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14.09.06
17:30 Uhr
SPD

Jutta Schümann zu TOP 31: Integrierte Versorgung ausbauen und Partner einbeziehen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.09.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 31 -Zukunft der integrierten Versorgung in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/516 neu)

Jutta Schümann:

Integrierte Versorgung ausbauen und Partner einbeziehen

Die integrierte Versorgung ist eine neue Form der Regelversorgung. Die Versorgung der Versicherten erfolgt durch Leistungserbringer, die ursprünglich verschiedenen Leistungssek- toren angehört und sich nun zu einer Gemeinschaft verschiedener Anbieter zusammenge- schlossen haben. Die Anbieter, die Versorgungsleistungen im Rahmen der integrierten Ver- sorgung erbringen, konkurrieren mit den Leistungserbringern, die ursprünglich weiterhin sektorspezifisch arbeiten. Anbieter der integrierten Versorgung müssen Versicherte von ih- rem Leistungsangebot überzeugen, z. B. durch eine zufrieden stellende, qualitativ hochwer- tige Versorgung, so z. B. auch durch eine ganzheitliche Sichtweise der Probleme des Pati- enten, eine gut aufeinander abgestimmte Erbringung der Leistung inklusive der Vermeidung von unnötigen Wartezeiten und Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen.

Die Errichtung integrierter Versorgungsformen hat das Ziel, durch wirtschaftlichere Abläu- fe Geld einzusparen; wichtiger ist es aber, auch im Interesse einer guten Patientenversor- gung z. B. die Übergänge von stationärer und ambulanter Versorgung zu erleichtern sowie Nachsorge zu gewährleisten.

Ein allgemein gültiges universelles Modell für integrierte Versorgungsprozesse gibt es der- zeit noch nicht. Dennoch erscheint diese Versorgungsform als zukunftsweisend sowohl


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



aus gesundheitsökonomischer Sicht als auch im Interesse einer guten, optimalen Versor- gung für Patientinnen und Patienten.

Dem Bericht der Landesregierung, für den ich mich ganz herzlich bei der Ministerin und ih- ren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken möchte, ist zu entnehmen, dass die mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 bereits auf den Weg gebrachten Strukturverände- rungen zur Fortentwicklung von Verträgen zur integrierten Versorgung leider in ihren Er- gebnissen hinter den Erwartungen zurückblieben. Daher wurden mit dem GKV- Modernisierungsgesetz zusätzliche Anreize für die integrierte Versorgung gesetzt. Für Schleswig-Holstein wurden mit Stand März 2006 von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssi- cherung insgesamt 71 Meldungen über Verträge zur integrierten Versorgung für rund 12.500 Versicherte mit einem Finanzvolumen von über 19 Millionen Euro ausgewiesen.

Im Bericht ist zu lesen, dass das System der Erfassung durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung durchaus problematisch sein kann, z. B. dass ein von mehreren Kran- kenkassen gemeinsam beschlossener Vertrag jeweils auf der Basis der Anzahl der Meldun- gen durch die Vertragskassen registriert wird, d. h. im Ergebnis wird ein von drei Kranken- kassen unterschriebener Vertrag zur integrierten Versorgung als drei Verträge gezählt.

Für die Verträge gilt auch im Moment noch keine Meldepflicht, d. h. die Vertragspartner handeln autonom und insofern ist es natürlich auch problematisch, eine Gesamtübersicht über die bisher geschlossenen Verträge zu erhalten.

Dennoch bietet die integrierte Versorgung als neues Versorgungskonzept in unterschiedli- chen Bereichen große Chancen und wenn man liest, welche Anbieter bisher von der integ- rierten Versorgung profitieren konnten, z. B. Krankenhäuser in unterschiedlicher Träger- schaft, Reha-Einrichtungen, ambulant operierende Ärzte, niedergelassene Hausärzte, Ärz- tenetze, Apotheken und Physiotherapeuten, so wird deutlich, welche Chancen in diesem Instrument stecken, wenn man es weiterhin zügig ausbaut und realisiert. -3-



Bedauerlicherweise unterliegen die Verträge zur integrierten Versorgung bisher keiner um- fassenden wissenschaftlichen Begleitung oder Evaluation. Deshalb erscheint es besonders schwierig, zu erkennen, ob die Behandlung von bestimmten Erkrankungen in dieser neuen Form der Versorgung verbessert werden konnte. Grundsätzlich kann man jedoch anneh- men, dass durch diese Versorgungsform eine Qualitätssteigerung für die Patientinnen und Patienten erfolgen kann und gleichzeitig aus finanzieller Sicht Anreize geschaffen werden, um diese Versorgungsform auch flächendeckend und regional in Schleswig-Holstein weiter auszubauen. Dazu scheint es notwendig, dass sich die Versorgungsangebote zu größe- ren Einheiten verbinden und flächendeckend überregional und vor allem auch Kranken- kassen übergreifend zukünftig angeboten werden.

Es ist zu begrüßen, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2008 verlängert werden soll. Wir sollten die Verlängerungszeit bis 2008 nut- zen, um für Schleswig-Holstein diese durchaus optimale Versorgungsform weiterhin auszu- bauen und dafür auch entsprechende Partner mit einzubinden, um danach möglicherweise gesetzliche Regelungen zur Finanzierung einer regelhaften integrierten Versorgung festzu- legen.