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02.06.06
14:43 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Heimrecht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Heimrecht Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 muss Bundessache bleiben – E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de inhaltlicher Reformbedarf Nr. 278.06 / 02.06.06 besteht dennoch
Zur heutigen gemeinsamen Anhörung des Bundestages und des Bundesrates zur Ände- rung des Heimrechts erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Die "Föderalismusreform" der Großen Koalition will eine Verlagerung des Heimrechts vom Bund an die Länder. Dies hätte verheerende Konsequenzen: Regional unterschied- liche Qualitätsstandards je nach Kassenlage, mehr Bürokratie und weniger Verbraucher- schutz. Das ist das eindeutige Votum von ExpertInnen in der heutigen Anhörung.
Das Heimrecht muss Bundessache bleiben, diesem Votum schließen wir uns auch für Schleswig-Holstein an. Wir begrüßen, dass die Grüne Bundestagsfraktion einen entspre- chenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf für die Föderalismusreform einbringen wird.
Schon weit vor der heutigen Bundestagsanhörung hatte die Grüne Bundestagsfraktion in einem hochkarätigen Fachgespräch über den Reformbedarf im Heimgesetz diskutiert. Die Länderzuständigkeit bedeutet nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Für die Heim- träger mit Einrichtungen in unterschiedlichen Bundesländern und für die Pflegekassen und die medizinischen Dienste würden unterschiedliche Länderbestimmungen zwangs- läufig zu mehr Aufwand führen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Schutzrechte, z. B. die Heimmitwirkung oder das Heimpersonalrecht zurück gefahren werden. Und dass bei einer Verlagerung des Heimrechtes an die Länder die Qualitätsstandards abgesenkt werden. Dies hat Baden- Württemberg mit seinem Vorstoß, die Fachkräftequote von 50 Prozent auf 33 Prozent zu senken, schon bewiesen.
Inhaltlicher Reformbedarf besteht aber dennoch. Dem Heimrecht ist die Realität davon- gelaufen. In den letzten Jahren habe sich eine Vielzahl alternativer Wohn- und Betreu- ungsformen entwickelt, die von den Maßgaben des Heimgesetzes nicht erfasst werden. Hier besteht ein erheblicher Anpassungsbedarf.
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