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30.06.06
12:58 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 2: Entscheidungen werden dort getroffen, wo sie wirken

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 30.06.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 2 – BID-Gesetz und PACT-Gesetz (Drucksachen 16/246, 16/711, 16/855 und 16/819)

Bernd Schröder:

Entscheidungen werden dort getroffen, wo sie wirken

Wie versprochen, werden wir heute noch vor der Sommerpause ein schlankes Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attrakti- vierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen“ (PACT-Gesetz) beschließen.

Was wollen wir? Das Gesetz verbindet zwei Aspekte: Eine Verbesserung für engagierte Geschäftsleute, die mehr aus ihrem Stadtteil machen wollen, einerseits und größtmögliche Freiheit für die Kommunen bei der Ausgestaltung auf der anderen Seite. Wir wollen auch eine demokratische Legitimation für kommunale Maßnahmen. Diese erreichen wir, in- dem die Gemeindevertretung als demokratisch gewähltes Gremium zuständig ist und indem alle Beteiligten zur Neuregelung befragt werden.

Die SPD-Landtagsfraktion hat zahlreiche Gespräche im Landeshaus und vor Ort geführt und sich über die Anforderungen an eine gesetzliche Regelung informiert. Dabei ist klar geworden: Die Hamburger Regelung ist nichts für uns. Wir brauchen ein Gesetz, das der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur in den Regionen unseres Landes gerecht wird. Des- halb muss es so viele Entscheidungen wie möglich in die Kommune verlagern, dorthin, wo das Geschäftsleben stattfindet, dorthin, wo die Innenstädte sind, die attraktiver werden sollen. Und deshalb liegt die Initiative bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentü-


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



mern vor Ort, denn sie sind es, die Ideen und Konzepte für ihre eigenen wirtschaftlichen In- teressen entwickeln.

Dafür, dass diese Konzepte umgesetzt werden können, sorgt das neue Gesetz, und dafür, dass die Konzepte regionale Interessen und Besonderheiten aufgreifen können, sorgt die Gemeinde mit dem Erlass einer Satzung. Wir sind sehr zufrieden mit der Neuregelung.

In unseren Gesprächen wurde häufig das Problem erwähnt, dass einzelne Grundeigentü- merinnen und Grundeigentümer wirtschaftlich nicht in der Lage sein werden, sich an den Abgaben zu beteiligen. Dafür sieht das Gesetz eine Härtefallregelung vor. Wir gehen da- von aus, dass die Kommunen diese Regelung nutzen werden, um Betriebe, die für den Stadtteil attraktiv, wirtschaftlich aber schwach sind, zu halten.

Eine Änderung haben wir gegenüber dem Gesetzentwurf vorgenommen: Gewerbetreibende sind nicht mehr automatisch in Entscheidung und Finanzierung eingebunden. Die Gemein- de kann jedoch entscheiden, sie einzubeziehen. Auch mit dieser Regelung liegt die Gestal- tungsfreiheit voll und ganz vor Ort, wo sie hingehört. Die vielfach geforderte Flexibilität ist nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass die Kommunen die PACT-Satzung bereits inner- halb ihrer fünfjährigen Geltungsdauer ändern können, um z.B. auf unerwartete Entwicklun- gen schnell reagieren zu können.

Auf eine Besonderheit in der Anhörung möchte ich noch eingehen: Wir waren schon er- staunt, dass gerade diejenigen, die immer wieder schlanke Gesetze gefordert haben, damit es mehr Gestaltungsspielraum auf kommunaler Ebene gibt, sich jetzt für zusätzliche Rege- lungen ausgesprochen haben. Wir sind diesen Wünschen nicht nachgekommen, denn wir wollen, dass Entscheidungen möglichst dort getroffen werden, wo sie auch wirken.

Ich komme zum Antrag der FDP. Kollege Garg, in der Sitzung des Landtages am 3.5. die- ses Jahres haben Sie die Landesregierung noch gelobt, weil sie gegenüber dem Gesetz- -3-



entwurf der Grünen einen Fehler ausgebügelt hat, indem die Abgabe auch von Gewerbe- treibenden erhoben werden soll. Ich zitiere aus dem Protokoll: „Denn erstens sollen die Gewerbetreibenden zu den Hauptnutznießern gehören. Damit spricht auch nichts dagegen, dass sie mitbezahlen.“ Nun beantragen Sie, die Gewerbetreibenden aus dem Kreis der Ab- gabepflichtigen wieder herauszunehmen. In Anspielung an eine Pressemitteilung der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich fest: Die Abgeordneten Kuddel und Muddel sitzen nicht in der großen Koalition, sie gehören der FDP-Fraktion an!

Unter Hinweis auf die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses bitte ich Sie, den PACT- Gesetzentwurf anzunehmen.