Anke Spoorendonk zut TOP 21 - Schleswig-Holsteinische Hochschulplanung
PresseinformationKiel, den 13.09.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 21 Schleswig-Holsteinische Hochschulplanung Drs. 16/962Durch die Föderalismusreform ergeben sich auch Änderungen im Hochschulbau. Bisherwar der Bund zwar mitverantwortlich für den Hochschulbau mit einer gemeinsamenRahmenplanung von Bund und Ländern - nach dem früheren Artikel 91 a Grundgesetz -die Mittel konnten aber direkt von den Ländern eingesetzt werden.Mit der beschlossenen Föderalismusreform wird sich der Bund bis 2013 aus derMitfinanzierung der GA zurückziehen. Dies betrifft somit auch die GA Hochschulbau.Weiterhin gilt, dass den Ländern künftig nur noch 70% der bereitgestellten 1 Mrd. •direkt zustehen; 30% der Gelder verbleiben beim Bund für die so genanntenüberregionale Forschungsförderung nach dem neuen Artikel 91 b, Abs. 1 Grundgesetz(GG). 2Diese Änderungen haben natürlich auch Folgen für die Finanzierung des Hochschulbausin Schleswig-Holstein. Auch die Hochschulplanung muss also vor diesem Hintergrundneu konzipiert werden, da die Anmeldungen zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau2006-2009 durch die Föderalismusreform hinfällig geworden ist. Das Land wird daher inZukunft eine landeseigene Hochschulplanung vornehmen müssen und deshalb ist derheutige Antrag des Kollegen Klug nur folgerichtig und vernünftig.Der SSW unterstützt die Forderung des Antrages, dass die Landesregierung bis zur 16.Tagung eine mittelfristige Hochschulbauplanung für den Zeitraum bis 2010 vorlegenmuss. Der Landtag muss wissen, welche Folgen die neue Situation für die altenBauvorhaben der Landesregierung hat - ob sie gegebenenfalls nicht oder mit zeitlicherVerzögerung realisiert werden - und ob die Föderalismusreform in diesem Bereich nichtsogar zu finanziellen Einbussen für die ärmeren Länder wie Schleswig-Holstein geführthat.