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15.09.06
12:24 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 21a: Die Länder müssen auf die Einhaltung der Hartz IV-Regeln bestehen

Nr. 321/06 15. September 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 21a: Die Länder müssen auf die Einhaltung der Hartz IV-Regeln bestehen Das Prinzip des Förderns und des Forderns wird bei der Betreuung der Hartz IV Empfänger nur funktionieren, wenn sich die kommunalen Arbeitsgemeinschaften und unsere Optionskommunen auf den Bund verlassen können.
Es darf zu keiner Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Kommunen bei Hartz IV kommen. Die Fraktionen von CDU und SPD erwarten, dass sich sowohl der Ministerpräsident als auch der Arbeitsminister in den anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene für die Interessen der Kommunen stark machen.
Insgesamt geht es in dieser Frage um ein Finanzvolumen von bundesweit 5,7 Mrd. Euro. Bei der Festlegung der Bundesbeteiligung der Kosten der Unterkunft handelt es sich um ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich in den Verhandlungen über die ab 2007 geltende Höhe der Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft für SGB II Leistungsberechtigte für einen Ausgleich in Höhe von 29,1 % einzusetzen.
Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, genau wie in den Jahren 2005 und 2006, den bisherigen prozentualen Anteil der Kosten der Unterkunft zu zahlen.
Der Bund muss hier Wort halten. Die Landesregierung soll sich mit der breiten Unter- stützung des Schleswig-Holsteinischen Landtages entsprechend in die Berliner Dis- kussion einbringen. Die Verhandlungen darüber auf der Ebene der Ministerpräsiden- ten laufen seit dem 13. September 2006.
Von den insgesamt 5,7 Mrd. Euro werden 3,2 Mrd. Euro zur Mitfinanzierung der kommunalen Kosten der Unterkunft aufgewandt. Der Anteil der schleswig- holsteinischen Kreise und kreisfreien Städten lag bei rund 130 Mio. Euro im Jahr 2005. Durch den hohen Anstieg der Bedarfsgemeinschaften liegt der Anteil der KdU- Bundesmittel für das Jahr 2006 noch deutlich höher.
Jeder ahnt also angesichts dieser Zahlen, was uns droht, wenn es bei diesem Haus- haltstitel zu Einbrüchen kommen würde. Im Entwurf des Bundeshaushalts für 2007 stehen statt der erforderlichen 3,2 Mrd. Euro lediglich 2,05 Mrd. Euro. Die Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte würden dramatisch sein.
Aus diesem Grunde müssen die Länder auf die Einhaltung der bisherigen Regelun- gen bestehen.
Uns treibt zusätzlich die Sorge um, dass es bei der länderbezogenen Aufteilung der gesetzlich garantierten kommunalen Gesamtleistung von jährlich 2,5 Mrd. Euro durch Umschichtungen zu weiteren Einbußen für die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte kommt.
Wir müssen als schleswig-holsteinische Parlamentarier zur Kenntnis nehmen, dass es derzeit wohl eine knappe Ländermehrheit gibt, die das Ziel verfolgt, eine Umstel- lung der bisherigen quotalen Verteilung, auf ein für Schleswig-Holstein sehr nachtei- liges Festbetragssystem mit Mehrbedarfsausgleich zu kommen.
Auch dieser Vorschlag ist für unser Land nicht akzeptabel und im Interesse unserer Kommunen dürfen wir ihn nicht mittragen.
Die Kommunen leisten in der Betreuung der Hartz IV Empfänger eine engagierte und sachgerechte Arbeit. Sie haben es nicht verdient, jetzt vom Bund im Regen stehen gelassen zu werden
Ich bitte um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD.