Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.06.06
14:05 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 33: Bei Überarbeitung den touristischen Blickwinkel anlegen!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 30.06.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 33 – Bürokratie abbauen – Sportboothafenverordnung überarbeiten (Drucksache 16/873)



Regina Poersch:


Bei Überarbeitung den touristischen Blickwinkel anlegen!


Die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein und schwerpunktmäßig an der Ostsee spielen eine herausragende Rolle für unseren Tourismus. Landesweit kann unser Land mit rund 250 Sportboothäfen und insgesamt ca. 30.000 Liegeplätzen aufwarten. Es ist eine Tatsa- che, dass ein Drittel der Segler pensioniert und ein Fünftel von ihnen selbständig ist – eine gut situierte Gästegruppe mit gutem Einkommen und oft genug einer eigenen Yacht. Auf den in der Studie „Wassersporttourismus in Schleswig-Holstein“ festgestellten „deutlichen Männerüberhang“ möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. In jedem Fall bilden die Wassersporttouristen eine wichtige Säule des schleswig-holsteinischen Touris- mus.



Aber nicht nur die Wassersportler selbst, auch die „Landratten“ zieht Wasser magisch an. Ein Ort, der einen Hafen zu bieten hat, ist touristisch attraktiv und hat touristisch allerbeste Voraussetzungen. Unsere Gäste wollen ans Wasser und „Schiffe gucken“. Das setzt aller- dings voraus, dass im Hafen auch Schiffe und Boote liegen, sei es als Dauerlieger oder als Gastlieger. Wir brauchen lebendige Sportboothäfen, keine verödeten Stege.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Von der Reisevorbereitung über Anreise, Aufenthalt und Abreise bis zur Reisenachberei- tung brauchen wir Angebote und Dienstleistungen für unsere Wassersporttouristen. Unsere Gäste sollen ja wiederkommen – vielleicht in einen anderen Sportboothafen, in dem sie a- ber dieselbe, gewohnte Qualität erwartet. Wenn wir in diesem Punkt Gutes für unsere Gastlieger entwickeln, kommt dieses selbstverständlich auch den Dauerliegern zugute, auf die unsere Sportboothäfen allein aus ökonomischen Gründen nicht verzichten können und die wir deshalb unbedingt halten müssen.



In den Sportboothäfen bei uns im Land schlummert noch einiges an Potenzial. Nachzule- sen ist dies in der Studie „Wassersporttourismus in Schleswig-Holstein“ vom Februar 2005. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen unsere Sportboothäfen attraktiv, sicher und vor Schadstoffen aus dem Meer geschützt sein. Brandschutz, Abfallentsorgung und Ha- fenauffangeinrichtungen müssen schlichtweg geregelt sein – und um nichts anderes geht es in der Sportboothafenverordnung. Für kleine Häfen mit weniger als 50 Liegeplätzen lässt die Verordnung Ausnahmen zu.



Unsere Häfen haben bereits in Liegeplätze, Stege, Wege, Sanitäranlagen, Beschilderung, Umfeldgestaltung und auch in touristische Information und Vermarktung investiert, sie tun dies weiterhin – und sie kooperieren (wenn sie schlau sind!) bei der Umsetzung der Sport- boothafenverordnung. Auch das lässt die Verordnung bei den Abfallbewirtschaftungsplänen ausdrücklich zu.



Nicht unerwähnt bleiben darf beim Thema Kooperation der Zusammenschluss Baltic Sai- ling, in dem sich 19 deutsche und 19 dänische Sportboothäfen wieder finden. Das sind 38 -3-



Sportboothäfen mit 10.000 Liegeplätzen rund um die Ostsee. Baltic Sailing stellt für die an- geschlossenen Sportboothäfen gemeinsame Werbeauftritte und Marketing sicher. Diese deutsch-dänische Hafen-Kooperation ist in diesem Jahr erfolgreich in die zweite Saison ge- startet. Gleich im ersten Jahr wurden in den deutschen Häfen mit 1.000 Bonuskarten so viele verkauft wie in Dänemark in den vergangenen sieben Jahren zusammen. Baltic Sai- ling entwickelt sich an der Ostsee zu einem attraktiven Markenzeichen.



Um dieses Tourismussegment dauerhaft zu sichern und zu fördern, gilt es, keine unnötigen Hürden aufzubauen. Das wiederum bedeutet: EG-Recht 1:1 umsetzen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.



Die FDP-Fraktion beantragt nun die Überarbeitung der Sportboothafenverordnung. Aus tou- ristischer Sicht sage ich: Wenn schon Überarbeitung der Verordnung, dann aber auch aus dem touristischen Blickwinkel. Dazu lohnt sich ein Blick in die Studie „Wassersport- tourismus in Schleswig-Holstein“ des dwif. Darin wird nämlich interessanterweise angeregt, auch „Hinweise auf Anforderungen an touristisch relevante Aspekte wie Information, Servi- ce, Gastronomie et cetera, an den (qualitativen) Zustand der Gebäude sowie weitere Infra- struktur im Hafen und der näheren Umgebung, das heißt Aspekte, die im Rahmen einer Qualitätsverbesserung erforderlich wären“ aufzunehmen. Es ist interessant, dass hier eher mehr als weniger Regelungen gewünscht werden – wenn auch mit einem eigenen, beson- deren, einem touristischen Schwerpunkt.



Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass dabei die betroffenen Verbände beteiligt werden. Dies ist im Übrigen auch mit der jetzt kritisierten Sportboothafenverordnung vor al- lem in der Umsetzungsphase geschehen. -4-



Es spricht nichts dagegen, sich die Sportboothafenverordnung noch einmal vorzunehmen. Nicht zuletzt auch, um dem geballten Sachverstand und den persönlichen Betroffenheiten in meiner eigenen Fraktion angemessen gerecht zu werden, beantrage ich, den FDP- Antrag neben dem Umwelt- und Agrarausschuss auch in den Wirtschaftsausschuss zu ü- berweisen. Dort werden wir sicher eine für alle akzeptable Lösung finden.