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15.09.06
15:14 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 5: Amtsgerichte in Schleswig-Holstein - leistungsstark und zukunftsfähig!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.09.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 5: Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken (Drucksache 16/769)

Klaus-Peter Puls:

Amtsgerichte in Schleswig-Holstein – leistungsstark und zukunftsfähig!

In der Landtagsdebatte zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Die SPD-Landtagsfraktion wird dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuord- nung von Amtsgerichtsbezirken zustimmen. Der Regierungsentwurf sieht vor, fünf kleinere Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zu schließen und ihre Bezirke angrenzen- den Amtsgerichten zuzuordnen. Für jeden einzelnen Standort – für Kappeln, für Geesthacht, für Bad Schwartau, für Mölln und für Bad Oldesloe – ist das ein schmerzhafter Standortverlust; denn alle Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Dienstleistung „Justiz“ in Anspruch nehmen wollen oder müssen, möchten „ihr Gericht“ schnell erreichen und „ihren Fall“ von qualifiziertem Richter- und Rechtspflegepersonal ohne zeitliche Verzögerung und ohne inhaltliche Mängel schnell bearbeitet und erledigt haben.

An jedem der 27 Amtsgerichtsstandorte in Schleswig-Holstein gibt es Gründe, die für die Erhaltung des örtlichen Amtsgerichts sprechen; und für jeden der fünf Amtsge- richtsstandorte, die zur Schließung vorgesehen sind, sind in der parlamentarischen Anhörung solche Gründe vorgetragen worden. In Fraktionsdiskussionen sind auch die regionalen Gründe erörtert und von den regionalen Abgeordneten vehement vertreten
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



worden. Wir bleiben als Fraktion auch nach Auswertung der Anhörungsergebnisse da- bei, dass die vorgesehene Amtsgerichtsstrukturreform die Leistungsfähigkeit unserer dann noch 22 Amtsgerichte in Schleswig-Holstein insgesamt auf hohem Niveau sta- bilisiert und insbesondere im Landgerichtsbezirk Lübeck, wo vier Amtsgerichte ge- schlossen werden sollen, zu einer Effizienzsteigerung der verbleibenden Gerichte führen wird.

Alle Amtsgerichte in Schleswig-Holstein werden dann den fachlichen Vorgaben des Justizministers entsprechen, die für eine auch in Zukunft leistungsfähige Amtsge- richtseinheit einen Personalbestand von mindestens 8 Richtern oder Richterinnen und eine Gesamtbeschäftigtenzahl von 65 - 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorsehen. Diese Größenordnung wird von den zur Schließung vorgesehenen fünf Amtsgerichten zum Teil nicht einmal annähernd erreicht.

Die Bezirke der zur Schließung vorgesehenen Amtsgerichte werden angrenzenden Amtsgerichten zugeordnet. Für jeden Bürger und jede Bürgerin – in Kappeln, in Geesthacht, in Bad Schwartau, in Mölln und in Bad Oldesloe – werden die mit der Auf- hebung der genannten Amtsgerichte im Einzelfall verbundenen längeren Anfahrtswe- ge zumutbar bleiben. Dasselbe gilt für die Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter zu aufnehmenden Nachbargerichten, und es gilt auch für die Reisewege der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Und: Wenn mit der Reform – wie vorgesehen – gleichzeitig Gebietsteile aus den Bezirken der aufnehmenden Amtsgerichte Schwar- zenbek, Lübeck und Ahrensburg bestehen bleibenden Nachbargerichten zugeschla- gen werden, dann werden insbesondere im Landgerichtsbezirk Lübeck die vergrößer- ten Amtsgerichte den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern sogar noch bessere Servicemöglichkeiten bieten können, und es besteht endlich auch die Möglichkeit, in Lübeck selbst die dort in fünf Liegenschaften zerfledderte Amtsgerichtslandschaft neu zu ordnen und örtlich und organisatorisch zu konzentrieren. -3-



Die Amtsgerichtsstrukturreform ist nicht als Sparmaßnahme konzipiert. Sie ist jus- tizfachlich begründet. Trotzdem ist sie wirtschaftlich. Die Zahlen sind dem Gesetz- entwurf beigefügt. Die Reform sorgt außerdem in Schleswig-Holstein für eine insge- samt ausgewogene Amtsgerichtsstruktur: Schon in den 70er Jahren sind von den 1969 noch 60 Amtsgerichten in Schleswig- Holstein rund 30 geschlossen worden, und zwar vornehmlich im nördlichen und westli- chen Landesteil. Die Reform war damals unvollständig. Im Landgerichtsbezirk Lübeck ist die Anpassung der Amtsgerichtsgrößen weitgehend unterblieben. Ein im Norden verbliebenes kleines Amtsgericht – Kappeln – und vier kleinere Amtsgerichte im Osten und Südosten des Landes sollen nun sozusagen nachträglich mit dem heutigen Ge- setzesbeschluss aufgehoben werden: Die wichtige öffentliche Dienstleistung der amtsgerichtlichen Versorgung ist damit in allen Landesteilen Schleswig-Holsteins wie- der gleichgewichtig.