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14.09.06
16:01 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zut TOP 21 - Schleswig-Holsteinische Hochschulplanung

Presseinformation
Kiel, den 13.09.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 21 Schleswig-Holsteinische Hochschulplanung Drs. 16/962


Durch die Föderalismusreform ergeben sich auch Änderungen im Hochschulbau. Bisher
war der Bund zwar mitverantwortlich für den Hochschulbau mit einer gemeinsamen
Rahmenplanung von Bund und Ländern - nach dem früheren Artikel 91 a Grundgesetz -
die Mittel konnten aber direkt von den Ländern eingesetzt werden.


Mit der beschlossenen Föderalismusreform wird sich der Bund bis 2013 aus der
Mitfinanzierung der GA zurückziehen. Dies betrifft somit auch die GA Hochschulbau.
Weiterhin gilt, dass den Ländern künftig nur noch 70% der bereitgestellten 1 Mrd. •
direkt zustehen; 30% der Gelder verbleiben beim Bund für die so genannten
überregionale Forschungsförderung nach dem neuen Artikel 91 b, Abs. 1 Grundgesetz
(GG). 2



Diese Änderungen haben natürlich auch Folgen für die Finanzierung des Hochschulbaus
in Schleswig-Holstein. Auch die Hochschulplanung muss also vor diesem Hintergrund
neu konzipiert werden, da die Anmeldungen zum 35. Rahmenplan für den Hochschulbau
2006-2009 durch die Föderalismusreform hinfällig geworden ist. Das Land wird daher in
Zukunft eine landeseigene Hochschulplanung vornehmen müssen und deshalb ist der
heutige Antrag des Kollegen Klug nur folgerichtig und vernünftig.


Der SSW unterstützt die Forderung des Antrages, dass die Landesregierung bis zur 16.
Tagung eine mittelfristige Hochschulbauplanung für den Zeitraum bis 2010 vorlegen
muss. Der Landtag muss wissen, welche Folgen die neue Situation für die alten
Bauvorhaben der Landesregierung hat - ob sie gegebenenfalls nicht oder mit zeitlicher
Verzögerung realisiert werden - und ob die Föderalismusreform in diesem Bereich nicht
sogar zu finanziellen Einbussen für die ärmeren Länder wie Schleswig-Holstein geführt
hat.