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08.09.06
16:32 Uhr
Landtag

Beschlüsse des 18. Altenparlamentes vom 8. September 2006

128/2006 Kiel, 8. September 2006



Beschlüsse des 18. Altenparlamentes vom 8. Sep- tember 2006


Kiel (SHL) – Heute hat im Landtag das 18. Altenparlament getagt. Fol- gende Beschlüsse wurden gefasst:
Seniorengerechte Kommune Das Altenparlament fordert für den städtischen Raum, dass in allen Stadtteil- zentren Möglichkeiten für Seniorinnen und Senioren geschaffen werden, die es ihnen erlauben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dafür bedarf es Häuser der Begegnung – auch der Begegnung zwischen den Generatio- nen – z. B. in „Mehrgenerationenhäusern“, Aktivitätshäusern oder auch Seni- orenbegegnungsstätten.
Gesellschaftliche Beteiligung älterer Menschen fördern Die Landesregierung und das Landesparlament werden aufgefordert, Ange- bote und Initiativen zur gesellschaftlichen Beteiligung für ältere Menschen zu fördern, um deren psychische und physische Situation positiv zu beeinflus- sen. Dazu gehören vorrangig Institutionen, in denen es um eine persönliche Sinngebung für ein erfülltes Leben im Alter geht. Wenn ältere Menschen sinnvolle Aufgaben im Ruhestand übernehmen, bzw. Anleitung und Hilfestel- lung dafür bekommen, steigert dies die eigene Lebensqualität und trägt ent- scheidend zur Gesundheit im Alter bei. Entsprechende Förderrichtlinien sind transparent zu gestalten, damit alle Weiterbildungsträger wissen, was wie gefördert wird.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ältere Men- schen angemessen betreut in den eigenen vertrauten „vier Wänden“ leben können, solange sie dies wollen und solange dem keine größeren Risiken entgegenstehen. Dies ist Lebensqualität und trägt zugleich zur Stabilisierung der Kosten bei. 2


Diese Ziele lassen sich durch die flächendeckende Einführung von Lotsen- diensten (Case-Management) in besonderem Maße erreichen. Es ist daher für unser Bundesland wichtig, wenn die Landesregierung die Modellkommu- nen Altenholz und Flintbek (im Projekt „Seniorenfreundliche Gemeinde“ des Landesseniorenrates und der CAU) mittels einer Modellförderung wirksam unterstützt.
Die Landesregierung und die Parteien im Landtag werden aufgefordert, folgende Ergänzung des § 47d der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein vorzunehmen: Kommunen fördern die Bildung von Seniorenbeiräten. Kommunen mit mehr als 8.000 Einwohnern sind verpflichtet durch Satzung die Bildung eines Se- niorenbeirates vorzusehen.“
Behindertengerechte Ausstattung des ÖPNV auf der von der AKN betriebe- nen Strecke Hamburg-Eidelstedt - Henstedt-Ulzburg - Kaltenkirchen - Neu- münster Die Landesregierung und das Landesparlament mögen die AKN auffordern, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit Schwerbehinderte, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, die Möglichkeit haben, in die Züge der genannten Linie ein- und aussteigen zu können. Dies geschieht unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorschriften, die Behinderten den ungehinderten Zugang in den öffentlichen Bereich verschaffen sollen. Wie bei den Bussen des ÖPNV im Linienbereich Henstedt-Ulzburg - Norder- stedt und dort weiter Richtung Hamburg und in Hamburg muss es eine preis- günstige und rasch zu realisierende Möglichkeit geben, mit Hilfe einer Alumi- niumrampe Rollstuhlfahrern den Zugang zu den Zügen zu ermöglichen. Die mittig im Türeingang der AKN befindliche Haltestange an der Tür, die in un- mittelbarer Nähe des Fahrzeugführers sich befindet, muss dazu demontiert werden. Der Fahrzeugführer sieht den behinderten Fahrgast am Bahnsteig und kann ihm nach Anhalten seines Zuges mittels der herausklappbaren Rampe den Zugang in den Zug ermöglichen. Das machen die Busfahrer auch.
Verwaltungsstrukturreform Die Landesregierung und das Landesparlament mögen dafür sorgen, dass die Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein bei der Änderung der Verwal- tungsstruktur wegen Zusammenlegung bzw. Auflösung der Städte oder Ge- meinden auch in Zukunft ungehindert weiter arbeiten können.
Anbindung Schleswig-Holsteins an das Bundesautobahnnetz, Elbquerung A20 Die Landesregierung und das Parlament werden aufgefordert, den Ausbau der A20 einschließlich Elbquerung, endlich wieder an die 1. Stelle der Ver- kehrsmaßnahmen in Schleswig-Holstein zu stellen.
Weihnachtsbeihilfe in Heimen Die Landesregierung, das Landesparlament und die für Schleswig-Holstein gewählten Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich beim Bun- 3


desrat und der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die durch die Hartz IV-Gesetzgebung bewirkte Streichung der Weihnachtsbeihilfe in Heimen rückgängig gemacht wird.
Die Landesregierung wird aufgefordert, Anreize für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu schaffen. Hierbei sollte vor allem die hausärztliche Versorgung im Vordergrund stehen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung von Schleswig-Holstein werden aufgefordert, An- reize zu schaffen, dass auch im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins eine fachärztliche Versorgung gewährleistet wird.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung von Schles- wig-Holstein werden aufgefordert, sich energisch dafür einzusetzen, dass:
1.) die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen vom Land Schleswig- Holstein auch über das Jahr 2006 hinaus gefördert werden und zu einem flächendeckenden Netz über ganz Schleswig-Holstein ausgebaut werden.
2.) die kreisfreien Städte und Kreise durch Verordnung bzw. Gesetz dazu anzuhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich eine trägerunabhängige Pflege- beratungsstelle einzurichten (falls noch nicht vorhanden) und auf Dauer zu betreiben.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein werden aufgefordert eine Regelung zu treffen, welche die Besucher bei öffentlichen Veranstaltungen/Konzerten in geschlossenen Räumen vor gesundheitlichen Schädigungen durch übergroße Lautstärke schützt.
Beschluss zur Gesundheitsreform Das 18. Altenparlament fordert die Landesregierung auf, auf das Gesetz- gebungsverfahren dergestalt einzuwirken, dass die Reform des Gesund- heitswesens nachdrücklich an den Grundprinzipien der gesetzlichen Kran- kenversicherung, insbesondere dem Solidarausgleich, der Parität, dem Umlageverfahren und dem Kontrahierungszwang orientiert fortentwickelt wird. Es ist unstreitig, dass das Gesundheitssystem in Deutschland angesichts der Kosten- und der demografischen Entwicklung dringend reformiert wer- den muss. Dabei wird von einer solchen Reform neben der Sicherstellung der Finanzierbarkeit vor allem erwartet, dass sie die gesundheitliche Ver- sorgung aller in der bisherigen Qualität sichert und wo notwendig stärkt.
Das Altenparlament Schleswig-Holstein sieht in der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien keine echte Gesundheitsreform. Die Probleme der Finanzierung, der Struktur und der Ausgabenentwicklung des Gesundheitswesens werden nicht gelöst.
Das Altenparlament fordert die Bundesregierung zu einer Gesundheitsre- form auf, die die Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Solidarausgleich, Parität, Umlageverfahren, Kontrahierungszwang 4


usw. weiterentwickelt, die Strukturen vereinfacht und die Anbieterdominanz von Pharmakonzernen usw. zurückdrängt. Hierzu schlagen wir folgende Eckpunkte vor: • Einbeziehung aller Einkunftsarten in die Finanzierung des Gesund- heitssystems, Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Auf- nahme aller Berufsarten in die GKV (die PKV bleibt als Zusatzversi- cherung erhalten). • Vereinfachung der Strukturen z. B. durch Einführung der Gesund- heitskarte, vollständige Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Be- handlungen, Einführung einer Positivliste für Arzneimittel.
Einsparpotentiale Bevor Beitragserhöhungen festgesetzt werden, müssen alle Möglichkeiten für Einsparungen genutzt werden wie z.B. • Eindämmung der Verschwendung in Milliardenhöhe im Gesundheits- wesen. • Begrenzung des Einflusses der Lobbyisten im Bundestag (u.a. Phar- mareferenten). • Bessere Kontrolle der abgerechneten ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen. Zur Vermeidung weiterer Belastungen der Krankenkassen soll der vermin- derte Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel einge- führt werden.
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, sich für Folgendes ein- zusetzen: Die Kosten für eine beitragsfreie Krankenversicherung von unterhaltspflichti- gen Kindern sind unabhängig davon, ob die Eltern gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert sind, über Steuern von der Allgemeinheit zu finanzie- ren.
Reform bei Erhaltung bewährter Strukturen Bei der Gesundheitsreform müssen bewährte Strukturen erhalten bleiben. Gesetzliche und private Krankenversicherung sollten für die solidarische Absicherung stärker in einen fairen Wettbewerb geführt werden. Ein mor- biditätsorientierter Risikostrukturausgleich gehört gleichermaßen dazu wie die Beibehaltung des Arbeitgeberbeitrages in der bisherigen dynamischen und paritätischen Form.
Straffung der Krankenkassenstrukturen Geltende Verbote für kassenartenübergreifende Fusionen in der GKV sind aufzugeben. Länderübergreifende Fusionen sollten ohne Staatsvertrag möglich sein, damit mehrere dauerhaft wettbewerbsfähige Krankenkassen entstehen können. Dieses kann durchaus zu Einsparungen führen.
Erhaltung des Leistungskatalogs Gesetzlicher Versicherungsschutz muss das medizinisch Erforderliche ge- währleisten. Welche Leistungen dazu gehören, ist von kompetenten Sach- verständigen zu entscheiden. Die Erhaltung des Leistungskatalogs ist durch das Beitragsaufkommen sicherzustellen. 5


Soziale Selbstverwaltung Das Altenparlament schätzt die Arbeit der sozialen Selbstverwaltung und erwartet von der Politik, dass dieser in der konkreten Ausgestaltung der Gesundheitsreform mehr Gestaltungsmöglichkeit und Verantwortung zu- gestanden wird.
Rehabilitation auch für Ältere Des Weiteren fordert, bezogen auf Schleswig-Holstein, das Altenparla- ment, älteren Menschen verstärkt die vorhandenen Reha-Einrichtungen zu öffnen bzw. geeignete alternative barrierefreie Möglichkeiten zu schaffen bzw. aufzuzeigen und dafür spezielle Förderprogramme in ihr Reha- Angebot aufzunehmen.