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01.06.06
15:18 Uhr
SPD

Lothar Hay zu TOP 3: Diätenstrukturreform ist angemessen, vernünftig und zukunftsweisend

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 01.06.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 3 - Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksache 16/749 und 16/787neu)
Lothar Hay:
Diätenstrukturreform ist angemessen, vernünftig und zukunftsweisend

Einen Vorbildcharakter für andere Parlamente habe die Diätenstrukturreform des Schles- wig-Holsteinischen Landtages, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Lothar Hay. Bei der Bewertung – vor allem der vorgesehenen Höhe - der Grunddiät sei zu berücksich- tigen, dass die Funktionszulagen zum größeren Teil entfallen, dass die steuerfreie Kos- tenpauschale gestrichen wird, dass das Tagegeld entfällt und dass die Fahrtkostenpau- schale ebenfalls abgeschafft wird. Statt der bisherigen pensionsähnlichen Altersentschä- digung erhalten die Abgeordneten zur Finanzierung ihrer Altersversorgung einen zu ver- steuernden zusätzlichen Betrag. Hay räumt ein, dass die Entscheidung über die Diäten- strukturreform wegen der schwierigen Haushaltslage in eine ungünstige Zeit fällt. Sie erfül- le jedoch viele Forderungen, die seit Jahren immer wieder gestellt worden seien, und sei insgesamt angemessen, vernünftig und zukunftsweisend.



Die Rede im Wortlaut: Ich bin mir sicher, dass die Diätenstrukturreform, die wir heute verabschieden werden, in ihren wesentlichen Bestandteilen Vorbildcharakter für weitere Landtage und auch den Deutschen Bundestag haben kann. Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die Funktionszulagen weitestgehend abgeschafft. Zulagen erhalten künftig


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



nur noch der/die LandtagspräsidentIn, VizepräsidentIn, Fraktionsvorsitzende, parlamenta- rische Geschäftsführer und die Vorsitzende des SSW.

Herr Kayenburg hat mit seiner Bewertung recht: Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Kom- promiss, der in seinen Grundzügen mit dem Modell in Nordrhein-Westfalen vergleichbar ist und sich an den Empfehlungen der Benda-Kommission orientiert. Für die Öffentlich- keit gab es je nach Bewertung zwei wichtige Kritikpunkte - der eine die Altersversorgung, der andere die Höhe der Grunddiät.

Das Hauptziel dieser Diätenstrukturreform ist sicher, dass die Abgeordneten zukünftig für ihre Altersversorgung selbst sorgen müssen. Die bisherige pensionsähnliche Altersent- schädigung wird abgeschafft! Stattdessen erhalten die Abgeordneten zur Finanzierung der Altersversorgung eine nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu versteuernde zusätzliche Entschädigung in Höhe von monatlich 1.500 € brutto. Vorraussetzung hierfür ist, dass sie mindestens in Höhe des jeweils geltenden Höchstbeitrages zur Rentenversi- cherung der Angestellten, zur Zeit 1.023 €, für die eigene Altersversicherung und die ihrer hinterbliebenen Ehegatten verwandt wird und ein Kapitalwahlrecht vollständig ausge- schlossen ist.

Was die Höhe der Grunddiät angeht, so wird unsere Entscheidung vieler Orts wegen der Höhe kritisiert. Ich möchte darauf hinweisen, dass es wichtig ist, bei der Bewertung der Grunddiät zu berücksichtigen, dass die Funktionszulagen zum größeren Teil entfallen, dass die steuerfreie Kostenpauschale gestrichen wird, dass das Tagegeld entfällt und dass die Fahrtkostenpauschale ebenfalls abgeschafft wird.

Wer auch nur im Ansatz über die sicher schwer zu vermittelnde Summe eine angemesse- ne Diskussion führen will, der kommt hier nicht umhin, getrennt auf das Brutto- und auf das Nettoeinkommen zu schauen. Völlig klar ist: Diejenigen, die bisher Funktionszula- gen hatten, werden in Zukunft weniger gut dastehen als der sogenannte „einfache“ Abge- -3-



ordnete. Da aber die steuerfreien Pauschalen entfallen, wirkt die Versteuerung sich indivi- duell in erheblichem Maße unterschiedlich aus. Das heißt, ein Abgeordneter, verheiratet mit zwei Kindern, steht ganz anders da als ein Alleinstehender mit der Steuerklasse I. Und es bleibt richtig: In Einzelfällen ist nicht auszuschließen, dass Abgeordnete sich nicht bes- ser stellen als vor der Strukturreform.

Anders als im Jahre 2003 wird die heute zu verabschiedende Reform auf unserer Seite sowohl vom SPD-Landesvorstand als auch vom Landesparteirat – dem kleinen Parteitag – unterstützt.

Natürlich können wir nicht leugnen: Die Entscheidung über die Diätenstrukturreform fällt wegen der sehr schwierigen Haushaltslage in eine ungünstige Zeit. Wir alle wis- sen aber auch, dass es in den nächsten Jahren für diese Entscheidung keinen günstigen Zeitpunkt geben wird.

Es ist sehr bedauerlich, dass einzelne Medien anstelle eines kritischen Umgangs mit dem Entwurf, der jedem zusteht, eine Kampagne gegen die Reform führen, bei der nicht immer darauf geachtet wird, dass die Informationen im Detail auch korrekt sind. Da wird so man- ches weggelassen und zurechtgebogen, damit es in die eigene populistische Argumenta- tion passt. Unterschiedliche Auffassungen: ja, kritische Stellungnahmen: ja, aber persönli- che Feldzüge sind für mich nicht akzeptabel!

Bereits im Jahre 2003 hat der Landtag durch die Verkleinerung eine Vorleistung er- bracht, an die hier noch einmal erinnert werden darf. Und wenn es um die finanziellen Auswirkungen geht, so ist es natürlich richtig, dass die Einsparungen für den Landeshaus- halt erst in Zukunft erfolgen, aber man darf auch zur Kenntnis nehmen, dass bereits ab 01.01.2007 ein Drittel der Abgeordneten für ihre Altersversorgung selbst sorgen. Die Ent- lastungswirkung erhöht sich beispielsweise bei den Abgeordneten der SPD-Fraktion auch dadurch, dass eine große Zahl von Abgeordneten erst seit dem Jahr 2000 dem -4-



Landtag angehört. Das heißt, die Zahl der „teuren Altfälle“ wird eher überschaubar. Herr Professor Krause von der Uni Kiel hat recht, wenn er feststellt, dass die Reform sich auf Dauer auch für den Steuerzahler auszahlt.

Ich bin sehr gespannt, in welcher Form unsere Entscheidung die Debatten in anderen Landtagen und auch im Deutschen Bundestag über eine Diätenstrukturreform beeinflus- sen wird.

Ich finde es gut, dass wir uns alle bei den Grundentscheidungen zur Reform einig sind. Gleichzeitig bedaure ich, dass die Grünen sich für eine Enthaltung bei der Schlussab- stimmung entschieden haben, weil wir ihrem Vorschlag nach Spitzabrechnung bei der bisherigen Kostenpauschale nicht folgen. Für mich wäre dies eine Wiedereinführung der steuerfreien Kostenpauschale. Auch die Überprüfung der zu versteuernden 1.500 € brutto für die Altersversorgung unter Berücksichtigung des Alterseinkünftegesetzes halte ich für angemessen, um die Zustimmung aller MdL zu erreichen.

Wir können die Diätenstrukturreform selbstbewusst nach außen vertreten. Sie erfüllt viele Anforderungen, die über Jahre immer wieder an den Landtag herangetragen worden sind. Ich halte sie für angemessen und ebenso vernünftig wie zukunftsweisend.