten öffnen können. Demgegenüber soll der Sonntag weitgehend ein Ruhetag bleiben: Nur an vier Sonntagen im Jahr, etwa anlässlich von Stadt- und Sommerfesten, werden Ausnahmen zugelassen. Die Adventssonntage sind davon jedoch ausgenommen, ebenso wie Karfreitag, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. Die schwarz- rote Koalition plant, dieses Gesetz bereits im November in Zweiter Lesung zu verab- schieden, so dass es zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten kann.



Am Donnerstag, 12. Oktober 2006, wird zu Beginn über die Antwort der Landesre- gierung auf eine Große Anfrage der GRÜNEN zum Thema Konsequenzen einer festen Querung des Fehmarnbelt (Drs. 16/1008) debattiert. Laut Wirtschaftsminis- terium soll die Entscheidung über den Bau des Projekts bis Ende dieses Jahres fal- len. Anschließend könnte 2010 mit dem Bau begonnen werden, so dass die Verbin- dung 2017 eröffnet werden könnte. In der Diskussion über die technische Umset- zung für die Überbrückung der 20 Kilometer Ostsee favorisiert die Landesregierung eine Schrägkabelbrücke mit einer vierstreifigen Autobahn und zwei Eisenbahnglei- sen. Alternativ sei auch ein Absenktunnel, ebenfalls mit vier Fahrstreifen und zwei Gleisen denkbar.
Die Kosten belaufen sich nach Regierungsangaben auf insgesamt rund fünf Milliar- den Euro – vier Milliarden für die Querung sowie eine Milliarde für die Hinterlandan- bindung. Bei der Finanzierung spricht sich die Landesregierung, ebenso wie die dä- nische Seite, für das so genannte Staatsgarantiemodell aus: Eine gemeinsame deutsch-dänische Projektgruppe würde in diesem Fall das Geld am Kapitalmarkt aufnehmen und die Aufträge an Baufirmen vergeben. Die Staaten würden die Bürg- schaft für die Kredite übernehmen.
20 Prozent der fünf Milliarden könnte die EU im Rahmen der so genannten Trans- European Networks (TEN) übernehmen. Auch bei der verbleibenden Summe sei 6


eine 30-prozentige EU-Finanzierung denkbar, so dass 3,5 Milliarden bei den beiden beteiligten Staaten verblieben. Diese Summe würde je zur Hälfte von Deutschland und von Dänemark getragen.
Danach geht es um den Empfang dänischer Fernsehprogramme in Schleswig- Holstein: Der SSW fordert, dass die dänischen öffentlich-rechtlichen Fernsehpro- gramme DR1 und TV2 auch künftig in Schleswig-Holstein per Kabel empfangen werden können (Drs. 16/989). Gleiches soll für die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender nördlich der Grenze gelten. Der TV-Empfang sei wichtig für die Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze, heißt es zur Begründung. Hintergrund: Die Kabel Deutschland GmbH und die dänischen Fernsehsender führen schon seit langem eine Auseinandersetzung um die gegenseitigen Entgelte für die Verbreitung der Pro- gramme beziehungsweise für Urheberrechte. Danmarks Radio verlangt von Kabel Deutschland hohe Lizenzgebühren für die Nutzung seines Programms, während das dänische Fernsehen seinerseits die 26fach niedrigeren Entgeltforderungen von Ka- bel Deutschland nicht erfüllen will. Kabel Deutschland hatte daraufhin angekündigt, als Konsequenz aus der Finanzforderung der dänischen Sender die analoge Verbrei- tung vom 15. Oktober an in Schleswig-Holstein einzustellen. Anfang des Monats haben die dänischen Sender einen Rückzieher gemacht: Ihre Programme verbleiben zunächst im deutschen Kabelnetz.
Sportwetten und Lotto sind die nächsten Beratungsthemen, zu denen die FDP (Drs. 16/970) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/999) Anträge eingereicht haben. Liberale und Grüne reagieren damit unterschiedlich auf die jüngsten Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundeskartellamts zum staat- lichen Glücksspielmonopol. Während die FDP die Landesregierung per Antrag auf- fordert, sich bei den Verhandlungen über den neuen Sportwetten-Staatsvertrag für die Aufhebung des staatlichen Monopols einzusetzen, beharren die Grünen auf dem Erhalt des Monopols, wollen aber eine Liberalisierung des Vertriebs staatlicher Glücksspielangebote erreichen.
Nächstes Thema ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit der chinesischen Region Zhejiang. Für den Ausbau der Kooperation hatte sich der Landtag in einem interfraktionellen Antrag ausgesprochen (Drs. 16/662). Gleichzeitig forderten die Parlamentarier für die Tagung einen schriftlichen Bericht der Landesre- gierung, der nunmehr vorliegt (Drs. 16/922) und über den Stand und die Fortentwick- lung der Zusammenarbeit in Kernbereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Wissenschaft und Forschung informiert. Die Partnerschaft des Landes mit der chinesischen Pro- vinz besteht seit 20 Jahren.
Am Nachmittag wird dann das Gesetz über die Hochschulen und das Universi- tätsklinikum (Hochschulgesetz – HSG) (Drs. 16/1007) in Erster Lesung im Landtag beraten. Durch das um 50 Paragrafen verkürzte Regelwerk sollen die Hochschulen im Lande nach Aussage des Wissenschaftsministeriums mehr Autonomie und mehr Eigenverantwortung erhalten. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Universitätsrates, 7


der die Entwicklung der drei Unis in Kiel, Flensburg und Lübeck koordinieren soll. Hier wird der Senat der Universität Kiel (CAU) vier Mitglieder benennen können, die beiden anderen Unis je zwei. Ein neuntes Mitglied - der Vorsitzende - wird von den genannten acht Mitgliedern gewählt. Damit wird gegenüber dem Ursprungsentwurf vom Juli der Standort Kiel aufgewertet, nachdem die CAU auf ihre Stellung als größ- te Uni des Landes mit 21.000 Studenten verwiesen hat. Flensburg hat 3.800 und Lübeck 2.600 Studenten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Die Hochschulen werden zukünftig Verwaltungsgebühren für die Ersteinsschreibung der Studierenden, nicht dagegen für die Rückmeldung erheben. Die Höhe der Ge- bühren werden die Hochschulen festlegen. Außerdem soll ein Medizinausschusses die Angelegenheiten der beiden medizini- schen Fakultäten von Kiel und Lübeck koordiniert. Insbesondere wird hier über die Verwendungen und den Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre (etwa 70 Millio- nen Euro) entschieden werden. Ein weiterer Punkt: Die Hochschulen sollen künftig von Präsidien geleitet werden, wobei der Präsident vom Senat gewählt und vom Ministerium bestellt wird. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Bisher werden die Universitäten von Rektoraten ge- leitet, deren Mitglieder von einem Konsistorium gewählt werden.
Eine bedarfsgerechte Gestaltung der Migrationssozialberatung fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Antrag, der im Plenum beraten wird. Sie for- dern die Landesregierung darin auf, bis Ende November ein Konzept zur Ausweitung der Angebote in der Migrationssozialberatung auf Asylbewerber vorzulegen und die Beratungsstellen finanziell besser auszustatten. Schleswig-Holstein hat nach Regie- rungsangaben insgesamt 70 Migrations-Beratungsstellen. Im Lande leben nach An- gaben des Flüchtlingsrates rund 3.000 geduldete Flüchtlinge.
Danach geht es um Energiepolitik: Der SSW fordert in einem Antrag die Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz (Drs. 16/986). Zurzeit setzt die im Juli 2005 gegründete Bundesnetzagentur in Bonn die Netzentgelte fest, also die Trans- portgebühren, die Stromnetzbetreiber von Energielieferanten verlangen können. Dies wird von Verbraucherschützern kritisiert. Sie beklagen, die von der Netzagentur ge- nehmigten hohen Durchleitungsgebühren würden die Stromriesen E-on, Vattenfall, EnBW und RWE begünstigen und gleichzeitig verhindern, dass sich neue Unter- nehmen am Markt etablieren. Vor diesem Hintergrund fordern Verbraucherschützer die Verstaatlichung der Stromnetze. Außerdem will der SSW die Netzbetreiber ver- pflichten, die Anschlusskosten für Offshore-Windparks zu übernehmen.
Letztes Thema am Donnerstag ist die Integrierte Meerespolitik der Europäischen Union. CDU und SPD bitten die Landesregierung, mündlich über die Ergebnisse ei- ner Tagung zu berichten, die am 20. und 21. September in Kiel stattfand. (Drs. 16/997) An der Konferenz nahmen Politiker und Wissenschaftler aus dem gesamten Ostseeraum teil. In ihrer Schlusserklärung fordern sie unter anderem eine verstärkte Förderung der maritimen Forschung und der maritimen Wirtschaft – etwa des Schiff- 8


baus, des Seeverkehrs, des Tourismus und der Offshore-Energie. „Mit Nachdruck“ wenden sich die Teilnehmer gegen eine Überfischung der Ostsee und regen die Lot- senpflicht für Öltanker im baltischen Meer an. Auch ein „Netzwerk europäischer Mee- resforschungsinstitute“ steht auf der Agenda.



Am Freitag, 13. Oktober 2006, ist der Nichtraucherschutz das erste Thema im Landtag. Im Sozialausschuss des Landtages hatten sich CDU, SPD und GRÜNE auf eine Linie geeinigt, während die FDP sich der Stimme enthalten hat (Drs. 16/1018). Danach wird in allen Landesgebäuden das Rauchen verboten. Im Rahmen der Ge- sundheitsförderung werden rauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfen zur Überwindung ihrer Nikotinabhängigkeit angeboten. Raucherzonen soll es hingegen noch in Gaststätten und Kantinen geben. Die Landesregierung wird zudem aufgefor- dert, sich auf Bundesebene zum Schutz der Nichtraucher für ein Rauchverbot in al- len öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen und Verkehrsmitteln einzusetzen. Außerdem wird ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren verlangt. In Kindergärten soll ebenfalls nicht mehr geraucht werden. Die GRÜNEN fordern in einem eigenen Antrag (Drs. 16/1022) darüber hinaus ein generelles Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten.
In Erster Lesung geht es danach um das Landesnaturschutzgesetz (Drs. 16/1004), das von der Landesregierung vorgelegt wurde. In der neuen Form soll das seit 1973 bestehende Gesetz statt 103 nur noch 77 Paragrafen aufweisen. Ziel dieser „Be- schränkung der Regelungen auf die für einen effektiven Naturschutz erforderlichen Vorschriften“ ist es nach Angaben des Umweltministeriums, „durch Entbürokratisie- rung ein bürgernahes Gesetz unter Beibehaltung eines hohen Standards im Natur- und Artenschutz“ zu schaffen. Zulassungsverfahren sollen beschleunigt und Spiel- räume geschaffen werden, die es der Verwaltung mehr als bisher ermöglichen, Be- sonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. So sollen künftig die Landschaftsrahmenplanung und die Grünordnungspläne wegfallen, die Regelungen zum Artenschutz und Biotopschutz sollen durch eine Angleichung ans Bundesrecht gestrafft werden.
Eine Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum Sozi- algerichtsgesetz geht dann in die Erste Lesung. Demnach soll künftig neben dem Sozialgericht Schleswig auch das Sozialgericht Lübeck für Klagen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig sein. Die Landesregierung reagiert damit auf die hohe Zahl an Verfahren seit Einführung der Arbeitsmarktreform Anfang 2005. Der Landtag hatte zunächst im Dezember 2004 Schleswig die alleinige Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren übertragen. Die Klageflut führt an der Schlei jedoch zu einer Ü- berlastung. So sind nach Angaben des Justizministeriums 2005 insgesamt 2.870 Verfahren eingegangen. Bis Ende April dieses Jahres waren es noch einmal 1.350. Damit werden die Kapazitäten um 30 Prozent überschritten. 9


Die Ostseekooperation ist das nächste Beratungsthema des Landtages. Hierbei geht es um die Resolution, die von der 15. Ostseeparlamentarierkonferenz in Rey- kjavik (Island) beschlossen worden ist (Drs. 16/979). Die Konferenz fand vom 3. bis 5. September statt. Für den Schleswig-Holsteinischen Landtag nahm eine sieben- köpfige Delegation unter Leitung der Vorsitzenden des Europaausschusses, Astrid Höfs (SPD), teil. Im Focus standen neben der parlamentarischen Dimension der Ostseekooperation die EU-Politik der Nördlichen Dimension sowie die Meerespolitik und der Meeresumweltschutz.
Um Kinderschutz geht es beim nächsten Tagesordnungspunkt. Grundlage ist ein Bericht der Landesregierung unter der Überschrift Früher wahrnehmen – schneller handeln – besser kooperieren – zum Wohle unserer Kinder (Drs. 16/830). Einige Aspekte aus dem Regierungsbericht:
• Das Sozialministerium verweist darauf, dass das Land die wissenschaftliche Auswertung der Schuleingangsuntersuchungen finanziell fördert. Dadurch sei zu ermitteln, wie viele Eltern die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 wahrneh- men. Im Lande werden demnach 98,9 Prozent der Kinder unmittelbar nach der Geburt im Rahmen der U1 untersucht. Bis zur U9 (60. bis 64. Lebensmonat) sinkt die Beteiligung auf 87 Prozent. • In Schleswig-Holstein gibt es 34 Familienbildungsstätten und damit nach An- sicht der Landesregierung „ein flächendeckendes Netz“ an solchen Einrichtun- gen. Hier können Eltern Kurse in Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege oder Erziehungskompetenz belegen. Das Land fördert diese Einrichtungen in die- sem Jahr mit 747.000 Euro. • 13.000 Euro wendet das Land in diesem Jahr für die Ausbildung von Beratern auf, die sich etwa speziell um Eltern mit behinderten Kindern oder um Allein- erziehende kümmern.
Danach geht es in einem weiteren Regierungsbericht um Frühförderung von Kin- dern mit Behinderung (Drs. 16/928). Zur Frühförderung zählt die ärztliche, thera- peutische, psychologische, pädagogische und psychosoziale Hilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Laut Bericht gibt es im Lande ein „gewach- senes, gut funktionierendes Angebot“ in diesem Bereich. In rund 60 Frühförderstellen wurden im Laufe des Jahres 2004 mehr als 2.800 Kinder unter 7 Jahren betreut. Das sind 1,5 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe in Schleswig-Holstein.
Nächstes Thema ist die Pflege: Hierzu liegen zwei Regierungsberichte vor (Drsn. 16/936 u. 945). In einem von CDU und SPD initiierten Bericht nimmt das Sozialminis- terium zur Situation der ambulanten Pflege im Lande Stellung. Dem Papier zufolge wurden 2003 insgesamt 45.923 der etwa 74.000 Pflegebedürftigen zu Hause ver- sorgt. Bei einem Drittel hiervon übernahmen Pflegedienste die ambulante Betreuung, bei zwei Dritteln die Angehörigen. Bei einem großen Teil dieser Personengruppe (37.000) wurde die Pflegebedürftigkeit von einer Demenzerkrankung begleitet. 10


In einem zweiten, von Schwarz-Rot und den GRÜNEN angeforderten Bericht geht es um die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen im Lande. Hier zieht die Landes- regierung eine positive Bilanz: Durch Beratung der Betroffenen sei es gelungen, in vielen Fällen Perspektiven für eine Pflege zu Hause aufzuzeigen und eine Heimun- terbringung zu vermeiden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten zudem vorgeschla- gen, ein landesweites Pflegeportal als zentrales Informationsangebot einzurichten. Hier lässt das Sozialministerium nach eigenen Angaben zurzeit prüfen, ob der so genannte elektronische Pflegeatlas für diesen Zweck öffentlich nutzbar gemacht werden kann.
Letztes Thema der Oktober-Sitzung ist ein Regierungsbericht zur Anwendung der Rechtsform „Non-Resident-Limited“ durch Unternehmen in Schleswig-Holstein (Drs. 16/943), den die GRÜNEN beantragt hatten.



Weitere Informationen liefert die Landtagspressestelle im Internet unter www.sh-landtag.de bei plenum online.
Kiel TV – Offener Kanal Kiel überträgt die Plenartagung live im Fernsehen (außer Donnerstag, 12. Oktober). 11


Reihenfolge der Beratung der 16. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung
Mittwoch, 11. Oktober 2006 14 Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein 60 10:00 3, 4 Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung, 65 11:00 und Gesetz über die Unterrichtung des Landtags durch die 34 Landesregierung und Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 8 Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz und Erstes Ver- 60 12:05 und waltungsmodernisierungsgesetz 11 6 Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens 90 15:00 19 Entschließung zur Verwaltungsstrukturreform und „Zügige 60 16:30 und Reform der Kommunalverwaltungen und Gebietsreform aus 24 einem Guss 5 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten 30 17:30
Donnerstag, 12. Oktober 2006 13 Konsequenzen einer festen Querung des Fehmarnbelt 60 10:00 18 Dänisches Fernsehen gehört zu Schleswig-Holstein 30 11:00 16 „Staatsmonopol bei Sportwetten aufbrechen – private Wett- 60 11:30 und anbieter zulassen“ und „Staatliches Lotteriemonopol erhalten 22 – Vertrieb liberalisieren“ 37 Fortentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Schleswig- 60 12:30 Holstein und der chinesischen Partnerregion Zhejiang 12 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklini- 60 15:00 kum (Hochschulgesetz 25 Migrationssozialberatung bedarfsgerecht gestalten 30 16:00 17 Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz 30 16:30 20 Integrierte Meerespolitik 30 17:00
Freitag, 13. Oktober 2006 27 „Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommis- 30 10:00 u. sion: Nichtraucherschutz im Gaststättenrecht veran- 35 kern“ und „Rauchfreier öffentlicher Raum“ 9 Gesetz zum Schutz der Natur - Landesnaturschutzgesetz - 60 10:30 und zur Änderung anderer Vorschriften 7 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgeset- 30 11:30 zes zum Sozialgerichtsgesetz 30 Stand und Perspektiven der parlamentarischen Dimension 30 12:00 der Ostseekooperation 12


angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung 36 Früher wahrnehmen – schneller handeln – besser kooperie- 30 12:30 ren – zum Wohle unserer Kinder 38 Frühförderung in Schleswig-Holstein 30 15:00 40 a) Ambulante Betreuung, ambulante Pflege; „Selbständig 30 15:30 leben und wohnen bei Pflege und Betreuungsbedarf“ b) Pflege stärken 41 Anwendung der Rechtsform „Non-Resident-Limited“ durch 30 16:00 Unternehmen
Zu den folgenden Tagesordnungspunkten sind eine Aussprache sowie feste Zeiten des Aufrufs nicht vorgesehen.
TOP Bericht- erstattung 2 Gesetz zur Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei Gebühren- 5 rückständen 10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Steuerbe- - rater-/innen 23 Konsequenzen aus den Ergebnissen des bundesweiten Kinder- und - Jugendgesundheitssurveys 26 Situation älterer Menschen mit Behinderung - 28 Bericht zum Abschluss des Projekts "Weiterentwicklung der Beruflichen - Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren“ 29 Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haus- - haltsjahr 2004 31 Nutzung des EU-Programms Marco Polo II (2007 - 2013) - 32 Verbesserung der Schwimmausbildung an schleswig-holsteinischen - Schulen 33 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr - 2004 und Bemerkungen 2006 des Landesrechnungshofs mit Bericht zur Landes- haushaltsrechnung 2004 39 Bezuschussung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen - 42 Bericht über die 1-Euro-Jobs - 43 Keine Rundfunkgebühren für PCs und Handys -
Es ist beabsichtigt, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Tagung des Landtages zu behandeln. 15 Zur umfassenden und nachhaltigen Entwicklung des Sports 21 Spielräume des Berufsbildungsgesetzes nutzen