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28.06.06
16:26 Uhr
Landtag

Detlef Buder: Der Petitionsausschuss ist mehr als nur der ‚Kummerkasten des Landes’

99/2006 Kiel, 28. Juni 2006 S p e r r f r i s t : Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort!


Detlef Buder: Der Petitionsausschuss ist mehr als nur der ‚Kummerkasten des Landes’
Kiel (SHL) – „Mit einer anhaltend hohen Erfolgsquote ist der Petitionsaus- schuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags ein wirkungsvoller Anwalt der Bürger gegen Ungerechtigkeit und Benachteiligung durch staatliche Stellen.“ Das ist die Jahresbilanz des Ausschussvorsitzenden Detlef Buder anlässlich der Vorstellung der neuen Tätigkeitsberichte im Landtag.
Durchschnittlich 34 Prozent der Petitionen führten zum Erfolg, knapp die Hälfte da- von konnte ganz im Sinne der Petenten abgeschlossen werden. In den übrigen Fäl- len konnten die Wünsche der Petenten zumindest zum Teil berücksichtigt werden.
Das Petitionswesen gilt als Barometer für die Stimmungslage im Land. Nach dem Wahljahr 2005 wird das besonders deutlich. Besonders die aktuelle Bildungsdiskus- sion hat ihren Niederschlag auch im Petitionswesen gefunden. Die Zahl der Petitio- nen, die im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums abgeschlossen wurden, hat sich deutlich erhöht. Gegenüber den vorangegangenen Berichtszeiträumen hat sie sich im I. Quartal dieses Jahres mehr als verdoppelt, wobei sich Eltern und Leh- rer gleichermaßen an den Ausschuss gewandt haben. Überdurchschnittlich hoch ist hier auch die Erfolgsquote: In mehr als der Hälfte der Fälle konnte den Petenten ganz oder teilweise geholfen werden. Einen erheblichen Rückgang verzeichnetet der Ausschuss hingegen in den Bereichen Naturschutz und Landwirtschaft.
In einem besonders brisanten Fall (Bericht I/2006, 162-16) befasste sich der Petitions- ausschuss mit einem Vorwurf von Subventionsbetrug. Der Ausschuss sollte überprüfen, ob Bundesfördermittel für eine Ganztagsschule zweckentfremdet eingesetzt worden sind. „Die Angelegenheit ist auch deshalb von großer Aktualität“, so der Ausschuss- vorsitzende Buder, „weil erst kürzlich der Bundesrechnungshof eine missbräuchliche Verwendung der vom Bund gezahlten Fördermittel in den Ländern angeprangert hat.“ In dem konkreten Fall konnte der Ausschuss zwar keinen Missbrauch der Fördermittel 2


feststellen, da diese noch gar nicht geflossen waren. Er hegte jedoch erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Verwendung der Gelder dem Zuwendungszweck entsprach oder ob sie nicht vielmehr verschiedenen Sanierungsvorhaben dienen sollte. Der Ausschuss empfahl daher eine eingehende Überprüfung der geplanten Ausgaben.
Als besonderen Erfolg wertet der Ausschussvorsitzende, dass auf Betreiben des Petiti- onsausschusses eine Besuchskommission als Interessenvertretung der Patienten im Maßregelvollzug eingesetzt worden ist. Der Ausschuss hatte sich in einem Selbstbefas- sungsverfahren intensiv mit dem Maßregelvollzug auseinandergesetzt, nachdem eine Reihe von Beschwerden über die Unterbringung und Behandlung psychisch und sucht- kranker Frauen eingegangen war und erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen bestanden (Bericht IV/2005, 49-16). „Die Einrichtung der Be- suchskommission ist eine deutliche Verbesserung im Maßregelvollzug“, so Buder.



Hintergrund: Einblicke in die Arbeit des Petitionsausschusses
• Der Petitionsausschuss hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Gebührenbescheide von Abwasserzweckverbänden nachvollziehbar sein müssen, so dass für die Gebührenzahler die Anzahl der abgerechneten Einheiten erkennbar ist (Bericht III/2005, 2-16).
• Anlässlich der bevorstehenden Novellierung des Schulgesetzes empfiehlt der Ausschuss eine Änderung der Regelungen über die Wahl von Elternbeiräten (Bericht IV/2005, 2235-15). Es soll erreicht werden, dass die Anzahl der Stimmen in Zukunft pro Kind berechnet wird. Derzeit hat jeder bei einer Elternversammlung anwesende Elternteil eine Stimme. Der Aus- schuss sieht darin eine Benachteiligung Alleinerziehender.
• Mehr Verkehrssicherheit auf dem Schulweg war das Ziel einer Petition besorgter Eltern. Der Ausschuss konnte nach ausführlichen Gesprächen mit den Behörden vor Ort eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation für die Schulkinder erreichen (Bericht I/2005, 2273-15).
• In einem wenig erfreulichen Fall ging es um die Öffnung einer Leiche ohne Zustimmung der Angehörigen (Bericht I/2006, 204-16). Da eine solche Zustimmung auch mündlich erteilt wer- den kann, ist ihr Fehlen im Zweifel kaum nachweisbar. Der Ausschuss hat daher eine Über- prüfung des Bestattungsrechts angeregt.
• Aktuell befinden sich die seit April 2005 geänderten Regelungen zur Befreiung von der Rund- funkgebührenpflicht im Fokus des Ausschusses. Zahlreiche Geringverdiener, die bisher von der Gebührenpflicht befreit waren, werden nun zur Kasse gebeten. Empörung hat insbeson- dere auch die ab 2007 geltende Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss ausgelöst. Der Ausschuss wird – ebenso wie die Petitionsausschüsse der anderen Bundesländer – die wei- tere Entwicklung im Blick behalten.

Die Berichte im Internet: www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl16/drucks/0800/drucksache-16-0856.pdf www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl16/drucks/0800/drucksache-16-0857.pdf www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl16/drucks/0800/drucksache-16-0858.pdf www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl16/drucks/0800/drucksache-16-0859.pdf