Peter Eichstädt: Nichtraucherschutz: Kein weißer Rauch über der Koalition
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 05.09.2006, Nr.: 163/2006Peter Eichstädt:Nichtraucherschutz: Kein Weißer Rauch über der KoalitionZur Debatte um den Nichtraucherschutz erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:Wir bedauern, dass die CDU-Fraktion unserem Vorschlag für eine praktikable Umset- zung des Schutzes vor Passivrauchen nicht gefolgt ist. Denn wem es mit Nichtrau- cherschutz ernst ist, der sollte bei diesem Thema konsequent sein: Der Schutz von Nichtrauchern muss Vorrang haben und zur Selbstverständlichkeit werden.Die SPD-Landtagsfraktion hat zum Thema Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein einen umfassenden Antrag beschlossen. Dieser sieht z. B. Rauchverbot in allen Räu- men des Schleswig-Holsteinischen Landtages und in Gebäuden, in denen das Land Hausrecht hat, vor. Es soll jeweils ein Raum ausgewiesen werden, in dem geraucht werden darf. Wir wünschen uns ebenso ein Rauchverbot in Gaststätten und Kantinen, wären aber zu einer weicheren Regelung – Nichtraucherzonen – bereit gewesen, um unserem Koalitionspartner entgegenzukommen. Dies hat jedoch nicht ausgereicht, um zu einer Einigung zu kommen. Auf der Strecke bleibt somit der in vielen Ländern Eu- ropas schon festgeschriebene Nichtraucherschutz. Das ist kein guter Tag für die Dro- genprävention, auch im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.Ich appelliere an den Koalitionspartner, seine Auffassung zu überdenken und mit uns für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein zu sorgen. Der von der SPD-Fraktion beschlossene Antragsentwurf lautet: Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein1. Das Land Schleswig-Holstein wird im Rahmen seines Programms "Gesundheitsland Schleswig-Holstein" in einer umfassenden Kampagne auf die Gefahren des Rauchens hinweisen, den Nichtraucherschutz umfassend gewährleisten und Rauchern und Rauche- rinnen in der Mitarbeiterschaft des Landes Hilfen geben, ihre Sucht zu überwinden.2. In allen Räumen des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird das Rauchen verboten. Für rauchende Abgeordnete sowie ihre Besucher steht im Lobbybereich ein Raum zur Verfü- gung. Für andere Bereiche des Landtages ist ein weiterer Raum auszuweisen, in dem das Rauchen gestattet wird. Die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind aufgefordert, in ihren Räu- men für eine vergleichbare Regelung zu sorgen.3. In allen Gebäuden, in denen das Land Schleswig-Holstein oder eine von ihr beauftragte In- stitution das Hausrecht ausübt, wird das Rauchen verboten. Es ist sicher zu stellen, dass der Schutz der Nichtraucher Vorrang hat. Ein Verzicht von Nichtrauchern auf einen Schutz ist nicht ausreichend.4. Bei der Umsetzung der Verbote ist die Beteiligung der MitarbeiterInnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.5. Für rauchende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesregierung und ihrer Dienststel- len sollen im Zusammenwirken mit Krankenkassen und der LSSH im Rahmen der Ge- sundheitsförderung Hilfen und Unterstützung zur Überwindung der persönlichen Nikotin- abhängigkeit erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sind auch Anreizsysteme zu schaffen. Die Fraktionen werden aufgefordert, sich für ihre Mitglieder und MitarbeiterInnen an diesen Programmen zu beteiligen.6. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat nach- drücklich für einen wirksamen Nichtraucherschutz einzusetzen. Dazu gehören das Verbot des Rauchens in allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen, öffent- lichen Verkehrsmitteln, ein Verbot zum Aufstellen von Zigarettenautomaten, ein Rauchver- bot in Gaststätten und Kantinen sowie ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren.7. Das Sozialministerium wird aufgefordert, eine umfassende Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren des Rauchens zu starten und eine Broschüre zu erstellen, um damit Hinwei- se für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch in kleinen und mittleren Betrieben zu vermitteln.8. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Städten, Ämtern und Gemeinden darüber zu beraten, wir ver- gleichbare wirksame Maßnahmen zum Nichtraucherschutz auch in ihren Bereichen ge- währleistet werden können. -3-9. Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche mit den Trägern von Kindertagesstät- ten aufzunehmen, um zu erreichen, dass auch in Kindertagesstätten des Landes der Nichtraucherschutz umgesetzt wird.10. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag zum 01.08.2008 einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Wirkung vorzulegen. Sollte der Nichtraucherschutz mit den vom Landtag gewählten Mitteln nicht zu erreichen sein, wird der Landtag eine gesetz- liche Regelung treffen.