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12.05.06
14:21 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 239.06 / 12.05.06 Aufstallungspflicht für Geflügel muss aufgehoben werden Zur neuen Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundes und den landesspezifischen Regelungen für Schleswig-Holstein erklärt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Wir fordern eine sofortige Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel! Die Bundesre- gierung hat die so genannte Aufstallungspflicht zur Regel-Haltungsform auf unbegrenzte Zeit vorgeschrieben. Die Freilandhaltung ist von den Regelungen am stärksten Betroffen. Gänse, zum Beispiel, verweigern in der Stallhaltung die Nahrung und geben die Fort- pflanzung auf. Dies bedeutet das faktische Aus für viele Freilandhaltungen in Deutsch- land.
Andere Länder der EU, wie zum Beispiel Belgien, Schweiz und die Niederlande werden ab Mitte Mai keine Aufstallungspflicht mehr haben. In weiteren EU-Ländern hat es über- haupt keine gegeben.
Es ist festzustellen, dass die VertreterInnen der Massentierhaltung im Auftreten der Vo- gelgrippe eine Chance wittern, ihre Interessen durchzusetzen und die Freilandhaltung nachhaltig zu diskreditieren. Letzter Beweis ist die Aufhebung des von Ex-Ministerin Kü- nast verfügten Auslaufens der Käfighaltung für Legehennen. Seit dem 7. April ist klar, dass agrarindustrielle Hühnerhaltungen auch weiterhin ihr Geld damit verdienen dürfen, Hühner auf Gitter übereinander gestapelt auf engstem Raum zu biologischen Höchstleis- tungen zu zwingen und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die herkömmliche Käfighaltung schon vor Jahren bereits als Tierquälerei einstufte.
1/2 Freilandhaltung und Vogelgrippe-Seuchengeschehen stehen nicht in einem Zusammen- hang, wie die Geflügelwirtschaft es gern darstellt. Vielmehr zeigt sich, dass Vögel, die sich in gutem Allgemeinzustand befinden und ihrer Art entsprechend leben, weniger an- fällig sind für Infektion, Erkrankung und damit Weiterverbreitung, als die Tiere, die in ge- schlossenen Hallen leben müssen. Tausende Tiere, die auf engstem Raum nebeneinan- der dahin vegetieren, bieten ideale Vermehrungsmöglichkeiten für Krankheitserreger.
Die Ausbrüche von Vogelgrippe passieren völlig unerwartet. Das heißt, die Annahme, dass das Virus dem Zugvogelgeschehen folge, ist so nicht haltbar. Alle auf das Wildvo- gelgeschehen gestützten Prognosen erwiesen sich bislang als falsch. Die meisten toten Schwäne waren standorttreue Vögel, also nicht Zugvögel. Infektionen und Todesfälle bei Nutzgeflügel wurden bislang nicht in der Nähe infizierter Wildvogelbestände ausgemacht.
Bislang ist nur zu beobachten, dass ein seuchenhaftes Massengeschehen nur in Hallen- haltungen vorkam. Mittlerweile mehren sich Vermutungen, dass die Ansteckungen um- gekehrt verlaufen. Abfallprodukte aus Geflügelhaltungen infizieren die Wildvögel mit in Massentierhaltung hochinfektiös gemachten Viren. Das Virus folgt offensichtlich den We- gen, die die arbeitsspezialisierte durchorganisierte Massentierhaltung geht.
Gefragt ist ein dauerhaft tragfähiges Seuchenbekämpfungskonzept, welches die Frei- landhaltung nicht von vornherein außen vor lässt, sondern sie selbstverständlich mit um- fasst. Denn Freilandhaltung ist die artgerechteste Haltung mit den gesünderen Tieren, von denen die gesünderen Lebensmittel stammen. Freilandhaltung von Geflügel darf nicht nur eine Option sein, sondern muss die einzige Perspektive einer artgerechten Tierhaltung bleiben.
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