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30.06.06
13:36 Uhr
CDU

Frank Sauter zu TOP 13: Die Steuerverwaltung ist gut aufgestellt

Nr. 258/06 30. Juni 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Finanzpolitik Frank Sauter zu TOP 13: Die Steuerverwaltung ist gut aufgestellt Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass die uns vorliegende Antwort einen tie- fen, umfassenden und übersichtlichen Einblick in die personelle und administrative Struktur unserer Steuerverwaltung bietet und damit dem Parlament eine sehr gute Arbeitsgrundlage liefert.
Hierfür möchte ich den Verfassern dieser Antwort herzlich Dank sagen.
Ich möchte mich für die politische Bewertung auf 3 Feststellungen beschränken:
1. Im Hinblick auf die vom Finanzminister eingeleiteten Reformmaßnahmen zur Strukturreform der Finanzämter kann der Bewertung der Regierung, die den er- reichten Stand inzwischen als positiv bewertet, zugestimmt werden. Das gilt so- wohl für die Zusammenlegung der betroffenen Finanzämter, als auch für die Be- seitigung strukturreform-unabhängiger Raummehrbedarfe an verschiedenen Fi- nanzämtern. Die CDU Fraktion hatte vor und während dieser Strukturreform im- mer wieder betont, dass Änderungen im Reformkonzept notwendig seien. Wir danken dem Finanzminister für die Umsetzung der dringend erforderlichen Ände- rungen.
2. Die Personalplanung erfolgt langfristig und auf fundierter Grundlage. Hierbei sind die Altersstruktur, Veränderungen im materiellen Steuer- und Verfahrensrecht, sowie in den Bereichen Organisation und technische Fortentwicklung die wesent- lichen Faktoren.
Es ist erkannt worden, dass nur stetige, kontinuierliche und eigenbedarfsorientier- te Ausbildung des eigenen Nachwuchses auch für die Zukunft die Arbeit einer leistungsfähigen Verwaltung sicherstellen kann.
Ohne eine durchgreifende Vereinfachung des materiellen Steuerrechts wird eine erkennbare Senkung des Personalbedarfs allerdings nicht möglich sein. Deshalb bleibt die Vereinfachung des Steuerrechtes weiterhin vorrangiges Ziel der CDU, wobei sich die Besteuerung an vier Grundsätzen zu orientieren hat: - Gleichmäßigkeit (alle Bürgerinnen und Bürger sind vor dem Steuerrecht gleich) - Bestimmtheit (jeder Steuerpflichtige kennt den abzuführenden Betrag) - Billigkeit (Es sind für den Bürger günstige Besteuerungstermine und –formen zu finden) - Bequemlichkeit (die Steuererhebung muss zu minimalen Kosten erfolgen)
3. Die Personalbewirtschaftung ist effizient und zeigt die Nutzung vielfältiger „stiller“ Einsparpotenziale. Allein die Tatsache, dass über 1.200 Beamtinnen und Beamte auf Dienstposten arbeiten, die höher bewertet sind als deren Statusamt (aktuelle Besoldung) ist, macht deutlich, dass der Einsatz von Beamten gegenüber Ange- stellten erhebliche Kostenvorteile erbringen kann.
Es gehört aber auch zur politischen Wahrheit, dass sowohl die Funktionsüber- hänge als auch die über 400 Fehlbedarfsstellen sowie Wartezeiten bei Beförde- rungen aufgrund der Haushaltslage nicht abgebaut werden können.
Hier zeigen sich die Risiken „armer“ Bundesländer, wenn im Rahmen der Födera- lismusreform die Zuständigkeit für das eigene Personal auf die Länder übergeht und es zu einem Wettbewerb um Arbeitskräfte kommt. Umso mehr müssen moti- vierende Elemente - wie z. B. der Laufbahnaufstieg - genutzt werden. Es kann durchaus zu einem Markenzeichen einer Verwaltung werden, wenn Berufsein- steiger laufbahnübergreifend den Marschallstab im Tornister haben.
Abschließend ist festzustellen, dass die Schleswig-Holsteinische Finanzverwal- tung präzise und sehr motiviert arbeitet, fachliche, technische und organisatori- sche Veränderungen positiv und offensiv aufnimmt, und sich für Zukunft gut auf- gestellt hat.